Ausbilderlaufbahn
Was verdient man als Erste-Hilfe-Ausbilder?
Erste-Hilfe-Ausbilder werden je nach Beschäftigungsform bezahlt: als Honorar pro Kurstag, im Minijob, über eine Übungsleiterpauschale im Ehrenamt oder als Monatsgehalt in Festanstellung. Wie häufig jede dieser vier Formen vorkommt, hat niemand erhoben. Wo über ein Tageshonorar abgerechnet wird, bewegt es sich grob zwischen rund 100 und 600 Euro pro Kurstag. Die höheren Werte werden vor allem bei privaten Anbietern und bei selbst organisierten Kursen erreicht, die niedrigeren bei einfachen Standardkursen. Diese Spanne ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH als Herausgeber dieser Seite, keine erhobene Statistik. Wichtig ist die ehrliche Rechnung dahinter: Was am Ende übrig bleibt, ist weniger als der Tagessatz. Wer selbständig arbeitet, trägt Vorbereitung, Fahrt, Ausfallzeiten und die eigene Vorsorge selbst, und die Qualifikation kostet vorab Zeit und Geld, bevor sie den ersten Euro einbringt.
Stand: 5. August 2026
Monatsgehalt oder Honorar pro Kurstag: das ändert die ganze Rechnung
Bevor eine Zahl überhaupt Sinn ergibt, musst du zwei Abrechnungslogiken trennen, weil sie kaum vergleichbar sind.
Die eine ist das Monatsgehalt in Festanstellung, etwa bei einer großen Hilfsorganisation oder einem größeren Kursanbieter. Dort gibt es ein Gehalt nach Tarif oder Haustarif, bezahlten Urlaub und Sozialversicherung über den Arbeitgeber. Gehaltsportale nennen dafür Monatswerte. Wichtig ist: Sie beschreiben nur die Festanstellung, nicht die Formen, in denen pro Kurstag abgerechnet wird.
Die andere ist die Abrechnung pro Kurstag. Du gibst Kurse für einen oder mehrere Auftraggeber und stellst dafür ein Honorar in Rechnung, als Selbständiger oder im Minijob. Kein Monatsgehalt, kein bezahlter Urlaub, keine feste Stundenzahl, dafür freie Zeiteinteilung und eigene Preisgestaltung. Wie sich die Ausbilder in Deutschland auf Festanstellung, Selbständigkeit, Minijob und Ehrenamt verteilen, hat niemand erhoben, mehr dazu weiter unten. Alle folgenden Honorar-Zahlen beziehen sich auf die Abrechnung pro Kurstag, nicht auf ein Monatsgehalt.
Was pro Kurstag realistisch drin ist
Die Honorare pro Kurstag reichen grob von rund 100 bis 600 Euro. Diese Spanne ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH als Herausgeber, keine gemessene Erhebung. Wir kennzeichnen das offen, so wie wir es auch bei den Suchbegriffen halten: einen belastbaren, öffentlich erhobenen Durchschnitt über den ganzen Markt gibt es nicht.
Am unteren Rand liegen einfache Standardkurse. Ein offen und namentlich belegter Einzelwert dafür kommt von den Johannitern: rund 100 Euro pro Kurstag für allgemeine Kurse ihrer Honorarkräfte, höher bei Kursen mit Zusatzqualifikation. Das ist ein einzelner Auftraggeber, kein Marktdurchschnitt. Der Wert taugt als Beispiel für das untere Ende, nicht als Maßstab für den Markt.
Nach oben reicht die Spanne deutlich weiter. Private Anbieter zahlen in der Regel mehr als die Hilfsorganisationen. Honorare bis rund 350 Euro pro Kurstag kommen vor, und bei selbst organisierten Kursen, bei denen du den Preis direkt mit dem Kunden vereinbarst, sind auch über 500 Euro möglich. Nach oben treiben Spezialkurse, etwa Erste Hilfe am Kind, Fortbildungen für bestimmte Berufsgruppen oder Inhouse-Kurse für Betriebe. Nach unten drücken lange Anfahrten, kleine Gruppen und reine Standardkurse.
Zwei Dinge solltest du bei jeder dieser Zahlen mitdenken. Erstens: Ein Kurstag ist selten nur der Kurstag. Vorbereitung, Materialaufbau, An- und Abfahrt und Nachbereitung kosten Zeit, die im Tageshonorar meist schon enthalten sein muss. Zweitens: Ein Honorar ist kein Nettoeinkommen. Davon gehen deine Betriebskosten und deine eigene Absicherung ab.
Wer bildet in Deutschland aus, und wo ist der Engpass?
