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Unsere Kursformate

Erste Hilfe, Brandschutz, Betriebssanitätsdienst und Ausbildungen für Lehrkräfte – seit 2004 bilden wir Menschen bundesweit aus. Wähle deine Rubrik oder scrolle durch den ganzen Katalog.

Gut zu wissen: Alle Kursformate führen wir auf Wunsch auch inhouse bei dir im Betrieb durch.

Erste Hilfe

Vom Pflichtkurs für Betriebe bis zur Auffrischung – unsere Erste-Hilfe-Ausbildungen decken die gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen, Fahrschulen, Kitas und Grundschulen ab.

Mehr dazu im Wissensbereich: Ist ein Erste-Hilfe-Kurs Pflicht? · Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? · Wer zahlt die Ausbildung? · Wie oft auffrischen?

In 48 Sekunden erklärt: Welcher Erste-Hilfe-Kurs passt zu dir? – mit Ton und Untertiteln.

Ausbildung in Erster Hilfe für Betrieb und Führerschein

9 Unterrichtseinheitenmax. 20 Teilnehmende

Für betriebliche Ersthelfende und für Fahrschüler:innen aller Führerscheinklassen – ein Kursformat deckt beide Zwecke ab. Du lernst die theoretische und praktische Notfallversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26 Abs. 2); gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.

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Erste-Hilfe-Ausbildung in anderen Sprachen

9 UnterrichtseinheitenEnglisch · Arabisch

Die vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung für Betrieb und Führerschein – auf Englisch oder Arabisch, inhaltlich identisch zum deutschsprachigen Kurs. Weitere Sprachen bieten wir auf Anfrage an.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26 Abs. 2); gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.

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Erste-Hilfe-Training (Fortbildung)

9 Unterrichtseinheitenalle 2 Jahre

Die Auffrischung für ausgebildete betriebliche Ersthelfende, mit Fokus auf praktischen Übungen: lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wiederbelebung und stabile Seitenlage, Wundversorgung und Verbände, richtiges Verhalten am Unfallort und der Notruf sowie die Betreuung von Verletzten bei Schock, starken Blutungen und Knochenbrüchen.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26) – Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

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Erste Hilfe am Kind

Kompaktkurs 3,5 Stundenkeine Voraussetzungen

Der Kindernotfallkurs für (werdende) Eltern, Großeltern und Geschwister ab 13 Jahren: kompakte Tipps, Übungen und Informationen zu kindspezifischen Notfällen – von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation.

Rechtsgrundlage: Freiwilliger Kompaktkurs, keine formale Anerkennungspflicht.

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Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

9 Unterrichtseinheitenmax. 20 Teilnehmende

Der Pflichtkurs für Personal in Kitas, Kindertagespflege und Grundschulen: kindspezifische Notfallversorgung von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation, kompakt und praxisnah vermittelt.

Rechtsgrundlage: Erfüllt die Anforderungen der Unfallkassen; DGUV Vorschrift 1.

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Kombischulung Erste Hilfe & Brandschutz

10–12 Unterrichtseinheiten

Erste-Hilfe-Ausbildung und Brandschutzhelfer-Ausbildung in einem gemeinsamen Termin – ideal, wenn dein Betrieb beide Qualifikationen effizient abdecken möchte.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Information 205-023.

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Brandschutz

Von der Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zur praktischen Löschübung – wir qualifizieren dein Team für den Brandfall.

Mehr dazu im Wissensbereich: Brauchen wir Brandschutzhelfer – und wie viele?

In 51 Sekunden erklärt: Brandschutz bei Kurszeit – von der Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zur Brandschutzaufklärung für Kinder, mit Ton und Untertiteln.

Brandschutzhelfer:in – Ausbildung

4–6 UnterrichtseinheitenWiederholung alle 2–5 Jahre (ASR A2.2)

Gesetzliche Grundlagen, Prävention von Entstehungsbränden, betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege – ergänzt durch praktische Übungen mit Feuerlöschern im Löschtraining.

Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2. Arbeitgeber müssen mindestens 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfer:innen qualifizieren.

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Brandschutzaufklärung für Kinder

verschiedene Formate2–6 Unterrichtseinheiten

Altersgerechte Brandschutzaufklärung für Kita und Grundschule: Was tun, wenn es brennt? Notruf üben, Gefahren erkennen, richtiges Verhalten im Ernstfall – spielerisch und ohne Angst zu machen. Umfang und Inhalte passen wir an Alter und Einrichtung an.

