Ausbilderlaufbahn
Was verdient man als Erste-Hilfe-Ausbilder?
Als Erste-Hilfe-Ausbilder rechnest du in aller Regel Honorare pro Kurstag ab, denn die meisten Ausbilder arbeiten selbständig für einen oder mehrere Auftraggeber, nicht in Festanstellung. Die Honorare pro Kurstag bewegen sich grob zwischen rund 100 und 600 Euro. Die höheren Werte werden vor allem bei privaten Anbietern und bei selbst organisierten Kursen erreicht, die niedrigeren bei einfachen Standardkursen. Diese Spanne ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH als Herausgeber dieser Seite, keine erhobene Statistik. Wichtig ist die ehrliche Rechnung dahinter: Was am Ende übrig bleibt, ist weniger als der Tagessatz. Als Selbständiger trägst du Vorbereitung, Fahrt, Ausfallzeiten und deine eigene Vorsorge selbst, und die Qualifikation kostet dich vorab Zeit und Geld, bevor sie den ersten Euro einbringt.
Stand: 3. August 2026
Selbständig oder angestellt: das ändert die ganze Rechnung
Bevor eine Zahl überhaupt Sinn ergibt, musst du zwei Fälle trennen, weil sie kaum vergleichbar sind.
Der eine Fall ist die Festanstellung, etwa bei einer großen Hilfsorganisation oder einem größeren Kursanbieter. Dort gibt es ein Monatsgehalt nach Tarif oder Haustarif, bezahlten Urlaub und Sozialversicherung über den Arbeitgeber. Feste Stellen sind in diesem Feld aber die Ausnahme, nicht die Regel. Gehaltsportale nennen dafür zwar Monatswerte, doch die beschreiben genau diesen seltenen Sonderfall und nicht die Wirklichkeit der meisten Ausbilder.
Der andere Fall, und das ist der Normalfall in der Branche, ist die selbständige Tätigkeit. Du gibst Kurse für einen oder mehrere Auftraggeber und stellst dafür Honorare in Rechnung. Kein Monatsgehalt, kein bezahlter Urlaub, keine feste Stundenzahl, dafür freie Zeiteinteilung und eigene Preisgestaltung. Genau in diesem Modell arbeiten die meisten Erste-Hilfe-Ausbilder, oft neben einem anderen Beruf. Alle folgenden Zahlen beziehen sich auf diesen Fall.
Was pro Kurstag realistisch drin ist
Die Honorare pro Kurstag reichen grob von rund 100 bis 600 Euro. Diese Spanne ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH als Herausgeber, keine gemessene Erhebung. Wir kennzeichnen das offen, so wie wir es auch bei den Suchbegriffen halten: einen belastbaren, öffentlich erhobenen Durchschnitt über den ganzen Markt gibt es nicht.
Am unteren Rand liegen einfache Standardkurse. Ein offen und namentlich belegter Einzelwert dafür kommt von den Johannitern: rund 100 Euro pro Kurstag für allgemeine Kurse ihrer Honorarkräfte, höher bei Kursen mit Zusatzqualifikation. Das ist ein einzelner Auftraggeber, kein Marktdurchschnitt. Der Wert taugt als Beispiel für das untere Ende, nicht als Maßstab für den Markt.
Nach oben reicht die Spanne deutlich weiter. Private Anbieter zahlen in der Regel mehr als die Hilfsorganisationen. Honorare bis rund 350 Euro pro Kurstag kommen vor, und bei selbst organisierten Kursen, bei denen du den Preis direkt mit dem Kunden vereinbarst, sind auch über 500 Euro möglich. Nach oben treiben Spezialkurse, etwa Erste Hilfe am Kind, Fortbildungen für bestimmte Berufsgruppen oder Inhouse-Kurse für Betriebe. Nach unten drücken lange Anfahrten, kleine Gruppen und reine Standardkurse.
Zwei Dinge solltest du bei jeder dieser Zahlen mitdenken. Erstens: Ein Kurstag ist selten nur der Kurstag. Vorbereitung, Materialaufbau, An- und Abfahrt und Nachbereitung kosten Zeit, die im Tageshonorar meist schon enthalten sein muss. Zweitens: Ein Honorar ist kein Nettoeinkommen. Davon gehen deine Betriebskosten und deine eigene Absicherung ab.
