Pflichten-Check · Betrieb
Wie viele Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Betriebssanitäter braucht euer Betrieb?
Stand der Regeln 20.10.2026
gleichzeitig anwesend, nicht Kopfzahl auf der Lohnliste
Summe aller Geschosse
mit Räumen für Beschäftigte
Mehrere Schichten oder Standorte?
Schichten oder Standorte, die unabhängig voneinander besetzt sind
Das braucht euer Betrieb
Außerdem im Blick
Unverbindliche Vorschau, kein Angebot. Sie zeigt euch, welche Kurse zu euren Angaben passen. Verbindlich ist erst unser schriftliches Angebot.
Diese Zahlen sind eine Näherung nach den Regeln der DGUV Vorschrift 1 (§§ 26, 27), der ASR A4.3 (Verbandkästen) und der ASR A2.2 (Feuerlöscher, Brandschutzhelfer) und § 22 SGB VII (Sicherheitsbeauftragte). Das Etikett zeigt, ob eine Zahl eine Pflicht, ein Richtwert oder eine Empfehlung ist. Maßgeblich ist, was eure Gefährdungsbeurteilung ergibt. Von der Zahl der Ersthelfer könnt ihr im Einvernehmen mit eurem Unfallversicherungsträger abweichen. Die Rechnung ersetzt nicht die Beratung durch eure Fachkraft für Arbeitssicherheit oder euren Betriebsarzt. Stand der Regeln: 20.10.2026.
So haben wir gerechnet
Nächster Schritt
Wer zahlt die Ersthelfer-Kurse? Zuständigen Träger finden
Für die Aus- und Fortbildung der vorgeschriebenen Zahl von Ersthelfern rechnen wir direkt mit eurer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Hier findet ihr heraus, wer das ist.
So grenzen die Träger sich ab
Lieber persönlich? Ruft uns an unter 0203 - 34 87 949 11 oder schreibt an info@kurszeit.de.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen. Bei mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten und in Kindertageseinrichtungen einer je Kindergruppe (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Den Wert für euren Betrieb rechnet der Check.
Ab wann braucht ein Betrieb Sicherheitsbeauftragte?
Ab regelmäßig 50 Beschäftigten (§ 22 Abs. 1 SGB VII in der Fassung des Gesetzes vom 12. Mai 2026, in Kraft seit 29. Mai 2026). Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist einer nötig, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?
Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist nach ASR A2.2 Nr. 7.3 in der Regel ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen anwesenden Personen kann eine größere Zahl erforderlich sein.
Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?
Das legt die ASR A4.3 nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl fest: In Verwaltung und Handel genügt bis 50 Beschäftigte ein kleiner, bis 300 ein großer Verbandkasten. In Produktion und Handwerk gilt das bis 20 und bis 100 Beschäftigte, auf Baustellen bis 10 und bis 50. Darüber kommen weitere große Kästen dazu.
Ist ein Defibrillator (AED) Pflicht?
Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ob ein AED angeschafft wird, kann die Gefährdungsbeurteilung klären, etwa nach Publikumsverkehr und der Eintreffzeit des Rettungsdienstes (DGUV Information 204-010).
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist für unseren Betrieb zuständig?
Private Unternehmen sind bei einer der neun Berufsgenossenschaften versichert, je nach Branche. Unternehmen des Landes und der Gemeinden sind bei der Unfallkasse im jeweiligen Gebiet versichert, der Bund bei der Unfallversicherung Bund und Bahn. Im Pflichten-Check unter „Nächster Schritt“ findet ihr euren Träger.