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Weitere Brandschutz-Leistungen

auf Anfrage

Brandschutzunterweisung der Beschäftigten und praktische Feuerlöschübungen sowie die Ausbildung von Evakuierungshelfer:innen und Brandschutzbeauftragten – beide Formate auf Anfrage, passend zu deinem Betrieb.

Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10 Abs. 1+2, ASiG, Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.3 / A2.2 / A2.3 / A3.4, Musterbauordnung § 14.

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Betriebssanitätsdienst

Erweiterte Erste Hilfe für Betriebe mit erhöhtem Personalaufkommen oder Unfallrisiko – von der Grundausbildung bis zur regelmäßigen Fortbildung.

Mehr dazu im Wissensbereich: Wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?

In 40 Sekunden erklärt: die Ausbildung in drei Stufen – mit Ton und Untertiteln.

Betriebssanitäter:in – Grundausbildung

63 UE zzgl. Prüfung

Erweiterte Erste Hilfe deutlich über den Ersthelfer-Kurs hinaus: Versorgung von Verletzungen, Umgang mit und Desinfektion von Erste-Hilfe-Material sowie die Dokumentation von Hilfeleistungen.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 – Pflicht für Betriebe ab 1.500 Beschäftigten, ab 250 Beschäftigten bei erhöhtem Unfallrisiko, auf Baustellen ab 100 Beschäftigten.

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Betriebssanitäter:in – Aufbaulehrgang

mehrtägig

Gemäß DGUV-Vorgaben: Rechtsgrundlagen und Pflichten des Betriebssanitäters, betriebsspezifische Gefahren wie Gefahrstoffe, thermische Schäden und Vergiftungen, erweiterte Notfallmedizin inklusive Wiederbelebung mit AED, Herzinfarkt und Schlaganfall, Hygiene und Arbeitsschutz sowie Materialkunde und realitätsnahe Fallbeispiele.

Rechtsgrundlage: DGUV-konform, aufbauend auf der Grundausbildung.

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Betriebssanitäter:in – Fortbildung

16 UE · alle 3 Jahre

Wiederholung und Vertiefung deiner Kenntnisse als Betriebssanitäter:in, ergänzt durch realitätsnahe Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag – damit deine Qualifikation aktuell bleibt und im Betrieb einsatzbereit ist.

Rechtsgrundlage: DGUV-konform – Pflichtfortbildung für tätige Betriebssanitäter:innen.

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Ausbildungen für Lehrkräfte & Ausbilder (Train-the-Trainer)

Du willst selbst Kurse geben oder andere Lehrkräfte ausbilden? Unser mehrstufiges Qualifizierungssystem führt dich von der notfallmedizinischen Grundlage bis zur Lehrbeauftragung.

Mehr dazu im Wissensbereich: Wie werde ich Erste-Hilfe-Ausbilder?

In 52 Sekunden erklärt: dein Weg zur Lehrkraft – mit Ton und Untertiteln.

Sanitätsausbildung SAN-48 & Auffrischung SAN-16

48 UE / 16 UE

SAN-48 (48 UE) ist die notfallmedizinische Grundausbildung als Eingangsvoraussetzung für die Lehrkraft-Laufbahn Erste Hilfe. SAN-16 (16 UE) ist das eigene Auffrischungsformat für medizinisch Vorgebildete, die seit mindestens drei Jahren nicht mehr notfallmedizinisch tätig waren.

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Mindestvoraussetzung für die Lehrkraft-Ausbildung).

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Lehrkraft in der Ersten Hilfe

56 Unterrichtseinheiteni.d.R. 7 Tage

Medizinische und pädagogische Qualifizierung, um eigenständig Erste-Hilfe-Kurse zu geben. Danach ist eine neben- oder hauptberufliche Tätigkeit bei einer ermächtigten Stelle möglich.

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Kriterien für Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe).

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Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst

mehrstufig

Erweiterte notfallmedizinische Qualifikation, die dich befähigt, selbst Betriebssanitäter:innen auszubilden.

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-002 (Kriterien für Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst).

