Für Unternehmen & Einrichtungen
Pflichten-Check: Wie viele Ersthelfer, Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer braucht euer Betrieb?
Trag die Eckdaten eures Betriebs ein. Rechts seht ihr sofort, wie viele Ersthelfer, Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer ihr braucht, wann eure Nachweise ablaufen und was das an Kursen bedeutet.
Der Pflichten-Check und die Kursanfrage richten sich an Unternehmen, Behörden und Einrichtungen.
Eure Pflicht heute
Stand der Eingaben, sofort berechnet – Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1.
Unverbindliche Vorschau, kein Angebot. Sie zeigt euch, welche Kurse zu euren Angaben passen. Verbindlich ist erst unser schriftliches Angebot.
Diese Zahlen sind eine Näherung nach den Regeln der DGUV Vorschrift 1 (§§ 26, 27) und der ASR A2.2. Maßgeblich ist, was eure Gefährdungsbeurteilung ergibt. Von der Zahl der Ersthelfer könnt ihr im Einvernehmen mit eurem Unfallversicherungsträger abweichen. Die Rechnung ersetzt nicht die Beratung durch eure Fachkraft für Arbeitssicherheit oder euren Betriebsarzt. Stand der Regeln: 10.09.2026.
Die Fristenkette der nächsten vier Jahre
Ab heute – wann euer Bestand ausläuft, wann aufgefrischt werden muss und wo eine Lücke entsteht.
Was das an Kursen bedeutet
Rechenannahme für Kurstage: bis 20 Personen ein Kurstag je Gruppe. Preise wie unten – nichts weiter dazugerechnet.
Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle nach rechts scrollen – alle sechs Spalten bleiben erhalten.
| Format | Angebotsform | Personen | Kurstage | Zeitpunkt | Preis |
|---|
Alle Preise sind Endpreise; die Kurszeit GmbH berechnet keine Umsatzsteuer.
Wir übernehmen Betriebsart, Teilnehmerzahl und eure Wunschtermine auf die nächste Seite – ohne Neueingabe.
Was diese Vorschau nicht kann
- Die genaue Zahl an Ersthelfern, Betriebssanitätern und Brandschutzhelfern legt eure Gefährdungsbeurteilung fest – nicht dieser Rechner. Er zeigt eine Näherung nach den gesetzlichen Mindestregeln.
- Termine und freie Plätze zeigt diese Vorschau nicht. Die stehen in unserem Kursverwaltungssystem und sind hier nicht angebunden.
- Diese Vorschau ist ein Stand, keine Zusage. Sie trägt das Datum ihres Standes sichtbar: 10.09.2026.
- Der BG-Satz wird jährlich neu festgesetzt (§ 23 SGB VII); die genaue Höhe für euren Fall klärt unser Büro.