Wie die Kostenübernahme funktioniert
Betriebliche Ersthelfer werden im Auftrag des Arbeitgebers ausgebildet, die Kosten trägt aber nicht der Betrieb selbst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger — also die Berufsgenossenschaft (gewerbliche Wirtschaft) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Diese Kostenträgerschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallverhütung: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer zu stellen, übernehmen die Unfallversicherungsträger im Gegenzug die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle.
Was die BG/UK übernimmt
- Die Lehrgangsgebühr für die Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (9 UE)
- Die Lehrgangsgebühr für die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (9 UE)
- Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt mit dem Träger ab — ohne Vorkasse durch deinen Betrieb
Was in der Regel nicht übernommen wird
- Ausbildungen, die über die reguläre Ersthelfer-Qualifikation hinausgehen und nicht zur betrieblichen Pflichtquote zählen (z. B. private Zusatzkurse)
- Verdienstausfall oder Freistellungskosten des Betriebs während des Kurses — das regelt der Arbeitgeber intern, nicht die BG/UK
- Fahrt- und Reisekosten zum Kursort — die trägt dein Betrieb. Der Unfallversicherungsträger übernimmt nach § 23 Abs. 2 SGB VII ausdrücklich nur die Lehrgangsgebühren
Der Umfang ist bundeseinheitlich geregelt — übernommen wird die pauschalierte Lehrgangsgebühr, und zwar für die Zahl an Ersthelfern, die dein Betrieb nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 braucht. Unterschiedlich ist nur der Weg dorthin: Manche Träger verlangen vorab eine Kostenübernahmeerklärung, andere nicht. Bei uns meldest du dich einfach an; wir klären den Weg mit deinem Träger.
Offener Kurs oder Schulung im Betrieb?
Das ist der Unterschied, der über die Rechnung entscheidet:
- Offene Kurse — öffentlich ausgeschriebene Termine, zu denen du einzelne Beschäftigte anmeldest: Bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir direkt ab, für dich entstehen keine Kosten.
- Schulungen in deinem Betrieb — wir kommen mit dem Kurs zu euch: Hier hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab. Sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
Was ein Kurs für deinen Betrieb konkret kostet — nach Format, Teilnehmerzahl und Liefermodus —, stellt der Kurs-Konfigurator für dich zusammen.
Kurs zusammenstellenWarum die Ermächtigung der ausbildenden Stelle entscheidend ist
Die Kostenübernahme durch die BG/UK ist an eine Bedingung geknüpft: Die Ausbildung muss bei einer Stelle stattfinden, die von der DGUV nach den einschlägigen Grundsätzen ermächtigt ist. Kurszeit erfüllt diese Voraussetzung als ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001 (Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe), 304-002 (betrieblicher Sanitätsdienst) und 304-003 (Aus- und Fortbildung von Lehrkräften). Vor der Kursbuchung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den Ermächtigungsstatus des Anbieters — mehr dazu auf der Seite zu den Qualitätskriterien bei der Anbieterwahl.