Die fünf Qualitätskriterien im Überblick
DGUV-Ermächtigung
Ist der Anbieter für die Ausbildung mit Kostenübernahme berechtigt?
Nur eine von der DGUV ermächtigte Stelle darf betriebliche Ersthelfer mit Kostenübernahme durch die zuständige BG/UK ausbilden. Prüfe vor der Buchung den Ermächtigungsstatus des Anbieters — er ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Kurs überhaupt als gültige betriebliche Ersthelfer-Ausbildung anerkannt wird. Kurszeit ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003. Mehr dazu: Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe Pflicht? Wer selbst Ausbildungsstelle werden will, findet den Weg dorthin unter Anerkennung als Ausbildungsstelle nach § 68 FeV.
Kostenträger-Abwicklung (BG-Direktabrechnung)
Wer übernimmt den Verwaltungsaufwand mit der BG/UK?
Ein erfahrener Anbieter rechnet direkt mit deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab und nimmt dir damit den Verwaltungsaufwand ab, statt dich in Vorkasse treten zu lassen. Kurszeit rechnet als ermächtigte Stelle bei unseren offenen Kursen und bestehender BG-Übernahme direkt mit der zuständigen BG/UK ab. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Mehr dazu: Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
Ausfallsicherheit
Hängt der Termin an einer einzigen Person?
Wiederkehrende Pflichttermine wie die Ersthelfer-Fortbildung dürfen nicht an einem einzelnen Trainer hängen — fällt er kurzfristig aus, verschiebt sich der Termin, und die 2-Jahres-Frist für die Auffrischung kennt keinen Kulanzspielraum. Ein Anbieter mit einem breiten Trainernetzwerk kann Ausfälle abfedern und Termine zuverlässig halten. Kurszeit hat seit 2004 über 2.000 Erste-Hilfe-Trainer ausgebildet und verfügt dadurch über ein entsprechend breites Trainernetzwerk. Mehr dazu: Wie oft muss aufgefrischt werden?
Inhouse-Fähigkeit
Kommt der Kurs zu dir oder musst du zum Kurs?
Für Betriebe mit mehreren zu schulenden Beschäftigten ist die Fähigkeit, Kurse direkt vor Ort im Betrieb durchzuführen, ein praktischer Vorteil: weniger Ausfallzeit für die Beschäftigten, realitätsnähere Übungsbedingungen und einfachere Terminkoordination als bei offenen Kursen an fremden Standorten.
Erreichbarkeit & Betreuung
Gibt es einen festen Ansprechpartner?
Ein fester Ansprechpartner statt einer anonymen Buchungsmaske erleichtert die Organisation wiederkehrender Schulungen — insbesondere bei der Überwachung von Auffrischungsfristen und der Planung mehrerer Ersthelfer im Betrieb.
Kurz gesagt
Diese Kriterien sind kein Ranking-Instrument gegen einzelne Anbieter, sondern ein Prüfraster, das sich auf jeden Erste-Hilfe-Anbieter anwenden lässt. Wer bei allen fünf Punkten eine klare Antwort geben kann, erfüllt die zentralen Voraussetzungen für eine verlässliche, rechtssichere Ersthelfer-Ausbildung. Die gleichen Kriterien lassen sich auch auf die Wahl eines Brandschutzhelfer-Anbieters übertragen.