Wer bildet in Deutschland aus, und wo ist der Engpass?
Ein verbreitetes Bild ist, Erste Hilfe sei vor allem die Sache der großen Hilfsorganisationen. Das öffentliche Register der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) zeichnet ein anderes Bild. Bundesweit sind rund 2.000 Ausbildungsstellen ermächtigt, betriebliche Ersthelfer auszubilden (Stichtag 3. August 2026). Knapp zwei Drittel davon sind keine Hilfsorganisationen, mehr als die Hälfte sind private, gewerbliche Anbieter. Die Hilfsorganisationen zusammen, also DRK, ASB, DLRG, Johanniter und Malteser, stellen rund 39 Prozent der Stellen.
Ein Vorbehalt gehört zwingend dazu: Gezählt werden hier Ausbildungsstellen, nicht Kurse und nicht Teilnehmer. Ein großer DRK-Kreisverband mit zwanzig Ausbildern zählt genauso als eine Stelle wie ein einzelner selbständiger Ausbilder. Aus dem Verhältnis der Stellen folgt deshalb kein Marktanteil am Kursaufkommen. Wie viele Kurse tatsächlich gegeben werden und wie viele Teilnehmer sie erreichen, sagt das Register nicht.
Wie viele Menschen in Deutschland überhaupt Erste Hilfe unterrichten, beziffert das Sachgebiet Qualitätssicherung Erste Hilfe der DGUV: In seiner Information FBEH-103 (Stand 1. Juni 2022) heißt es wörtlich, die Kurse würden von mehr als 29.000 Lehrkräften Erste Hilfe durchgeführt, die bei etwa 1.600 ermächtigten Stellen tätig seien und jährlich über zwei Millionen betriebliche Ersthelfende schulten. Diese 29.000 sind eine Gesamtgröße ohne Aufschlüsselung: Wie sich die Lehrkräfte auf selbständige Tätigkeit, Minijob, Ehrenamt und Festanstellung verteilen, erhebt keine öffentliche Statistik. Und aus der Zahl der Lehrkräfte und der Zahl der Stellen lässt sich kein Verhältnis „Lehrkräfte je Stelle" ableiten, das etwas über den Markt aussagt: Hinter einer Stelle steht mal eine einzelne selbständige Person, mal ein großer Kreisverband mit zwanzig Lehrkräften.
Ein Vergleich über die Zeit trägt dagegen. Die rund 1.600 Stellen von 2022 und die 1.998 Ausbildungsstellen im heutigen Register stammen aus derselben Quelle, der Qualitätssicherung Erste Hilfe der DGUV, und zählen dasselbe: ermächtigte Ausbildungsstellen. In diesen vier Jahren ist ihre Zahl damit um rund ein Viertel gestiegen. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Angabe von 2022 ist auf „etwa 1.600" gerundet, und das Register ändert sich laufend, weil Ermächtigungen befristet erteilt werden. Die genaue Wachstumsrate ist deshalb eine Näherung. Die Richtung ist aber eindeutig, die Zahl der ermächtigten Stellen wächst. Zusammen mit der Trägerstruktur, in der die Hilfsorganisationen heute nur gut ein Drittel der Stellen stellen, spricht das gegen das verbreitete Bild vom verbandsdominierten Markt.
Für dich als angehenden Ausbilder ist eine andere Zahl wichtiger. Ersthelfer ausbilden dürfen rund 1.970 Stellen. Die Lehrkräfte dafür, also die Ausbilder selbst, dürfen aber nur 78 Stellen bundesweit ausbilden. Wer Erste-Hilfe-Ausbilder werden will, muss durch eines dieser 78 Nadelöhre. Und dort sind die privaten Anbieter mit 34 von 78 die größte Einzelgruppe. Der eigentliche Engpass liegt also nicht bei der späteren Kurserlaubnis, sondern eine Stufe darüber: bei der Ausbildung der Ausbilder.
