Kurszeit GmbH Logo
← Alle Trainer:innen

Michael Schatta

Lehrbeauftragter

Erfahrung ist, wenn man auch beim zwanzigsten Kurs noch mit Freude dabei ist.

Duisburg0203 - 34 87 949 11info@kurszeit.de
Kurs anfragen
Öffnet sich kein E-Mail-Programm? Adresse: info@kurszeit.de

Über mich

Seit Jahren bin ich als Lehrkraft für die Kurszeit GmbH im Einsatz und bilde mich kontinuierlich weiter. Teilnehmende sollen sich darauf verlassen können, dass sie bei mir aktuelles Wissen bekommen – sicher vermittelt und ohne Umwege.

Einsatzgebiete

Duisburg

Kursportfolio

Erste Hilfe

  • Ausbildung in Erster Hilfe für Betrieb und FührerscheinBetriebe & IndustrieFahrschüler:innenLehrkräfte

    Für betriebliche Ersthelfende und für Fahrschüler:innen aller Führerscheinklassen. Ein Kursformat deckt beide Zwecke ab. Du lernst die theoretische und praktische Notfallversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26 Abs. 2); gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.

  • Erste-Hilfe-Training (Fortbildung)Betriebe & IndustrieLehrkräfte

    Die Auffrischung für ausgebildete betriebliche Ersthelfende, mit Fokus auf praktischen Übungen: lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wiederbelebung und stabile Seitenlage, Wundversorgung und Verbände, richtiges Verhalten am Unfallort und der Notruf sowie die Betreuung von Verletzten bei Schock, starken Blutungen und Knochenbrüchen. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26); die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

  • Erste Hilfe am KindEltern & FamilieLehrkräfteJugendliche

    Der Kindernotfallkurs für (werdende) Eltern, Großeltern und Geschwister ab 13 Jahren: kompakte Tipps, Übungen und Informationen zu kindspezifischen Notfällen, von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation. Rechtsgrundlage: Freiwilliger Kompaktkurs, keine formale Anerkennungspflicht.

  • Erste Hilfe in Bildungs- und BetreuungseinrichtungenKita & Erzieher:innenLehrkräfte

    Der Pflichtkurs für Personal in Kitas, Kindertagespflege und Grundschulen: kindspezifische Notfallversorgung von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation, kompakt und praxisnah vermittelt. Rechtsgrundlage: Erfüllt die Anforderungen der Unfallkassen; DGUV Vorschrift 1.

  • Kombischulung Erste Hilfe & BrandschutzBetriebe & Industrie

    Erste-Hilfe-Ausbildung und Brandschutzhelfer-Ausbildung in einem gemeinsamen Termin. Ideal, wenn dein Betrieb beide Qualifikationen effizient abdecken möchte. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Information 205-023.

Brandschutz

  • BrandschutzhelferBetriebe & Industrie

    Gesetzliche Grundlagen, Prävention von Entstehungsbränden, betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege, ergänzt durch praktische Übungen mit Feuerlöschern im Löschtraining. Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2. Arbeitgeber müssen mindestens 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfer:innen qualifizieren.

  • Brandschutzaufklärung für KinderKita & Erzieher:innenLehrkräfte

    Altersgerechte Brandschutzaufklärung für Kita und Grundschule: Was tun, wenn es brennt? Notruf üben, Gefahren erkennen, richtiges Verhalten im Ernstfall, spielerisch und ohne Angst zu machen. Umfang und Inhalte passen wir an Alter und Einrichtung an.

  • Weitere Brandschutz-LeistungenBetriebe & Industrie

    Brandschutzunterweisung der Beschäftigten und praktische Feuerlöschübungen sowie die Ausbildung von Evakuierungshelfer:innen. Diese Leistungen gibt es auf Anfrage, passend zu deinem Betrieb. Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10 Abs. 1+2, ASiG, Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.3 / A2.2 / A2.3 / A3.4, Musterbauordnung § 14.

Betriebssanitäter

  • Betriebssanitäter:in – GrundausbildungBetriebe & Industrie

    Erweiterte Erste Hilfe deutlich über den Ersthelfer-Kurs hinaus: Versorgung von Verletzungen, Umgang mit und Desinfektion von Erste-Hilfe-Material sowie die Dokumentation von Hilfeleistungen. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1; Pflicht für Betriebe ab 1.500 Beschäftigten, ab 250 Beschäftigten bei erhöhtem Unfallrisiko, auf Baustellen ab 100 Beschäftigten.

