Erste Hilfe im Betrieb · Kosten
Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK) getragen — für deinen Betrieb entstehen dann keine Lehrgangskosten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle stattfindet. Kurszeit ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003 und rechnet direkt mit der zuständigen BG/UK ab.
Wie die Kostenübernahme funktioniert
Betriebliche Ersthelfer werden im Auftrag des Arbeitgebers ausgebildet, die Kosten trägt aber nicht der Betrieb selbst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger — also die Berufsgenossenschaft (gewerbliche Wirtschaft) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Diese Kostenträgerschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallverhütung: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer zu stellen, übernehmen die Unfallversicherungsträger im Gegenzug die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle.
Was die BG/UK übernimmt
- Die Lehrgangsgebühr für die Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (9 UE)
- Die Lehrgangsgebühr für die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (9 UE)
- Die Abrechnung erfolgt bei Kurszeit direkt zwischen Kurszeit und der zuständigen BG/UK — ohne Vorkasse durch deinen Betrieb
Was in der Regel nicht übernommen wird
- Ausbildungen, die über die reguläre Ersthelfer-Qualifikation hinausgehen und nicht zur betrieblichen Pflichtquote zählen (z. B. private Zusatzkurse)
- Verdienstausfall oder Freistellungskosten des Betriebs während des Kurses — das regelt der Arbeitgeber intern, nicht die BG/UK
- Fahrt- und Reisekosten, sofern sie über die üblichen Konditionen hinausgehen
Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Kurszeit klärt die Kostenübernahme im Rahmen der Kursanfrage direkt mit der zuständigen BG/UK — du musst dafür nicht selbst recherchieren.
Warum die Ermächtigung der ausbildenden Stelle entscheidend ist
Die Kostenübernahme durch die BG/UK ist an eine Bedingung geknüpft: Die Ausbildung muss bei einer Stelle stattfinden, die von der DGUV nach den einschlägigen Grundsätzen ermächtigt ist. Kurszeit erfüllt diese Voraussetzung als ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001 (Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe), 304-002 (betrieblicher Sanitätsdienst) und 304-003 (Aus- und Fortbildung von Lehrkräften). Vor der Kursbuchung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den Ermächtigungsstatus des Anbieters — mehr dazu auf der Seite zu den Qualitätskriterien bei der Anbieterwahl.
Wir rechnen direkt mit deiner BG/UK ab
Kein Vorkasse-Aufwand, keine Formularflut für deinen Betrieb — wir klären die Kostenübernahme direkt mit dem zuständigen Träger.
📅 Termine Duisburg ansehen & buchen 📅 Termine Saarlouis ansehen & buchen Unverbindlich anfragenÖffnet dein Mail-Programm – oder schreib direkt an info@kurszeit.de
Weiterlesen
- Passenden Kurs ansehen: Erste Hilfe
- Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?
- Worauf kommt es bei der Wahl eines Ersthelfer-Anbieters an?
- Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe Pflicht?
- Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb — und wie viele?
- Erste Hilfe am Kind – gilt die Kostenübernahme auch hier?