Ein verbreitetes Bild ist, Erste Hilfe sei vor allem die Sache der großen Hilfsorganisationen. Das öffentliche Register der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) zeichnet ein anderes Bild. Bundesweit sind rund 2.000 Ausbildungsstellen ermächtigt, betriebliche Ersthelfer auszubilden (Stichtag 3. August 2026). Knapp zwei Drittel davon sind keine Hilfsorganisationen, mehr als die Hälfte sind private, gewerbliche Anbieter. Die Hilfsorganisationen zusammen, also DRK, ASB, DLRG, Johanniter und Malteser, stellen rund 39 Prozent der Stellen.
Ein Vorbehalt gehört zwingend dazu: Gezählt werden hier Ausbildungsstellen, nicht Kurse und nicht Teilnehmer. Ein großer DRK-Kreisverband mit zwanzig Ausbildern zählt genauso als eine Stelle wie ein einzelner selbständiger Ausbilder. Aus dem Verhältnis der Stellen folgt deshalb kein Marktanteil am Kursaufkommen. Wie viele Kurse tatsächlich gegeben werden und wie viele Teilnehmer sie erreichen, sagt das Register nicht.
Wie viele Menschen in Deutschland überhaupt Erste Hilfe unterrichten, beziffert das Sachgebiet Qualitätssicherung Erste Hilfe der DGUV: In seiner Information FBEH-103 (Stand 1. Juni 2022) heißt es wörtlich, die Kurse würden von mehr als 29.000 Lehrkräften Erste Hilfe durchgeführt, die bei etwa 1.600 ermächtigten Stellen tätig seien und jährlich über zwei Millionen betriebliche Ersthelfende schulten. Diese 29.000 sind eine Gesamtgröße ohne Aufschlüsselung: Wie sich die Lehrkräfte auf selbständige Tätigkeit, Minijob, Ehrenamt und Festanstellung verteilen, erhebt keine öffentliche Statistik. Und aus der Zahl der Lehrkräfte und der Zahl der Stellen lässt sich kein Verhältnis „Lehrkräfte je Stelle“ ableiten, das etwas über den Markt aussagt: Hinter einer Stelle steht mal eine einzelne selbständige Person, mal ein großer Kreisverband mit zwanzig Lehrkräften.
Ein Vergleich über die Zeit trägt dagegen. Die rund 1.600 Stellen von 2022 und die 1.998 Ausbildungsstellen im heutigen Register stammen aus derselben Quelle, der Qualitätssicherung Erste Hilfe der DGUV, und zählen dasselbe: ermächtigte Ausbildungsstellen. In diesen vier Jahren ist ihre Zahl damit um rund ein Viertel gestiegen. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Angabe von 2022 ist auf „etwa 1.600“ gerundet, und das Register ändert sich laufend, weil Ermächtigungen befristet erteilt werden. Die genaue Wachstumsrate ist deshalb eine Näherung. Die Richtung ist aber eindeutig, die Zahl der ermächtigten Stellen wächst. Zusammen mit der Trägerstruktur, in der die Hilfsorganisationen heute nur gut ein Drittel der Stellen stellen, spricht das gegen das verbreitete Bild vom verbandsdominierten Markt.
Für dich als angehenden Ausbilder ist eine andere Zahl wichtiger. Ersthelfer ausbilden dürfen rund 1.970 Stellen. Die Lehrkräfte dafür, also die Ausbilder selbst, dürfen aber nur 78 Stellen bundesweit ausbilden. Wer Erste-Hilfe-Ausbilder werden will, muss durch eines dieser 78 Nadelöhre. Und dort sind die privaten Anbieter mit 34 von 78 die größte Einzelgruppe. Der eigentliche Engpass liegt also nicht bei der späteren Kurserlaubnis, sondern eine Stufe darüber: bei der Ausbildung der Ausbilder.
Wovon dein Verdienst wirklich abhängt
Ob aus dem Tagessatz ein nennenswertes Einkommen wird, entscheidet weniger die einzelne Zahl als diese Faktoren:
- Zahl der Kurstage. Der größte Hebel. Ein Kurstag im Monat ist ein Taschengeld, zwölf Kurstage im Monat sind eine andere Rechnung. Wie viele Tage zusammenkommen, hängt an der Nachfrage und daran, wie viel du selbst akquirierst.
- Kursart. Standardkurse bringen den Grundsatz, Spezial- und Fortbildungskurse mehr. Wer sich zusätzlich qualifiziert, kann höherwertige Kurse anbieten.
