Brandschutzhelfer
Gesetzliche Grundlagen, Prävention von Entstehungsbränden, betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege, ergänzt durch praktische Übungen mit Feuerlöschern im Löschtraining.
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Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2. Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Regel reicht ein Anteil von 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer aus.
Diesen Kurs geben unter anderem: Michael Katzek, Timo Renke, Michael Schatta
- Umfang
- 4–6 Unterrichtseinheiten, Wiederholung alle 2–5 Jahre (ASR A2.2)
Offener Termin · Inhouse im Betrieb