Der Weg zur Lehrkraft Erste Hilfe
Die Qualifikation zur „Lehrkraft in der Ersten Hilfe“ ist bundesweit einheitlich in den DGUV-Grundsätzen geregelt. Sie erfolgt nicht über eine staatliche Berufsausbildung, sondern über ein modulares Ausbildungsprogramm bei einer ermächtigten Stelle:
- Notfallmedizinische Grundqualifikation Voraussetzung ist mindestens eine Sanitätsausbildung. Wer diese noch nicht mitbringt, kann sie vorab erwerben — bei Kurszeit als Sanitätsausbildung SAN-48 (48 UE).
- Ausbildung zur Lehrkraft Erste Hilfe (Module M1 + M2) Die pädagogische Qualifizierung mit einem Gesamtumfang von 56 UE, in der Regel über 7 Tage verteilt: M1 – Grundlagen der Methodik und Didaktik (24 UE) und M2 – Fachdidaktik Erste Hilfe (32 UE). Der medizinische Teil steckt nicht in diesen Modulen, sondern in Schritt 1, der notfallmedizinischen Grundqualifikation. Grundlage ist DGUV-Grundsatz 304-001 „Kriterien für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“.
- Ermächtigung durch eine ausbildende Stelle Kurse zählen nur, wenn sie über eine von der DGUV ermächtigte Ausbildungsstelle wie Kurszeit laufen. Das ist eine regulatorische Vorgabe der DGUV, keine Anstellung: Als Selbständiger bietest du darüber deine eigenen Erste-Hilfe-Kurse an, neben- oder hauptberuflich.
- Regelmäßige Fortbildung Wie Ersthelfer musst du als Lehrkraft deine Qualifikation regelmäßig auffrischen, üblicherweise alle 3 Jahre.
Wer als Ersthelfer beginnt, kann sich weiterentwickeln
Der Weg zur Lehrkraft steht auch erfahrenen betrieblichen Ersthelfern offen, die sich weiterqualifizieren möchten. Wer bereits als Lehrkraft aktiv ist, kann sich zusätzlich für den betrieblichen Sanitätsdienst (DGUV-Grundsatz 304-002) oder als Lehrbeauftragter zur Ausbildung neuer Lehrkräfte (DGUV-Grundsatz 304-003, Module LB1–LB7, 120 UE) weiterentwickeln.
| Qualifikationsstufe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Lehrkraft Erste Hilfe (M1 + M2) | DGUV-Grundsatz 304-001 |
| Lehrkraft Betriebssanitätsdienst (M1/M2 + M11/M11a) | DGUV-Grundsatz 304-002 |
| Lehrbeauftragter (LB1–LB7) | DGUV-Grundsatz 304-003 |
Warum Erfahrung beim Einstieg in die Kurspraxis zählt
Die formale Qualifikation ist die eine Seite, der Zugang zu einem funktionierenden Kursangebot die andere. Als ermächtigte Ausbildungsstelle bietet Kurszeit selbständigen Lehrkräften eine Leistung an, auf die sie beim Einstieg zurückgreifen können: erste Kursanfragen, Kursorte, Materialien, die Verwaltung der Anmeldungen und die Abrechnung der Lehrgangsgebühr mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Das ist eine Dienstleistung für Selbständige, keine Eingliederung in ein Unternehmen: Die Lehrkraft bleibt in der Gestaltung der eigenen Kurse frei und stellt ihr eigenes Honorar separat in Rechnung. Johannes Wischerhoff, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH, bildet bereits seit 2003 persönlich Lehrbeauftragte in Erster Hilfe aus, die Kurszeit GmbH selbst bildet seit 2005 Erste-Hilfe-Ausbilder aus.