- Auftraggeber oder eigene Kurse. Wer für einen festen Auftraggeber Kurse gibt, verdient anders als jemand, der selbst Betriebe, Vereine und wiederkehrende Kunden akquiriert und den Preis direkt aushandelt. Die höheren Honorare entstehen fast immer dort, wo du selbst organisierst und selbst verkaufst. Als Selbständiger ist Akquise Teil der Arbeit, nicht Kür.
- Region. In Ballungsräumen gibt es mehr Betriebe, Kitas und Vereine, die Kurse brauchen, und damit mehr planbare Nachfrage als auf dem Land.
- Ermächtigung im Hintergrund. Anerkannte Erste-Hilfe-Kurse darfst du nicht frei allein anbieten. Sie laufen immer über die Ermächtigung einer von der DGUV ermächtigten Ausbildungsstelle. Das ist eine Vorgabe der DGUV und unabhängig davon, in welcher Form du arbeitest: Auch als Selbständiger unterrichtest du unter der Ermächtigung einer solchen Stelle und rechnest deine Kurse selbst ab. Wie dieser strukturelle Rahmen funktioniert, steht im Artikel zum Weg in die Ausbildertätigkeit.
Was die Qualifikation vorher kostet
Bevor du das erste Honorar abrechnest, steht eine Vorleistung. Erste-Hilfe-Ausbilder wird man über die Qualifikation zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe nach DGUV-Grundsatz 304-001. Das ist kein Wochenendkurs. Der komplette Weg von der notfallmedizinischen Grundausbildung bis zur fertigen Lehrkraft umfasst laut Kursübersicht der Kurszeit GmbH rund 13 Kurstage (Sanitätsausbildung SAN-48 sowie die Module M1 und M2). Dazu kommt die regelmäßige Fortbildung, üblicherweise alle drei Jahre.
Das bedeutet zweierlei. Erstens kostet die Qualifikation Zeit, die du erst einmal investierst, ohne etwas zu verdienen. Zweitens fällt je nach Anbieter eine Lehrgangsgebühr an, die du über spätere Kurse erst wieder einspielen musst. Wer den Einstieg plant, sollte diese Anlaufphase einkalkulieren und nicht mit dem ersten Kurstag rechnen, sondern mit dem Punkt, an dem die Vorleistung wieder hereingekommen ist. Konkrete Lehrgangspreise nennen die Anbieter auf Anfrage, weil sie von Vorqualifikation und gewähltem Weg abhängen.
Was du als Selbständiger selbst tragen musst
Der ehrliche Teil, den Verdienstversprechen gern weglassen: Vom Honorar bleibt nicht alles bei dir. Als Selbständiger schulterst du selbst, was ein Arbeitgeber sonst übernimmt.
Was ein Arbeitgeber sonst übernimmt, trägst du hier selbst
- Ausfallzeiten. Fällt ein Kurs aus oder wirst du krank, gibt es kein Geld. Bezahlten Urlaub gibt es nicht.
- Altersvorsorge. Um deine Rente musst du dich selbst kümmern. Für selbständige Lehrkräfte gibt es dabei eine Besonderheit: Sie können nach Paragraf 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein, gerade weil sie selbständig arbeiten. Ob das auf dich zutrifft, prüfst du im Einzelfall.
- Kranken- und gegebenenfalls weitere Versicherungen. Auch die laufen über dich, nicht über einen Arbeitgeber.
- Betriebskosten. Fahrt, Material, Vorbereitung, Buchhaltung. Das kostet Zeit und Geld, das im Tagessatz eingepreist sein muss.
- Steuern und Umsatzsteuer. Deine Einnahmen versteuerst du selbst. Ob auf deine Kurse Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab: Viele Erste-Hilfe-Kurse können als Bildungsleistung umsatzsteuerfrei sein, und wer wenig umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das klärst du am besten steuerlich, bevor du die erste Rechnung schreibst.
Das ist kein Argument gegen die Tätigkeit, sondern der Grund, warum der Tagessatz nicht mit dem verwechselt werden darf, was am Monatsende übrig bleibt. Wer das von Anfang an mitrechnet, wird nicht enttäuscht.
