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Brandschutz im Betrieb · Pflichten & Intervalle

Brandschutzunterweisung – jährliche Pflicht? Und wie oft müssen Brandschutzhelfer auffrischen?

Die Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten ist mindestens einmal jährlich fällig – sie ist Teil der allgemeinen Unterweisungspflicht des Arbeitgebers. Davon zu unterscheiden ist die Ausbildung der benannten Brandschutzhelfer: Sie umfasst 4 bis 6 Unterrichtseinheiten mit praktischer Löschübung. Für deren Wiederholung haben sich laut ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung 2 bis 5 Jahre bewährt – das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Grundlagen sind § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1, die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023.

Stand: 14. Juli 2026

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Beim betrieblichen Brandschutz gibt es zwei unterschiedliche Pflichten – sie treffen unterschiedliche Personen und haben unterschiedliche Intervalle:

Wer beides in einen Topf wirft, unterschätzt schnell eine der beiden Pflichten.

Brandschutzunterweisung – wie oft?

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über das richtige Verhalten im Brandfall unterweisen – Fluchtwege, Alarmierung, Umgang mit Feuerlöschern, Verhalten bei Räumung. Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Diese Mindestfrequenz ergibt sich nicht aus dem Arbeitsschutzgesetz selbst: § 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt nur eine Unterweisung, die „erforderlichenfalls regelmäßig“ zu wiederholen ist, ohne feste Frist. Das „mindestens jährlich“ steht in § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 (verbindlich für Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger); für den Brandschutz konkretisiert Punkt 7.2 der ASR A2.2 dieselbe Mindestfrequenz.

Grundlage: § 12 Abs. 1 ArbSchG; § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“; ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Punkt 7.2.

Brandschutzhelfer – Ausbildung und Auffrischung

Neben der allgemeinen Unterweisung muss der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Als Richtwert nennt die ASR A2.2 mindestens 5 % der Beschäftigten.

Grundlage: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Punkt 7.3 (praxisbewährte Wiederholung 2–5 Jahre; Fassung seit 23.05.2025) und Punkt 7.1 (5-%-Richtwert); DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ (empfiehlt 3–5 Jahre). Beide Werte sind Empfehlungen; das Intervall bestimmt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht dein Betrieb?

Als Richtwert gilt: mindestens 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, großen Betrieben oder vielen anwesenden Personen kann eine höhere Zahl nötig sein. Eine Faustregel aus der Praxis: Pro anwesendem Ersthelfer sollte auch ein Brandschutzhelfer verfügbar sein.

Details zur Zahl findest du auf der Seite „Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb – und wie viele?“.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Brandschutzunterweisung jährlich Pflicht?

Ja, mindestens jährlich. Die Unterweisung aller Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall muss vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich erfolgen und ist zu dokumentieren. Das ergibt sich aus § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ArbSchG; für den Brandschutz konkretisiert Punkt 7.2 der ASR A2.2 dieselbe Mindestfrequenz.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer aufgefrischt werden?

Eine feste Pflichtfrist gibt es nicht. Die aktuelle ASR A2.2 (Punkt 7.3) nennt bei normaler Brandgefährdung ein praxisbewährtes Intervall von 2 bis 5 Jahren, die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre. Das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Erstausbildung umfasst 4 bis 6 Unterrichtseinheiten.

Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Unterweisung betrifft alle Beschäftigten und wiederholt sich mindestens jährlich – das ist die einzige feste Frist. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung betrifft nur die benannten Helfer, dauert 4–6 UE und wird nach der aktuellen ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung als Empfehlung alle 2–5 Jahre aufgefrischt (DGUV Information 205-023: 3–5 Jahre).

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Als Richtwert mindestens 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2), bei erhöhter Gefährdung mehr.

Muss beim Löschtraining mit echten Feuerlöschern geübt werden?

Die praktische Übung mit Feuerlöschern gehört zur Brandschutzhelfer-Ausbildung. Die Kurszeit GmbH trainiert mit echten Feuerlöschern, nicht nur in der Theorie.

Bietet die Kurszeit GmbH beides an?

Ja – die jährliche Brandschutzunterweisung mit Löschübung ebenso wie die Brandschutzhelfer-Ausbildung. Anfrage über info@kurszeit.de.

Brandschutz im Betrieb sicher aufstellen

Die Kurszeit GmbH übernimmt Brandschutzunterweisung und Brandschutzhelfer-Ausbildung – praxisnah, mit echtem Löschtraining.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.