Woraus sich die Pflicht ergibt
§ 27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet Arbeitgeber, ab bestimmten Betriebsgrößen zusätzlich zu den Ersthelfern Betriebssanitäter zu bestellen. Anders als beim Ersthelfer, der schon ab 2 anwesenden Versicherten Pflicht ist, greift die Betriebssanitäter-Pflicht erst bei deutlich größeren Belegschaften — oder wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Unfallrisiko feststellt.
| Situation | Schwelle für Betriebssanitäter-Pflicht |
|---|---|
| Betrieb ohne besondere Gefährdung | mehr als 1.500 anwesenden Versicherten |
| Betrieb, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern (laut Gefährdungsbeurteilung) | mehr als 250 anwesenden Versicherten |
| Baustellen | mehr als 100 Beschäftigten |
Ob dein Betrieb die Schwelle für Betriebssanitäter schon erreicht, prüft der Pflichten-Check anhand eurer anwesenden Versicherten und eurer Gefährdungsbeurteilung.
Zum Pflichten-CheckWas macht ein Betriebssanitäter?
Der Betriebssanitäter geht in Ausbildung und Aufgabe deutlich über den betrieblichen Ersthelfer hinaus. Er versorgt Verletzungen eigenständig und strukturiert — nicht nur die Erstversorgung bis zum Rettungsdienst, sondern eine erweiterte Erste Hilfe mit entsprechender fachlicher Tiefe. Dazu gehört der sachgerechte Umgang mit Erste-Hilfe-Material einschließlich dessen Desinfektion sowie die saubere Dokumentation jeder Hilfeleistung — wichtig für Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaft und Betrieb.
Die drei Stufen der Ausbildung
Die Qualifikation zum Betriebssanitäter gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Stufen, geregelt in DGUV-Grundsatz 304-002:
| Stufe | Umfang | Turnus |
|---|---|---|
| Grundausbildung | 63 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfung | einmalig |
| Aufbaulehrgang | 32 Unterrichtseinheiten | einmalig, im Anschluss an die Grundausbildung |
| Fortbildung | 16 Unterrichtseinheiten | alle 3 Jahre |
Ersthelfer oder Betriebssanitäter — was braucht dein Betrieb?
Beide Qualifikationen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Der Ersthelfer ist die Basis in jedem Betrieb, der Betriebssanitäter kommt als Aufbau hinzu, sobald Betriebsgröße oder Gefährdungslage es erfordern.
| Ersthelfer | Betriebssanitäter | |
|---|---|---|
| Pflicht ab | 2 anwesenden Versicherten | mehr als 1.500 anwesenden Versicherten (mehr als 250 bei erforderlichem Sanitätspersonal, mehr als 100 auf Baustellen) |
| Ausbildungsumfang | 9 Unterrichtseinheiten | 63 UE zzgl. Prüfung + 32 UE (Grund- und Aufbaustufe) |
| Auffrischung | alle 2 Jahre | 16 UE alle 3 Jahre |
| Aufgabe | Erstversorgung bis zum Rettungsdienst | erweiterte Versorgung, Materialverwaltung, Dokumentation |
Details zur Ersthelferquote in deinem Betrieb findest du auf der Seite „Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?“.
Planst du dagegen eine Veranstaltung — Firmenfeier, Betriebsjubiläum, Sommerfest —, gilt eine andere Rechtsgrundlage als § 27 DGUV Vorschrift 1: Dort entscheidet nicht die Zahl der anwesenden Versicherten, sondern das Landesrecht und die Auflage der Genehmigungsbehörde. Details dazu im Artikel Sanitätsdienst für eine Veranstaltung: Wann ist er Pflicht, und wie plant man ihn?