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Wer darf in Deutschland Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden?

Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden darf in Deutschland nur eine Stelle, die dafür von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (QSEH) ermächtigt ist, geregelt im DGUV Grundsatz 304-003. Zum Stichtag 3. August 2026 gab es bundesweit 78 solcher Stellen. Sie sind die Spitze eines Systems aus vier Ermächtigungsarten. Wie dieses System funktioniert und wie sich die Zahlen seit 2014 entwickelt haben, zeigen wir hier, unter anderem mit einer eigenen Erhebung, die es so öffentlich nicht gibt.

Stand: 3. August 2026

Wer ermächtigt, und wozu

In Deutschland darf nicht jeder Erste-Hilfe-Kurse anbieten, die als betriebliche Ausbildung anerkannt werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" (§§ 26, 27). Sie verlangt, dass die Aus- und Fortbildung über eine ermächtigte Stelle läuft.

Ermächtigt wird zentral. Das Verfahren führt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (QSEH) für alle Unfallversicherungsträger durch. Sie ist bei der VBG in Würzburg angesiedelt. Die QSEH prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen einer Stelle, erteilt die Ermächtigung und überwacht den laufenden Lehrbetrieb.

Die inhaltlichen Kriterien stehen in drei DGUV Grundsätzen:

Die vier Ermächtigungsarten

Eine Stelle ist nicht einfach „ermächtigt". Sie ist ermächtigt für bestimmte Ausbildungen. Es gibt vier Arten, und sie bauen aufeinander auf:

ErmächtigungsartWas die Stelle ausbilden darfGrundlage
Betriebliche Ersthelferdie Ersthelfer im BetriebDGUV Grundsatz 304-001
Betriebssanitäterdie BetriebssanitäterDGUV Grundsatz 304-002
Lehrkräfte Erste Hilfedie Ausbilder, die Ersthelfer schulenDGUV Grundsatz 304-003
Lehrkräfte Betriebssanitätsdienstdie Ausbilder, die Betriebssanitäter schulenDGUV Grundsatz 304-003

Die untere Ebene ist die breite: Wer betriebliche Ersthelfer ausbildet, deckt den Massenbedarf der Betriebe. Die obere Ebene ist die schmale: Wer Lehrkräfte ausbildet, bildet die Menschen aus, die später selbst Kurse geben. Deshalb heißt eine solche Stelle im DGUV Grundsatz „Multiplikatorenstelle". Einfach ausgedrückt: Sie sorgt dafür, dass es überhaupt neue Ausbilder gibt.

Wie man diese Stufen erreicht, steht im Artikel Wie werde ich Erste-Hilfe-Ausbilder?. Wie du speziell die Lehrbeauftragten-Ebene erreichst, die höchste Stufe, an der Ausbilder selbst Ausbilder ausbilden, steht im Artikel Lehrbeauftragter werden: Wie bildet man selbst Ausbilder aus?. Dieser Artikel hier beantwortet eine andere Frage: nicht, wie du Ausbilder wirst, sondern wer ausbilden darf und wie viele das sind.

Die Landschaft in Zahlen

Zum Stichtag 3. August 2026 waren im öffentlichen QSEH-Verzeichnis bundesweit 1.998 ermächtigte Ausbildungsstellen gelistet. Nach Ermächtigungsart verteilt sich das so:

Ermächtigt fürAnzahl Stellen
Betriebliche Ersthelfer1.973
Lehrkräfte Erste Hilfe78
Betriebssanitäter51
Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst14
Alle vier Ausbildungen zugleich11

Fast jede Stelle darf betriebliche Ersthelfer ausbilden. Nur ein kleiner Teil darf auch die obere Ebene bedienen. Und nur 11 Stellen dürfen alle vier geregelten Ausbildungen. Die Kurszeit GmbH ist eine davon.

