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Brandschutz im Betrieb · Rolle und Pflicht

Was macht ein Brandschutzbeauftragter, und wann braucht ein Betrieb einen?

Ein Brandschutzbeauftragter organisiert, berät und überwacht den vorbeugenden Brandschutz im ganzen Betrieb. Er ist die zentrale Fachfunktion – nicht zu verwechseln mit dem Brandschutzhelfer, der im Ernstfall zum Feuerlöscher greift. Eine bundesweit einheitliche Pflicht, einen zu bestellen, gibt es nicht. Denn: Die Pflicht entsteht aus dem Baurecht der Länder, aus Sonderbauvorschriften, aus Auflagen im Baugenehmigungsverfahren, aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus Auflagen des Sachversicherers. Wer wissen will, ob sein Betrieb einen braucht, muss also nicht auf eine Mitarbeiterzahl schauen, sondern auf Gebäudeart, Landesrecht und Auflagen.

Stand: 4. August 2026

Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter? Der Unterschied

Diese beiden werden ständig verwechselt. Dabei sind es zwei völlig verschiedene Funktionen.

Der Brandschutzhelfer greift im Ernstfall zum Feuerlöscher. Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass es gar nicht erst brennt – er organisiert, berät und überwacht den Brandschutz im ganzen Betrieb. Das eine ist eine Handlung im Notfall. Das andere ist eine Dauerfunktion.

MerkmalBrandschutzhelferBrandschutzbeauftragter
Funktionoperativer Helfer im Brandfall (Erstbekämpfung, Räumung unterstützen)zentrale, beratende Fachfunktion für die gesamte Brandschutzorganisation
Anzahl im Betriebi. d. R. 5 % der Beschäftigteni. d. R. eine Person (oder wenige), betriebsweit
Ausbildungsumfangca. 4–6 Unterrichtseinheitenmindestens 64 Unterrichtseinheiten inkl. Prüfung
Grundlage§ 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Information 205-023DGUV Information 205-003 / vfdb-Richtlinie 12-09/01 / VdS 3111
Rolleausführendberatend, koordinierend, überwachend
BestellungBenennung durch den Arbeitgeberschriftliche Bestellung durch die Unternehmensleitung

Ein häufiger Denkfehler: „Wir haben Brandschutzhelfer, damit ist der Brandschutz erledigt." Das eine ersetzt das andere nicht. Die Helfer sind die Breite, der Beauftragte ist die zentrale Fachfunktion. Ob dein Betrieb Helfer braucht und wie viele, klärt der Artikel Brauchen wir Brandschutzhelfer – und wie viele?. Was die Ausbildung der Helfer kostet und wer sie zahlt, steht im Artikel Wer zahlt die Brandschutzhelfer-Ausbildung, und was kostet sie?

Wann ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht

Hier hält sich der hartnäckigste Irrtum: die Annahme einer bundesweiten Schwelle, etwa „ab 50 Mitarbeitern Pflicht". Die gibt es nicht.

Es gibt in Deutschland keine bundeseinheitliche gesetzliche Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellpflicht kann aber auf fünf verschiedenen Wegen entstehen:

1. Landesbaurecht und Sonderbauvorschriften. Das ist Ländersache. Die 16 Landesbauordnungen und die darauf gestützten Sonderbauverordnungen regeln, wann ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist – und sie unterscheiden sich. Als Beispiel: Nach § 26 der Muster-Verkaufsstättenverordnung ist für Verkaufsstätten in der Regel ab 2.000 m² Verkaufsfläche ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen, sofern das jeweilige Bundesland die Musterverordnung entsprechend umgesetzt hat. Für Industriebauten wird häufig eine Schwelle von 5.000 m² genannt (Muster-Industriebau-Richtlinie) – diese enthält im Wortlaut allerdings keine generelle Bestellpflicht; eine solche kann über die Baugenehmigung entstehen. Beide Zahlen sind Beispiele aus den Musterverordnungen, keine bundesweit geltenden Schwellen.

2. Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept. Legt die Bauaufsicht im Genehmigungsverfahren oder das Brandschutzkonzept die Bestellung als Auflage fest, muss der Betrieb einen Brandschutzbeauftragten bestellen – unabhängig von Fläche oder Branche.

3. Gefährdungsbeurteilung. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG ein erhöhtes Brandrisiko oder eine komplexe Brandschutzorganisation, kann die Bestellung die angemessene Maßnahme sein.

4. Auflagen des Sachversicherers. Feuer- und Sachversicherer machen die Bestellung häufig zur Vertragsbedingung oder zur Voraussetzung für günstige Konditionen.

5. Vertragliche Anforderungen von Kunden. In Lieferketten und bei Großkunden kann ein Brandschutzbeauftragter vertraglich gefordert sein.

Aktueller Hinweis: Mit der 3. Änderung der ASR A2.2 (GMBl 2025 S. 365, vom 23.05.2025) wurde der eigene Abschnitt zu Brandschutzbeauftragten aus der Arbeitsstättenregel gestrichen und nur noch als organisatorischer Hinweis geführt. Die ASR A2.2 begründet also keine eigenständige Bestellpflicht. Das stützt die Kernaussage: Die Pflicht kommt aus dem Baurecht der Länder, nicht aus der Arbeitsstättenregel.