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Lehrkraft für Kindernotfallkurse (Modul M7)

auf Anfrage

Qualifiziert aktive Lehrkräfte für die Durchführung von Kindernotfallkursen. Details und Ablauf klären wir gerne persönlich mit dir.

Rechtsgrundlage: Freiwillige Zusatzqualifikation, keine formale Anerkennungspflicht.

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Lehrbeauftragte:r – Erste Hilfe & Betriebssanitätsdienst

120 Unterrichtseinheiten

Die pädagogische Weiterbildung zur eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung neuer Lehrkräfte – mit Schwerpunkt Erste Hilfe oder Betriebssanitätsdienst. Ausbilder bilden Ausbilder aus. Die Betriebssanitätsdienst-Variante entspricht inhaltlich der Erste-Hilfe-Variante; Voraussetzung ist dort die Qualifikation als Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst.

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-003 (Kriterien für Aus- und Fortbildung von Lehrkräften).

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Fortbildungen für Lehrkräfte & Lehrbeauftragte

alle 3 Jahre

Die regelmäßige Fortbildung für aktive Lehrkräfte und Lehrbeauftragte mit gültiger Qualifikation: Lehrkräfte Erste Hilfe (Module M3, M4, M5, M6 – 16 UE), Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst (Module M11 + M11a) und Lehrbeauftragte (Module LB8 + LB9, 24 UE) – jeweils alle drei Jahre bei einer anerkannten Stelle.

Rechtsgrundlage: DGUV-Grundsätze 304-001 / 304-002 / 304-003.

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KRITIS & Notfallorganisation

Drei neue Formate für Betreiber kritischer Infrastruktur – vom Ersthelfer bei Großschadenslagen über den Notfallkoordinator bis zum Betriebssanitäter mit Resilienz-Erweiterung.

Aktuell im Aufbau – sprich uns an, wenn dein Unternehmen zu den kritischen Infrastrukturen gehört.

In 59 Sekunden erklärt: unsere neuen KRITIS-Formate – mit Ton und Untertiteln.

KRITIS-Ersthelfer

NEU
geplant: 8 UE, 1 Tag

Wenn der normale Notfall zur Ausnahmesituation wird: Lagen mit mehreren Verletzten einschätzen und priorisieren, handlungsfähig bleiben bei Ausfall von Strom, Telefon oder Aufzug, strukturiert an die betriebliche Notfallorganisation melden und Evakuierung unter erschwerten Bedingungen üben – direkt in deiner Betriebsumgebung.

Regulatorischer Anker: DGUV Vorschrift 1 § 26 in Verbindung mit KRITISDachG § 13 Abs. 3 Nr. 6 (Resilienzschulung).

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KRITIS-Notfallkoordinator

NEU
geplant: 16 UE, 2 Tageblended

Jemand muss den Überblick behalten, wenn alle handeln: Meldungen mehrerer Ersthelfer zum Lagebild zusammenführen, strukturiert an den Krisenstab übergeben, die Schnittstelle zu Rettungskräften und Behörden souverän gestalten und mit einer Stabsrahmenübung Entscheidungen unter Zeitdruck trainieren. Das Bindeglied zwischen Ersthelfern vor Ort und Krisenstab.

Regulatorischer Anker: KRITISDachG § 13 (Resilienzmaßnahmen), § 18 (Meldewesen), § 20 (Geschäftsführungspflichten).

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KRITIS-Betriebssanitäter Resilienz

NEU
DGUV 204 + geplant 8 UE Erweiterung

Medizinische Tiefe für die Lage, die nicht nach zwei Minuten vorbei ist: Versorgung über längere Zeit ohne Nachschub und Rettungskette, medizinische Führung beim Massenanfall von Verletzten, Rückfallebenen bei Ausfall von Strom oder Sauerstoff und die Rolle als medizinische Fachressource im Krisenstab – als eigenständig buchbarer Aufbautag zur bestehenden Betriebssanitäter-Ausbildung.

Regulatorischer Anker: DGUV Vorschrift 1 § 27 und DGUV Grundsatz 204, erweitert um KRITISDachG § 13 Abs. 3 Nr. 6.

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Zu jedem Kursformat findest du bei uns Trainer:innen mit Standort und Einsatzgebiet – oder du teilst uns dein Wunschthema mit, wenn wir es hier noch nicht führen.

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