Erste Hilfe im Betrieb · Kosten
Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK) getragen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle stattfindet. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Kurszeit ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003: Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt ab — für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab.
Stand: 10. Juli 2026
Wie die Kostenübernahme funktioniert
Betriebliche Ersthelfer werden im Auftrag des Arbeitgebers ausgebildet, die Kosten trägt aber nicht der Betrieb selbst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger — also die Berufsgenossenschaft (gewerbliche Wirtschaft) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Diese Kostenträgerschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallverhütung: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer zu stellen, übernehmen die Unfallversicherungsträger im Gegenzug die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle.
Was die BG/UK übernimmt
- Die Lehrgangsgebühr für die Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (9 UE)
- Die Lehrgangsgebühr für die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (9 UE)
- Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt mit dem Träger ab — ohne Vorkasse durch deinen Betrieb
Was in der Regel nicht übernommen wird
- Ausbildungen, die über die reguläre Ersthelfer-Qualifikation hinausgehen und nicht zur betrieblichen Pflichtquote zählen (z. B. private Zusatzkurse)
- Verdienstausfall oder Freistellungskosten des Betriebs während des Kurses — das regelt der Arbeitgeber intern, nicht die BG/UK
- Fahrt- und Reisekosten, sofern sie über die üblichen Konditionen hinausgehen
Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.
Offener Kurs oder Schulung im Betrieb?
Das ist der Unterschied, der über die Rechnung entscheidet:
- Offene Kurse — öffentlich ausgeschriebene Termine, zu denen du einzelne Beschäftigte anmeldest: Bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir direkt ab, für dich entstehen keine Kosten.
- Schulungen in deinem Betrieb — wir kommen mit dem Kurs zu euch: Hier hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab. Sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
Warum die Ermächtigung der ausbildenden Stelle entscheidend ist
Die Kostenübernahme durch die BG/UK ist an eine Bedingung geknüpft: Die Ausbildung muss bei einer Stelle stattfinden, die von der DGUV nach den einschlägigen Grundsätzen ermächtigt ist. Kurszeit erfüllt diese Voraussetzung als ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001 (Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe), 304-002 (betrieblicher Sanitätsdienst) und 304-003 (Aus- und Fortbildung von Lehrkräften). Vor der Kursbuchung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den Ermächtigungsstatus des Anbieters — mehr dazu auf der Seite zu den Qualitätskriterien bei der Anbieterwahl.
Bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir direkt ab
Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Steht die Übernahme, rechnen wir bei unseren offenen Kursen direkt mit dem Träger ab — ohne Vorkasse für deinen Betrieb. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab; sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
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