Für den konkreten Betrieb gilt deshalb: Ob eine Bestellpflicht besteht, hängt am Gebäude, am Landesrecht und an den Auflagen. Im Zweifel klärt das die zuständige Bauaufsicht oder ein Brandschutzsachverständiger.

Was ein Brandschutzbeauftragter tut – die Aufgaben

Die Rolle ist beratend, koordinierend und überwachend. Nach der DGUV Information 205-003 gehören typischerweise dazu:

Kurz: Er hält den Brandschutz des Betriebs zusammen und sorgt dafür, dass Organisation, Dokumentation und Übungen laufen – bevor etwas passiert.

Ausbildung und Qualifikation

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten inklusive Prüfung, nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 beziehungsweise der DGUV Information 205-003. Dazu kommt eine praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen an realitätsnahem Feuer. Weil pro Tag maximal 8 Unterrichtseinheiten zulässig sind, dauert der Lehrgang mindestens acht Tage. Er endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Die Qualifikation muss gepflegt werden: mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung innerhalb von drei Jahren, dokumentiert. Anerkannt ist das nach vfdb 12-09/01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111.

Ein Hinweis zum Stand des Regelwerks: Seit dem 1. Januar 2024 ist ausschließlich die DGUV Information 205-003 in der Fassung von 2020 anzuwenden.

Der Unterschied zum Helfer wird hier in Zahlen greifbar: 4 bis 6 Unterrichtseinheiten für den Brandschutzhelfer, mindestens 64 für den Brandschutzbeauftragten. Das ist keine Steigerung derselben Sache, sondern eine andere Funktion.

Stellung und Verantwortung im Betrieb

Der Brandschutzbeauftragte wird von der Unternehmensleitung schriftlich bestellt. Er ist ihr direkt zugeordnet und in Brandschutzfragen weisungsfrei beratend tätig. Damit er wirken kann, braucht er ausreichend Arbeitszeit, Ressourcen und Zugang zur Leitungsebene.

Wichtig für die Geschäftsführung: Der Brandschutzbeauftragte berät und überwacht – er entlastet die Leitung aber nicht von deren Gesamtverantwortung. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer und bei der Geschäftsführung (Organisationsverantwortung nach ArbSchG und Gesellschaftsrecht). Der Beauftragte übernimmt keine Garantenstellung, die die Leitung freizeichnet. Bei eigenem Pflichtverstoß, etwa wenn er erkannte Mängel nicht meldet, kann er allerdings selbst in Anspruch genommen werden.

Das ist der Grundsatz. Die konkrete Haftungsverteilung im Schadensfall hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände einer Rechtsberatung, nicht in einen Ratgeber.

Was Kurszeit anbietet

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gehört derzeit nicht zum Angebot der Kurszeit GmbH. Für die Breitenqualifikation im Betrieb gibt es die Brandschutzhelfer-Ausbildung, dazu die Brandschutzunterweisung mit praktischer Löschübung und die Ausbildung von Evakuierungshelfern. Beides gehört zusammen: der Beauftragte organisiert, die Helfer handeln im Ernstfall – deshalb erklärt dieser Ratgeber auch die Rolle, die wir selbst nicht ausbilden.

Einen Überblick über die Brandschutz-Formate findest du auf der Kursseite Brandschutz.

Grundlage: DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten", Fassung 2020 (allein anzuwenden seit 1.1.2024); vfdb-Richtlinie 12-09/01; ASR A2.2 (3. Änderung, GMBl 2025 S. 365, vom 23.05.2025); Muster-Verkaufsstättenverordnung § 26; Muster-Industriebau-Richtlinie.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?

Der Helfer ist operativ im Notfall tätig – rund 5 % der Belegschaft, 4 bis 6 Unterrichtseinheiten Ausbildung. Der Beauftragte ist die zentrale Fachfunktion für die Brandschutzorganisation – in der Regel eine Person, mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Das eine ist eine Handlung im Ernstfall, das andere eine Dauerfunktion.

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich Pflicht?

Nicht bundesweit einheitlich. Die Pflicht kann aus dem Landesbaurecht, aus Sonderbauvorschriften, aus Auflagen im Baugenehmigungsverfahren, aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus Auflagen des Sachversicherers entstehen.

Ab welcher Betriebsgröße braucht man einen?

Es gibt keine bundesweite Mitarbeiter-Schwelle. Maßgeblich sind Gebäudeart und -größe nach Landesrecht – zum Beispiel Verkaufsstätten ab 2.000 m² nach der Muster-Verkaufsstättenverordnung – sowie Auflagen aus Genehmigung oder Versicherung. Diese Zahlen sind Beispiele aus den Musterverordnungen, keine bundesweit geltenden Schwellen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Mindestens 64 Unterrichtseinheiten inklusive Prüfung, also mindestens acht Tage. Dazu kommt eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten alle drei Jahre.

Entlastet der Brandschutzbeauftragte die Geschäftsführung von der Verantwortung?

Nein. Er berät und überwacht, die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt bei der Unternehmensleitung. Bei eigenem Pflichtverstoß kann er aber selbst haftbar sein.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.