Selbst ausbilden dürfen und die Qualifikation aktuell halten: der Weg vom Teilnehmer zum Trainer.
Kurz erklärt, mit deutschen, englischen und arabischen Untertiteln.
In 52 Sekunden erklärt: dein Weg zur Lehrkraft – mit Ton und Untertiteln.
Lehrkräfte und Ausbilder. Deine Laufbahn zum Train-the-Trainer. Stufe eins: die Sanitätsausbildung, SAN 48, achtundvierzig Unterrichtseinheiten. Dein Eingang in die Lehrkraft-Laufbahn Erste Hilfe. Stufe zwei: Lehrkraft Erste Hilfe. Sechsundfünfzig Unterrichtseinheiten, in der Regel sieben Tage. Danach gibst du eigenständig Erste-Hilfe-Kurse. Stufe drei, weitere Wege: Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst, oder Lehrbeauftragte mit hundertzwanzig Unterrichtseinheiten. Stufe vier: Fortbildungen, alle drei Jahre. Für Lehrkräfte und Lehrbeauftragte. Alle Infos und deine Trainer: kurszeit.digital.
Deine Auswahl:
Medizinische und pädagogische Qualifizierung, um eigenständig Erste-Hilfe-Kurse zu geben. Danach ist eine neben- oder hauptberufliche Tätigkeit bei einer ermächtigten Stelle möglich. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Kriterien für Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe).
Termine ansehen & buchenErweiterte notfallmedizinische Qualifikation, die dich befähigt, selbst Betriebssanitäter:innen auszubilden. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-002 (Kriterien für Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst).
Qualifiziert aktive Lehrkräfte für die Durchführung von Kindernotfallkursen. Details und Ablauf klären wir gerne persönlich mit dir. Rechtsgrundlage: Freiwillige Zusatzqualifikation, keine formale Anerkennungspflicht.
SAN-48 (48 UE) ist die notfallmedizinische Grundausbildung als Eingangsvoraussetzung für die Lehrkraft-Laufbahn Erste Hilfe. SAN-16 (16 UE) ist das eigene Auffrischungsformat für medizinisch Vorgebildete, die seit mindestens drei Jahren nicht mehr notfallmedizinisch tätig waren. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Mindestvoraussetzung für die Lehrkraft-Ausbildung).
Die pädagogische Weiterbildung zur eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung neuer Lehrkräfte, mit Schwerpunkt Erste Hilfe oder Betriebssanitätsdienst. Ausbilder bilden Ausbilder aus. Die Betriebssanitätsdienst-Variante entspricht inhaltlich der Erste-Hilfe-Variante; Voraussetzung ist dort die Qualifikation als Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-003 (Kriterien für Aus- und Fortbildung von Lehrkräften).
Die regelmäßige Fortbildung für aktive Lehrkräfte und Lehrbeauftragte mit gültiger Qualifikation: Lehrkräfte Erste Hilfe (Module M3, M4, M5, M6; 16 UE), Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst (Module M11 + M11a) und Lehrbeauftragte (Module LB8 + LB9, 24 UE), jeweils alle drei Jahre bei einer anerkannten Stelle. Rechtsgrundlage: DGUV-Grundsätze 304-001 / 304-002 / 304-003.
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