Ein Hinweis vorab, weil er alles Folgende einordnet: Gezählt sind Stellen, nicht Kurse und nicht Teilnehmer. Ein Kreisverband einer Hilfsorganisation mit zwanzig Ausbildern zählt genauso als eine Stelle wie ein Einzelunternehmer mit einer Ermächtigung. Aus dem Verhältnis der Stellen lässt sich deshalb kein Marktanteil ableiten.

Wer trägt diese Stellen? Von den 1.998 Stellen sind 777 Hilfsorganisationen (38,9 Prozent). Die übrigen 1.221 (61,1 Prozent) sind keine Hilfsorganisationen, also mehr als die Hälfte. Davon sind 1.103 privat-gewerbliche Anbieter. Bei den 78 Stellen mit der Ermächtigung für Lehrkräfte Erste Hilfe sind 34 private Anbieter. Das ist dort die größte Einzelgruppe.

Zwölf Jahre im Verlauf: eine eigene Erhebung

Das öffentliche QSEH-Verzeichnis zeigt immer nur den heutigen Stand. Wie viele Stellen es vor fünf oder zehn Jahren gab, steht dort nicht. Wir haben es mitgeschrieben.

Die Kurszeit GmbH hat den Registerstand zwischen dem 21. Juni 2014 und dem 11. Mai 2026 an 53 Messpunkten erfasst. Die Einzelstände stammen jeweils aus dem öffentlichen QSEH-Verzeichnis. Daraus lässt sich zeigen, wie sich die Zahl der ermächtigten Stellen über zwölf Jahre bewegt hat:

Ermächtigt fürJuni 2014HöchststandTiefststandMai 2026
Betriebliche Ersthelfer1.2771.950
Lehrkräfte Erste Hilfe7484 (Januar 2018 bis Februar 2019)66 (August/September 2021)75
Betriebssanitäter535341 (2020/2021)53

Wie sich die zwei Ebenen entwickelt haben (2014 bis 2026)

Schematische Verbindungslinie zwischen den beiden Eckwerten 2014 und 2026 – keine durchgehende Messkurve. Die vollständige Messreihe mit 53 Erhebungspunkten wird nicht veröffentlicht.

150 125 100 Index, 2014 = 100 2014 2026 153 101
Stellen für betriebliche Ersthelfer (1.277 → 1.950) Stellen für Lehrkräfte Erste Hilfe (74 → 75)

Gezählt sind ermächtigte Stellen, nicht Kurse oder Teilnehmer. Der Verlauf sagt nichts über Nachfrage oder Auslastung. Quelle: eigene Erhebung der Kurszeit GmbH aus dem öffentlichen QSEH-Verzeichnis, 53 Messpunkte 2014 bis 2026.

Was die Reihe zeigt, ist ein Verlauf, kein Trend in eine Richtung. Die Zahl der Stellen für betriebliche Ersthelfer ist von 1.277 auf 1.950 gestiegen. Die Zahl der Stellen für Lehrkräfte Erste Hilfe stieg bis 2018/2019 auf 84, fiel bis 2021 auf 66 und steht 2026 bei 75, also fast genau dort, wo sie 2014 begann. Bei den Betriebssanitätern verlief es ähnlich flach mit einer Delle um 2020/2021.

Aus beiden Reihen lässt sich ein Verhältnis errechnen. Das ist reine Rechnung, keine Deutung: 2014 kamen auf eine Stelle, die Lehrkräfte Erste Hilfe ausbilden durfte, rund 17 Stellen, die betriebliche Ersthelfer ausbilden durften. 2026 sind es rund 26. Die untere Stufe wuchs um 53 Prozent, die obere steht am Ende dort, wo sie begann.

Was diese Zahlen nicht sagen

Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine schöne These. Denn: Der Datensatz zählt Ermächtigungen. Mehr nicht.

Er enthält nichts über die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, nichts über Wartezeiten, nichts über die Auslastung der Stellen und nichts über die Zahl der Kurse oder Teilnehmer. Deshalb kann er eine naheliegende Frage nicht beantworten: Ist das ein Engpass oder eine Marktbereinigung?