In welcher Form arbeitest du: die vier üblichen Beschäftigungsformen
Wie viel du verdienst, ist die eine Frage. In welcher Form du arbeitest, ist die andere, und sie entscheidet mit darüber, was von einem Kurstag am Ende übrig bleibt und wie deine Steuern und deine Sozialversicherung laufen. In der Praxis kommen vor allem vier Formen vor. Wie häufig jede davon ist, hat allerdings niemand erhoben: Es gibt keine öffentliche Statistik darüber, wie sich die rund 29.000 Lehrkräfte in Deutschland auf Selbständigkeit, Minijob, Ehrenamt und Festanstellung verteilen. Wir stellen die vier Formen deshalb nebeneinander, ohne eine davon zur Regel zu erklären. Das ist keine Lücke dieses Artikels, sondern die ehrliche Auskunft: Wer eine Mehrheitsverteilung behauptet, erfindet sie. Dieser Abschnitt sagt nicht, welche Form die richtige oder die häufigste ist, er erklärt, worin sie sich unterscheiden. Die konkrete Einordnung deines Falls klärst du mit einer Steuerberatung oder der zuständigen Stelle, denn hier geht es um Kategorien, nicht um Beratung im Einzelfall.
Auf eigene Rechnung
Selbständig
Du stellst Honorare in Rechnung, trägst deine Vorsorge und deine Betriebskosten selbst und versteuerst deine Einnahmen selbst. Freie Zeiteinteilung und eigene Preisgestaltung, dafür kein bezahlter Urlaub und keine Absicherung über einen Arbeitgeber. Diese Form lässt sich neben einem anderen Beruf ausüben.
Einstieg oder Zweittätigkeit
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
603 EuroVerdienstgrenze pro Monat, 2026
Du bist bei einem Anbieter angestellt, aber nur bis zu dieser festen monatlichen Grenze. Sie ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 voraussichtlich auf 633 Euro. In der Regel keine eigene Lohnsteuer und keine eigenen Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, der Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge ab. In der Rentenversicherung bist du grundsätzlich versicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen. Kombination mit einem Hauptberuf oder mit einer Selbständigkeit ist möglich, das Zusammenspiel klärst du steuerlich.
Vor allem bei Hilfsorganisationen
Ehrenamtlich mit Übungsleiterpauschale
3.300 Eurosteuerfrei pro Jahr, ab 2026
Wer nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausbildet, kann bis zu diesem Betrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten (§ 3 Nr. 26 EStG, angehoben von 3.000 auf 3.300 Euro zum 1.1.2026). Diesen Freibetrag kann nicht jeder Auftraggeber gewähren: Er gilt nur für gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger, ein privater, gewerblicher Anbieter kann ihn nicht zahlen. Deshalb kommt diese Form vor allem bei DRK, ASB, Johannitern, Maltesern und DLRG vor. Nebenberuflich heißt: höchstens etwa ein Drittel einer Vollzeitstelle.
Festes Monatsgehalt
Festanstellung in Voll- oder Teilzeit
Ein Monatsgehalt nach Tarif oder Haustarif, bezahlter Urlaub, Sozialversicherung über den Arbeitgeber. Feste Stellen gibt es vor allem bei großen Hilfsorganisationen und größeren Kursanbietern. Wie viele Ausbilder fest angestellt sind, ist nicht erhoben.
Als weitere Möglichkeit kommt die Werkstudententätigkeit vor: Einzelne Anbieter werben gezielt Studierende an, die neben dem Studium Kurse geben. Wie verbreitet das ist, ist ebenfalls nicht erhoben.
Die Formen schließen sich nicht immer aus. Ein selbständiger Ausbilder kann daneben ehrenamtlich für eine Hilfsorganisation unterrichten, ein Festangestellter woanders einen Minijob haben. Sobald mehrere Formen zusammenkommen, wird die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung schnell komplex. Das ist der Punkt, an dem sich eine Steuerberatung oder eine Auskunft der zuständigen Stelle lohnt.
Rechnet sich das? Eine ehrliche Einordnung
Die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder lässt sich als Neben- oder Zuverdienst ausüben, kein voller Lebensunterhalt aus dem Stand. Ein Vollverdienst ist möglich, verlangt aber viele Kurstage, eigene Akquise und meist zusätzliche Qualifikationen für höherwertige Kurse. Wer die höheren Honorare erreichen will, muss selbst organisieren und selbst verkaufen. Der Reiz liegt oft weniger in einer großen Zahl als in der Kombination: eine sinnvolle Tätigkeit, freie Zeiteinteilung und ein Verdienst, der sich neben Beruf oder Familie planen lässt. Ob die Tätigkeit für dich Neben- oder Hauptverdienst wird, hängt von deinem Einsatz und deiner Nachfrage ab, eine belastbare Statistik darüber, was überwiegt, gibt es nicht. Wer ein festes Monatsgehalt sucht, sollte gezielt nach einer Festanstellung fragen.
Was heißt das bei Kurszeit?