Wovon dein Verdienst wirklich abhängt
Ob aus dem Tagessatz ein nennenswertes Einkommen wird, entscheidet weniger die einzelne Zahl als diese Faktoren:
- Zahl der Kurstage. Der größte Hebel. Ein Kurstag im Monat ist ein Taschengeld, zwölf Kurstage im Monat sind eine andere Rechnung. Wie viele Tage zusammenkommen, hängt an der Nachfrage und daran, wie viel du selbst akquirierst.
- Kursart. Standardkurse bringen den Grundsatz, Spezial- und Fortbildungskurse mehr. Wer sich zusätzlich qualifiziert, kann höherwertige Kurse anbieten.
- Auftraggeber oder eigene Kurse. Wer für einen festen Auftraggeber Kurse gibt, verdient anders als jemand, der selbst Betriebe, Vereine und wiederkehrende Kunden akquiriert und den Preis direkt aushandelt. Die höheren Honorare entstehen fast immer dort, wo du selbst organisierst und selbst verkaufst. Als Selbständiger ist Akquise Teil der Arbeit, nicht Kür.
- Region. In Ballungsräumen gibt es mehr Betriebe, Kitas und Vereine, die Kurse brauchen, und damit mehr planbare Nachfrage als auf dem Land.
- Ermächtigung im Hintergrund. Anerkannte Erste-Hilfe-Kurse darfst du nicht frei allein anbieten. Sie laufen immer über die Ermächtigung einer von der DGUV ermächtigten Ausbildungsstelle. Das ist eine Vorgabe der DGUV, keine Frage der Anstellung: Du bleibst selbständig und rechnest deine Kurse selbst ab. Wie dieser strukturelle Rahmen funktioniert, steht im Artikel zum Weg in die Ausbildertätigkeit.
Was die Qualifikation vorher kostet
Bevor du das erste Honorar abrechnest, steht eine Vorleistung. Erste-Hilfe-Ausbilder wird man über die Qualifikation zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe nach DGUV-Grundsatz 304-001. Das ist kein Wochenendkurs. Der komplette Weg von der notfallmedizinischen Grundausbildung bis zur fertigen Lehrkraft umfasst laut Kursübersicht der Kurszeit GmbH rund 13 Kurstage (Sanitätsausbildung SAN-48 sowie die Module M1 und M2). Dazu kommt die regelmäßige Fortbildung, üblicherweise alle drei Jahre.
Das bedeutet zweierlei. Erstens kostet die Qualifikation Zeit, die du erst einmal investierst, ohne etwas zu verdienen. Zweitens fällt je nach Anbieter eine Lehrgangsgebühr an, die du über spätere Kurse erst wieder einspielen musst. Wer den Einstieg plant, sollte diese Anlaufphase einkalkulieren und nicht mit dem ersten Kurstag rechnen, sondern mit dem Punkt, an dem die Vorleistung wieder hereingekommen ist. Konkrete Lehrgangspreise nennen die Anbieter auf Anfrage, weil sie von Vorqualifikation und gewähltem Weg abhängen.
Was du als Selbständiger selbst tragen musst
Der ehrliche Teil, den Verdienstversprechen gern weglassen: Vom Honorar bleibt nicht alles bei dir. Als Selbständiger schulterst du selbst, was ein Arbeitgeber sonst übernimmt.
Was ein Arbeitgeber sonst übernimmt, trägst du hier selbst
- Ausfallzeiten. Fällt ein Kurs aus oder wirst du krank, gibt es kein Geld. Bezahlten Urlaub gibt es nicht.
- Altersvorsorge. Um deine Rente musst du dich selbst kümmern. Für selbständige Lehrkräfte gibt es dabei eine Besonderheit: Sie können nach Paragraf 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein, gerade weil sie selbständig arbeiten. Ob das auf dich zutrifft, prüfst du im Einzelfall.
- Kranken- und gegebenenfalls weitere Versicherungen. Auch die laufen über dich, nicht über einen Arbeitgeber.
- Betriebskosten. Fahrt, Material, Vorbereitung, Buchhaltung. Das kostet Zeit und Geld, das im Tagessatz eingepreist sein muss.
- Steuern und Umsatzsteuer. Deine Einnahmen versteuerst du selbst. Ob auf deine Kurse Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab: Viele Erste-Hilfe-Kurse können als Bildungsleistung umsatzsteuerfrei sein, und wer wenig umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das klärst du am besten steuerlich, bevor du die erste Rechnung schreibst.
