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Erste Hilfe im Betrieb · Pflichtfrage

Wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?

Ab 1.500 anwesenden Versicherten ist ein Betrieb zur Bestellung von Betriebssanitätern verpflichtet. Bei besonderen Gefahren oder erhöhtem Unfallrisiko sinkt die Schwelle auf 250 anwesende Versicherte, auf Baustellen greift die Pflicht bereits ab 100 Beschäftigten. Grundlage ist § 27 DGUV Vorschrift 1. Die genaue Zahl legt die Gefährdungsbeurteilung fest.

Woraus sich die Pflicht ergibt

§ 27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" verpflichtet Arbeitgeber, ab bestimmten Betriebsgrößen zusätzlich zu den Ersthelfern Betriebssanitäter zu bestellen. Anders als beim Ersthelfer, der schon ab 2 anwesenden Versicherten Pflicht ist, greift die Betriebssanitäter-Pflicht erst bei deutlich größeren Belegschaften — oder wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Unfallrisiko feststellt.

SituationSchwelle für Betriebssanitäter-Pflicht
Betrieb ohne besondere Gefährdungab 1.500 anwesenden Versicherten
Betrieb mit besonderen Gefahren / erhöhtem Unfallrisiko (laut Gefährdungsbeurteilung)ab 250 anwesenden Versicherten
Baustellenab 100 Beschäftigten
Grundlage: § 27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention".

Was macht ein Betriebssanitäter?

Der Betriebssanitäter geht in Ausbildung und Aufgabe deutlich über den betrieblichen Ersthelfer hinaus. Er versorgt Verletzungen eigenständig und strukturiert — nicht nur die Erstversorgung bis zum Rettungsdienst, sondern eine erweiterte Erste Hilfe mit entsprechender fachlicher Tiefe. Dazu gehört der sachgerechte Umgang mit Erste-Hilfe-Material einschließlich dessen Desinfektion sowie die saubere Dokumentation jeder Hilfeleistung — wichtig für Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaft und Betrieb.

Die drei Stufen der Ausbildung

Die Qualifikation zum Betriebssanitäter gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Stufen, geregelt in DGUV-Grundsatz 304-002:

StufeUmfangTurnus
Grundausbildung63 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfungeinmalig
Aufbaulehrgang32 Unterrichtseinheiteneinmalig, im Anschluss an die Grundausbildung
Fortbildung16 Unterrichtseinheitenalle 3 Jahre
Grundlage: DGUV-Grundsatz 304-002 „Kriterien für Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst".

Ersthelfer oder Betriebssanitäter — was braucht dein Betrieb?

Beide Qualifikationen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Der Ersthelfer ist die Basis in jedem Betrieb, der Betriebssanitäter kommt als Aufbau hinzu, sobald Betriebsgröße oder Gefährdungslage es erfordern.

ErsthelferBetriebssanitäter
Pflicht ab2 anwesenden Versicherten1.500 anwesenden Versicherten (250 bei besonderen Gefahren, 100 auf Baustellen)
Ausbildungsumfang9 Unterrichtseinheiten63 UE zzgl. Prüfung + 32 UE (Grund- und Aufbaustufe)
Auffrischungalle 2 Jahre16 UE alle 3 Jahre
AufgabeErstversorgung bis zum Rettungsdiensterweiterte Versorgung, Materialverwaltung, Dokumentation

Details zur Ersthelferquote in deinem Betrieb findest du auf der Seite „Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?".

Betriebssanitäter für deinen Betrieb ausbilden lassen

Kurszeit begleitet dich durch alle drei Stufen — Grundausbildung, Aufbaulehrgang und Fortbildung — und klärt mit dir, ob dein Betrieb bereits zur Pflicht zählt.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.