Die Kurszeit GmbH bildet die Qualifikation aus, mit der du überhaupt eigene Erste-Hilfe-Kurse geben darfst, von der Sanitätsausbildung bis zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe. Sie gehört zu den wenigen Stellen, die den gesamten Weg abbilden: Von den rund 2.000 ermächtigten Ausbildungsstellen in Deutschland dürfen nur elf alle vier geregelten Ausbildungen anbieten, also Ersthelfer, Betriebssanitäter, Lehrkraft Erste Hilfe und Lehrkraft Betriebssanitätsdienst. Die Kurszeit GmbH ist eine dieser elf. Das ist öffentlich im QSEH-Register nachprüfbar (Kennziffer 8.0244).
Ein Honorar nennen wir hier bewusst nicht: Was eine selbständige Kursleitung erzielt, hängt vom Markt, vom eigenen Einsatz und vom jeweiligen Auftraggeber ab, nicht von einer Pauschale. Wie überall gilt bei uns die Zertifizierungsregel: Eine Qualifikation und eine Ermächtigung hängen an der konkreten Person, nicht an einem Unternehmen. Wenn du wissen willst, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt und was er kostet, klären wir das vorab mit dir.
Häufige Fragen
Was verdient man als Erste-Hilfe-Ausbilder pro Kurstag?
Wo über ein Tageshonorar abgerechnet wird, reichen die Honorare grob von rund 100 bis 600 Euro pro Kurstag. Das ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH, keine gemessene Statistik. Am unteren Rand liegen einfache Standardkurse, ein offen belegter Beispielwert dafür sind die rund 100 Euro, die die Johanniter für allgemeine Kurse zahlen. Höhere Honorare bis rund 350 Euro und bei selbst organisierten Kursen über 500 Euro werden vor allem bei privaten Anbietern erreicht. Von diesem Honorar gehen Betriebskosten und die eigene Absicherung ab, es ist kein Nettoeinkommen.
Kann man von der Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder leben?
Die Tätigkeit lässt sich als Neben- oder Zuverdienst ausüben. Ein Vollverdienst ist möglich, setzt aber viele Kurstage im Monat, eigene Akquise und oft zusätzliche Qualifikationen voraus. Wie viele Ausbilder davon leben und wie viele nur dazuverdienen, ist nicht erhoben. Weil das Einkommen als Selbständiger schwankt und keine bezahlten Ausfallzeiten enthält, ist eine nüchterne Planung wichtig.
Was kostet die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder?
Sie kostet vor allem Zeit: Der Weg zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe umfasst rund 13 Kurstage (SAN-48 plus Module M1 und M2), dazu kommt die Fortbildung alle drei Jahre. Je nach Anbieter fällt eine Lehrgangsgebühr an, die du über spätere Kurse erst wieder einspielen musst. Konkrete Preise nennen die Anbieter auf Anfrage, weil sie von deiner Vorqualifikation abhängen.
In welcher Form arbeiten Erste-Hilfe-Ausbilder: selbständig, im Minijob oder ehrenamtlich?
In der Praxis kommen vor allem vier Formen vor: die selbständige Tätigkeit mit Honorarabrechnung, die geringfügige Beschäftigung (Minijob, Verdienstgrenze 603 Euro im Monat, 2026), die ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Übungsleiterfreibetrag (bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei) und die Festanstellung mit Monatsgehalt. Den Übungsleiterfreibetrag können nur gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger gewähren, etwa die Hilfsorganisationen, kein privater Anbieter. Wie häufig jede der vier Formen ist, hat niemand erhoben, dazu gibt es keine öffentliche Statistik. Welche Form für dich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt, klärst du im Einzelfall.
Ausbildungsweg kennenlernen
Du überlegst, Erste-Hilfe-Ausbilder zu werden? Wir zeigen dir, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt und was er kostet.
📅 Lehrgangs-Termine ansehen & buchen Jetzt Kontakt aufnehmenÖffnet dein Mail-Programm – oder schreib direkt an info@kurszeit.de
Weiterlesen
- Wie werde ich Erste-Hilfe-Ausbilder? – der Ausbildungsweg im Überblick
- Wer darf in Deutschland Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden?
- Wie lange dauert die Ausbildung zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe?
- Wie oft muss eine Lehrkraft in der Ersten Hilfe ihren Lehrschein auffrischen?
- Lehrbeauftragter werden: Wie bildet man selbst Ausbilder aus?
- Passenden Kurs ansehen: Ausbildungen für Lehrkräfte & Ausbilder
- Worauf kommt es bei der Wahl eines Ersthelfer-Anbieters an?
- Aktive Kurszeit-Trainer-Profile ansehen