Das ist kein Argument gegen die Tätigkeit, sondern der Grund, warum der Tagessatz nicht mit dem verwechselt werden darf, was am Monatsende übrig bleibt. Wer das von Anfang an mitrechnet, wird nicht enttäuscht.
In welcher Form arbeitest du: die vier üblichen Beschäftigungsformen
Wie viel du verdienst, ist die eine Frage. In welcher Form du arbeitest, ist die andere, und sie entscheidet mit darüber, was von einem Kurstag am Ende übrig bleibt und wie deine Steuern und deine Sozialversicherung laufen. In der Praxis kommen vor allem vier Formen vor. Dieser Abschnitt sagt nicht, welche die richtige ist, er erklärt, worin sie sich unterscheiden. Die konkrete Einordnung deines Falls klärst du mit einer Steuerberatung oder der zuständigen Stelle, denn hier geht es um Kategorien, nicht um Beratung im Einzelfall.
Der Normalfall in der Branche
Selbständig
Du stellst Honorare in Rechnung, trägst deine Vorsorge und deine Betriebskosten selbst und versteuerst deine Einnahmen selbst. Freie Zeiteinteilung und eigene Preisgestaltung, dafür kein bezahlter Urlaub und keine Absicherung über einen Arbeitgeber. Viele arbeiten in dieser Form neben einem anderen Beruf.
Einstieg oder Zweittätigkeit
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
603 EuroVerdienstgrenze pro Monat, 2026
Du bist bei einem Anbieter angestellt, aber nur bis zu dieser festen monatlichen Grenze. Sie ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 voraussichtlich auf 633 Euro. In der Regel keine eigene Lohnsteuer und keine eigenen Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, der Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge ab. In der Rentenversicherung bist du grundsätzlich versicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen. Kombination mit einem Hauptberuf oder mit einer Selbständigkeit ist möglich, das Zusammenspiel klärst du steuerlich.
Vor allem bei Hilfsorganisationen
Ehrenamtlich mit Übungsleiterpauschale
3.300 Eurosteuerfrei pro Jahr, ab 2026
Wer nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausbildet, kann bis zu diesem Betrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten (§ 3 Nr. 26 EStG, angehoben von 3.000 auf 3.300 Euro zum 1.1.2026). Diesen Freibetrag kann nicht jeder Auftraggeber gewähren: Er gilt nur für gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger, ein privater, gewerblicher Anbieter kann ihn nicht zahlen. Deshalb kommt diese Form vor allem bei DRK, ASB, Johannitern, Maltesern und DLRG vor. Nebenberuflich heißt: höchstens etwa ein Drittel einer Vollzeitstelle.
Der seltene Sonderfall
Festanstellung in Voll- oder Teilzeit
Ein Monatsgehalt nach Tarif oder Haustarif, bezahlter Urlaub, Sozialversicherung über den Arbeitgeber. Feste Stellen gibt es vor allem bei großen Hilfsorganisationen und größeren Kursanbietern, sie sind in diesem Feld aber die Ausnahme.
Daneben kommt vereinzelt die Werkstudententätigkeit vor: Einzelne Anbieter werben gezielt Studierende an, die neben dem Studium Kurse geben. Das ist ein Randfall, keine verbreitete Form.
Die Formen schließen sich nicht immer aus. Ein selbständiger Ausbilder kann daneben ehrenamtlich für eine Hilfsorganisation unterrichten, ein Festangestellter woanders einen Minijob haben. Sobald mehrere Formen zusammenkommen, wird die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung schnell komplex. Das ist der Punkt, an dem sich eine Steuerberatung oder eine Auskunft der zuständigen Stelle lohnt.
Rechnet sich das? Eine ehrliche Einordnung
Für die meisten ist die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder ein Neben- oder Zuverdienst, kein voller Lebensunterhalt aus dem Stand. Ein Vollverdienst ist möglich, verlangt aber viele Kurstage, eigene Akquise und meist zusätzliche Qualifikationen für höherwertige Kurse. Wer die höheren Honorare erreichen will, muss selbst organisieren und selbst verkaufen. Der Reiz liegt oft weniger in einer großen Zahl als in der Kombination: eine sinnvolle Tätigkeit, freie Zeiteinteilung und ein Zuverdienst, der sich neben Beruf oder Familie planen lässt. Wer mit dieser realistischen Erwartung einsteigt, trifft eine tragfähige Entscheidung. Wer ein festes hohes Gehalt erwartet, sollte den Fall der Festanstellung prüfen, der in diesem Feld allerdings selten ist.
