Erste Hilfe im Betrieb · Pflichtfrage
Wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?
Ab 1.500 anwesenden Versicherten ist ein Betrieb zur Bestellung von Betriebssanitätern verpflichtet. Bei besonderen Gefahren oder erhöhtem Unfallrisiko sinkt die Schwelle auf 250 anwesende Versicherte, auf Baustellen greift die Pflicht bereits ab 100 Beschäftigten. Grundlage ist § 27 DGUV Vorschrift 1. Die genaue Zahl legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Woraus sich die Pflicht ergibt
§ 27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" verpflichtet Arbeitgeber, ab bestimmten Betriebsgrößen zusätzlich zu den Ersthelfern Betriebssanitäter zu bestellen. Anders als beim Ersthelfer, der schon ab 2 anwesenden Versicherten Pflicht ist, greift die Betriebssanitäter-Pflicht erst bei deutlich größeren Belegschaften — oder wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Unfallrisiko feststellt.
| Situation | Schwelle für Betriebssanitäter-Pflicht |
|---|---|
| Betrieb ohne besondere Gefährdung | ab 1.500 anwesenden Versicherten |
| Betrieb mit besonderen Gefahren / erhöhtem Unfallrisiko (laut Gefährdungsbeurteilung) | ab 250 anwesenden Versicherten |
| Baustellen | ab 100 Beschäftigten |
Was macht ein Betriebssanitäter?
Der Betriebssanitäter geht in Ausbildung und Aufgabe deutlich über den betrieblichen Ersthelfer hinaus. Er versorgt Verletzungen eigenständig und strukturiert — nicht nur die Erstversorgung bis zum Rettungsdienst, sondern eine erweiterte Erste Hilfe mit entsprechender fachlicher Tiefe. Dazu gehört der sachgerechte Umgang mit Erste-Hilfe-Material einschließlich dessen Desinfektion sowie die saubere Dokumentation jeder Hilfeleistung — wichtig für Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaft und Betrieb.
Die drei Stufen der Ausbildung
Die Qualifikation zum Betriebssanitäter gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Stufen, geregelt in DGUV-Grundsatz 304-002:
| Stufe | Umfang | Turnus |
|---|---|---|
| Grundausbildung | 63 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfung | einmalig |
| Aufbaulehrgang | 32 Unterrichtseinheiten | einmalig, im Anschluss an die Grundausbildung |
| Fortbildung | 16 Unterrichtseinheiten | alle 3 Jahre |
Ersthelfer oder Betriebssanitäter — was braucht dein Betrieb?
Beide Qualifikationen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Der Ersthelfer ist die Basis in jedem Betrieb, der Betriebssanitäter kommt als Aufbau hinzu, sobald Betriebsgröße oder Gefährdungslage es erfordern.
| Ersthelfer | Betriebssanitäter | |
|---|---|---|
| Pflicht ab | 2 anwesenden Versicherten | 1.500 anwesenden Versicherten (250 bei besonderen Gefahren, 100 auf Baustellen) |
| Ausbildungsumfang | 9 Unterrichtseinheiten | 63 UE zzgl. Prüfung + 32 UE (Grund- und Aufbaustufe) |
| Auffrischung | alle 2 Jahre | 16 UE alle 3 Jahre |
| Aufgabe | Erstversorgung bis zum Rettungsdienst | erweiterte Versorgung, Materialverwaltung, Dokumentation |
Details zur Ersthelferquote in deinem Betrieb findest du auf der Seite „Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?".
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