Kurszeit GmbH
Anfrage senden

Erste Hilfe im Betrieb · Kosten

Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?

Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK) getragen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle stattfindet. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Kurszeit ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003: Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt ab — für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab.

Stand: 10. Juli 2026

Wie die Kostenübernahme funktioniert

Betriebliche Ersthelfer werden im Auftrag des Arbeitgebers ausgebildet, die Kosten trägt aber nicht der Betrieb selbst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger — also die Berufsgenossenschaft (gewerbliche Wirtschaft) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Diese Kostenträgerschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallverhütung: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer zu stellen, übernehmen die Unfallversicherungsträger im Gegenzug die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle.

Was die BG/UK übernimmt

Was in der Regel nicht übernommen wird

Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.

Offener Kurs oder Schulung im Betrieb?

Das ist der Unterschied, der über die Rechnung entscheidet:

Wichtig bei verpasster Frist: Die Kostenübernahme durch die BG/UK gilt für die reguläre Fortbildung innerhalb der 2-Jahres-Frist. Wird diese Frist überschritten, ist keine Fortbildung mehr möglich — es ist die vollständige Grundausbildung erneut erforderlich. Details dazu auf der Auffrischungs-Seite.

Warum die Ermächtigung der ausbildenden Stelle entscheidend ist

Die Kostenübernahme durch die BG/UK ist an eine Bedingung geknüpft: Die Ausbildung muss bei einer Stelle stattfinden, die von der DGUV nach den einschlägigen Grundsätzen ermächtigt ist. Kurszeit erfüllt diese Voraussetzung als ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001 (Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe), 304-002 (betrieblicher Sanitätsdienst) und 304-003 (Aus- und Fortbildung von Lehrkräften). Vor der Kursbuchung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den Ermächtigungsstatus des Anbieters — mehr dazu auf der Seite zu den Qualitätskriterien bei der Anbieterwahl.

Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26 (Pflicht zur Ersthelfer-Ausbildung, Kostenträgerschaft der Unfallversicherungsträger); DGUV-Grundsätze 304-001, 304-002, 304-003 (Ermächtigung von Ausbildungsstellen).

Bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir direkt ab

Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Steht die Übernahme, rechnen wir bei unseren offenen Kursen direkt mit dem Träger ab — ohne Vorkasse für deinen Betrieb. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab; sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.

📅 Termine Duisburg ansehen & buchen 📅 Termine Saarlouis ansehen & buchen Unverbindlich anfragen

Öffnet dein Mail-Programm – oder schreib direkt an info@kurszeit.de

Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.