Was heißt das bei Kurszeit?
Die Kurszeit GmbH bildet die Qualifikation aus, mit der du überhaupt eigene Erste-Hilfe-Kurse geben darfst, von der Sanitätsausbildung bis zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe. Sie gehört zu den wenigen Stellen, die den gesamten Weg abbilden: Von den rund 2.000 ermächtigten Ausbildungsstellen in Deutschland dürfen nur elf alle vier geregelten Ausbildungen anbieten, also Ersthelfer, Betriebssanitäter, Lehrkraft Erste Hilfe und Lehrkraft Betriebssanitätsdienst. Die Kurszeit GmbH ist eine dieser elf. Das ist öffentlich im QSEH-Register nachprüfbar (Kennziffer 8.0244).
Ein Honorar nennen wir hier bewusst nicht: Was eine selbständige Kursleitung erzielt, hängt vom Markt, vom eigenen Einsatz und vom jeweiligen Auftraggeber ab, nicht von einer Pauschale. Wie überall gilt bei uns die Zertifizierungsregel: Eine Qualifikation und eine Ermächtigung hängen an der konkreten Person, nicht an einem Unternehmen. Wenn du wissen willst, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt und was er kostet, klären wir das vorab mit dir.
Häufige Fragen
Was verdient man als Erste-Hilfe-Ausbilder pro Kurstag?
Die meisten Ausbilder arbeiten selbständig und rechnen pro Kurstag ab. Die Honorare reichen grob von rund 100 bis 600 Euro pro Kurstag. Das ist eine Einordnung aus der Marktkenntnis der Kurszeit GmbH, keine gemessene Statistik. Am unteren Rand liegen einfache Standardkurse, ein offen belegter Beispielwert dafür sind die rund 100 Euro, die die Johanniter für allgemeine Kurse zahlen. Höhere Honorare bis rund 350 Euro und bei selbst organisierten Kursen über 500 Euro werden vor allem bei privaten Anbietern erreicht. Von diesem Honorar gehen Betriebskosten und die eigene Absicherung ab, es ist kein Nettoeinkommen.
Kann man von der Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder leben?
Für die meisten ist es ein Neben- oder Zuverdienst neben einem anderen Beruf. Ein Vollverdienst ist möglich, setzt aber viele Kurstage im Monat, eigene Akquise und oft zusätzliche Qualifikationen voraus. Weil das Einkommen als Selbständiger schwankt und keine bezahlten Ausfallzeiten enthält, ist eine nüchterne Planung wichtig.
Was kostet die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder?
Sie kostet vor allem Zeit: Der Weg zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe umfasst rund 13 Kurstage (SAN-48 plus Module M1 und M2), dazu kommt die Fortbildung alle drei Jahre. Je nach Anbieter fällt eine Lehrgangsgebühr an, die du über spätere Kurse erst wieder einspielen musst. Konkrete Preise nennen die Anbieter auf Anfrage, weil sie von deiner Vorqualifikation abhängen.
In welcher Form arbeiten Erste-Hilfe-Ausbilder: selbständig, im Minijob oder ehrenamtlich?
In der Praxis kommen vor allem vier Formen vor. Die meisten arbeiten selbständig und rechnen Honorare ab. Beim Einstieg oder als Zweittätigkeit ist die geringfügige Beschäftigung verbreitet, der Minijob, mit einer Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat (2026). Bei den Hilfsorganisationen ist die ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Übungsleiterfreibetrag verbreitet, bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Diesen Freibetrag können aber nur gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger gewähren, kein privater Anbieter. Die Festanstellung ist der seltene Sonderfall. Welche Form für dich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt, klärst du im Einzelfall.
Ausbildungsweg kennenlernen
Du überlegst, Erste-Hilfe-Ausbilder zu werden? Wir zeigen dir, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt und was er kostet.
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