  • Betriebssanitäter:in – AufbaulehrgangBetriebe & Industrie

    Gemäß DGUV-Vorgaben: Rechtsgrundlagen und Pflichten des Betriebssanitäters, betriebsspezifische Gefahren wie Gefahrstoffe, thermische Schäden und Vergiftungen, erweiterte Notfallmedizin inklusive Wiederbelebung mit AED, Herzinfarkt und Schlaganfall, Hygiene und Arbeitsschutz sowie Materialkunde und realitätsnahe Fallbeispiele. Rechtsgrundlage: DGUV-konform, aufbauend auf der Grundausbildung.

  • Betriebssanitäter:in – FortbildungBetriebe & Industrie

    Wiederholung und Vertiefung deiner Kenntnisse als Betriebssanitäter:in, ergänzt durch realitätsnahe Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag, damit deine Qualifikation aktuell bleibt und im Betrieb einsatzbereit ist. Rechtsgrundlage: DGUV-konform; Pflichtfortbildung für tätige Betriebssanitäter:innen.

Ausbilder & Trainer

  • Lehrkraft in der Ersten HilfeSAN-48 + M1 + M2Dauer: 13 Tage · Verkürzung möglich · Voraussetzung: Mindestens 18 Jahre und gute Deutschkenntnisse

    Medizinische und pädagogische Qualifizierung, um eigenständig Erste-Hilfe-Kurse zu geben. Danach ist eine neben- oder hauptberufliche Tätigkeit bei einer ermächtigten Stelle möglich. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Kriterien für Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe).

  • Lehrkraft für den BetriebssanitätsdienstM11 / M11aDauer: 3 Tage · Voraussetzung: 160 UE Notfallmedizin und Lehrkraft Erste Hilfe

    Erweiterte notfallmedizinische Qualifikation, die dich befähigt, selbst Betriebssanitäter:innen auszubilden. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-002 (Kriterien für Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst).

  • Lehrkraft für KindernotfallkurseM7Dauer: 0,5 Tage · Voraussetzung: Interessierte Fachkräfte

    Qualifiziert aktive Lehrkräfte für die Durchführung von Kindernotfallkursen. Details und Ablauf klären wir gerne persönlich mit dir. Rechtsgrundlage: Freiwillige Zusatzqualifikation, keine formale Anerkennungspflicht.

  • Sanitätsausbildung SAN-48 & Auffrischung SAN-16SAN-48 / SAN-16Dauer: SAN-48: 6 Tage · SAN-16: 2 Tage · Voraussetzung: SAN-48: abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung. SAN-16: medizinische GrundausbildungBetriebe & Industrie

    SAN-48 (48 UE) ist die notfallmedizinische Grundausbildung als Eingangsvoraussetzung für die Lehrkraft-Laufbahn Erste Hilfe. SAN-16 (16 UE) ist das eigene Auffrischungsformat für medizinisch Vorgebildete, die seit mindestens drei Jahren nicht mehr notfallmedizinisch tätig waren. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Mindestvoraussetzung für die Lehrkraft-Ausbildung).

  • Fortbildungen für Lehrkräfte & LehrbeauftragteM3 bis M6 · M11 + M11a · LB8 + LB9Dauer: 2 bis 3 Tage je nach Lehrschein · Voraussetzung: Gültiger Lehrschein. Lehrkraft Erste Hilfe: 2 Tage (M3 bis M6). Lehrkraft Betriebssanitätsdienst: 3 Tage (M11 + M11a). Lehrbeauftragte: 3 Tage (LB8 + LB9)

    Die regelmäßige Fortbildung für aktive Lehrkräfte und Lehrbeauftragte mit gültiger Qualifikation: Lehrkräfte Erste Hilfe (Module M3, M4, M5, M6; 16 UE), Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst (Module M11 + M11a) und Lehrbeauftragte (Module LB8 + LB9, 24 UE), jeweils alle drei Jahre bei einer anerkannten Stelle. Rechtsgrundlage: DGUV-Grundsätze 304-001 / 304-002 / 304-003.

  • Wiederbelebung unterrichten – Fortbildung für LehrkräfteLehrkräfte

    Seit dem Schuljahr 2026/27 ist Reanimationsunterricht an Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen verbindlich: 90 Minuten mindestens einmal in Klasse 7, 8 oder 9, dazu zehn Reanimationsphantome und zwei fortgebildete Lehrkräfte je Schule (Erlass vom 1. Dezember 2025). Phantome, Lehrvideos und Unterrichtsmaterial stellt das Land kostenfrei bereit. Diese Fortbildung ergänzt das um das, was ein Video nicht leisten kann: Üben mit Rückmeldung am Phantom, Didaktik für die Doppelstunde in einer siebten Klasse und auf Wunsch die Begleitung des ersten eigenen Durchgangs.

Erfahrung & Qualifikationen