Kurszeit

Für Führerscheinstellen und andere Behörden

Wurde Ihnen eine Bescheinigung von Kurszeit vorgelegt?

Hier prüfen wir sie für Sie. Tragen Sie die Angaben so ein, wie sie auf der Bescheinigung stehen; wir gleichen sie mit unserer Kursverwaltung ab und antworten per E-Mail.

Kennziffer auf jeder Bescheinigung

8.0244

Kurszeit GmbH

8.0990

Kurszeit Akademie

Echtheit einer Bescheinigung prüfen

Alle Angaben so, wie sie auf der vorgelegten Bescheinigung stehen.

Der Knopf öffnet Ihr Mailprogramm mit einer fertigen Nachricht an info@kurszeit.de; unsere Antwort geht an die Absenderadresse. Sie können die Angaben auch selbst an info@kurszeit.de schicken oder anrufen: 0203 - 34 87 949 11.

Was mit Ihren Angaben passiert

Ihre Angaben nutzen wir nur für diese Prüfung; sie gilt für Bescheinigungen der Kurszeit GmbH und der Kurszeit Akademie. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.

So läuft die Prüfung

  1. Sie senden die Angaben. Mit dem Formular oder als normale Mail an info@kurszeit.de.
  2. Wir prüfen in der Kursverwaltung. Ob die Person am genannten Tag und Ort an einem Kurs von Kurszeit teilgenommen hat.
  3. Sie erhalten die Antwort per E-Mail. An die Adresse, von der die Anfrage kam.
Rechtsgrundlage der Bescheinigung: DGUV Grundsatz 304-001. Kurszeit ist ermächtigte Stelle mit den Kennziffern 8.0244 (Kurszeit GmbH) und 8.0990 (Kurszeit Akademie); die Kennziffer steht auf jeder Bescheinigung. Zur elektronischen Bescheinigung und § 19 FeV

Rechtsgrundlagen der Bescheinigung

Rechtsstand 11. September 2026. Ausführliche Fundstellen und Hintergründe: Die elektronische Teilnahmebescheinigung beim Führerschein. Rückfragen: info@kurszeit.de, 0203 - 34 87 949 11.

  • Die Vorgabe im Führerscheinrecht. § 19 Absatz 2 FeV verlangt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle, keine bestimmte Form und kein Original.
  • Kurszeit ist ermächtigte Stelle. Ermächtigt von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung: die Kurszeit GmbH mit der Kennziffer 8.0244, die Kurszeit Akademie mit der Kennziffer 8.0990. Die Kennziffer ist auf jeder Bescheinigung aufgedruckt. Nach § 68 Absatz 1 Satz 2 FeV brauchen beide keine gesonderte amtliche Anerkennung.
  • Die elektronische Bescheinigung. DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.4.5, regelt die elektronische Teilnahmebescheinigung ausdrücklich. Unsere Fassung ist von der Qualitätssicherungsstelle genehmigt; das saarländische Sozialministerium hat seine Führerscheinstellen dazu im November 2024 informiert.
  • Ausdruck für Ihr Fachverfahren. Lässt sich das Handydisplay nicht in Ihr Fachverfahren übernehmen, genügt ein einfacher Ausdruck. Wir bitten unsere Teilnehmenden, ihn mitzubringen.

Häufige Frage: Braucht die Lehrkraft eine eigene Anerkennung?

Nein. Anerkannt wird die Stelle, nicht die Person. Wer als Lehrkraft für eine nach § 68 Absatz 1 Satz 2 FeV ermächtigte und öffentlich bekannt gemachte Stelle unterrichtet, braucht keine eigene amtliche Anerkennung; die Qualifikation der Lehrkräfte prüft die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Rahmen der Ermächtigung. Das gilt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die Kurse für Kurszeit leiten. Eine eigene Anerkennung braucht nur, wer selbst Ausbildungsstelle werden will. Hintergrund mit Fundstellen: Als Fahrlehrer eigene Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle werden: Was § 68 FeV verlangt.

Du hast selbst an einem Kurs teilgenommen und brauchst deine Bescheinigung noch einmal? Zur Seite für Teilnehmende