Zwei Lesarten sind mit genau denselben Zahlen vereinbar:

Welche Lesart stimmt, entscheidet der Datensatz nicht. Ihm fehlen die Angaben zu Nachfrage und Auslastung, die man dafür bräuchte. Wer aus diesen Zahlen einen Engpass ableitet oder das Gegenteil, fügt etwas hinzu, das nicht in den Daten steht.

Und die zweite Grenze bleibt bestehen: Eine Stelle ist eine Stelle, egal ob dahinter ein Ausbilder oder zwanzig stehen. Über Marktanteile sagen diese Zahlen nichts.

Der Irrtum mit der Region

Ein verbreiteter Denkfehler: Die Ermächtigung gelte nur dort, wo die Stelle sitzt. Das stimmt nicht.

Im Verzeichnis steht der Firmensitz einer Stelle. Tätig werden darf sie bundesweit. Eine in Duisburg gelistete Stelle darf ihre Kurse also auch in München, Hamburg oder inhouse beim Kunden vor Ort durchführen. Der Eintragsort ist eine Adresse, kein Tätigkeitsgebiet.

So prüfst du, ob ein Anbieter ermächtigt ist

Die Ermächtigung ist öffentlich einsehbar. Das QSEH-Verzeichnis der ermächtigten Ausbildungsstellen ist ohne Login erreichbar (bg-qseh.de). Dort kannst du prüfen, ob ein Anbieter gelistet ist und für welche der vier Ausbildungen.

Wichtig für das Verständnis solcher Zahlen: Eine Ermächtigung ist nicht auf Dauer gestellt. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und auf Antrag um drei Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen (zum Beispiel die Fortbildung der Lehrkräfte). Also: Das Register ist eine Momentaufnahme. Genau deshalb ist eine Zeitreihe wie die oben etwas anderes als ein einzelner Registerauszug, und genau deshalb ändern sich die Zahlen laufend. Worauf du bei der Anbieterwahl sonst noch achten kannst, steht im Artikel Worauf kommt es bei der Wahl eines Ersthelfer-Anbieters an?.

Was heißt das bei Kurszeit?

Die Kurszeit GmbH ist eine nach den DGUV Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003 ermächtigte Stelle. Sie gehört zu den 11 Stellen, die zum Stichtag 3. August 2026 alle vier geregelten Ausbildungen anbieten durften, von den betrieblichen Ersthelfern bis zur Ausbildung der Lehrkräfte. Die Zeitreihe entstand nebenbei aus dieser Arbeit: Johannes Wischerhoff, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH, verfolgt den Registerstand seit 2014 und bildet seit 2003 persönlich Ausbilder in der Ersten Hilfe aus. Wenn du wissen willst, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt, klären wir das vorab mit dir.

Häufige Fragen

Wer darf in Deutschland Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden?

Ausbilder (Lehrkräfte in der Ersten Hilfe) darf nur eine Stelle ausbilden, die dafür nach DGUV Grundsatz 304-003 als Multiplikatorenstelle ermächtigt ist. Die Ermächtigung erteilt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (QSEH) c/o VBG. Zum Stichtag 3. August 2026 gab es bundesweit 78 Stellen mit dieser Ermächtigung.

Gilt die Ermächtigung nur regional?

Nein. Im öffentlichen Verzeichnis wird der Firmensitz einer Stelle gelistet. Tätig werden darf eine ermächtigte Stelle bundesweit, unabhängig vom Eintragsort.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter ermächtigt ist?

Über das öffentliche QSEH-Verzeichnis der ermächtigten Ausbildungsstellen (bg-qseh.de), das ohne Login erreichbar ist. Dort ist auch sichtbar, für welche der vier Ausbildungsarten eine Stelle ermächtigt ist. Da eine Ermächtigung längstens drei Jahre gilt und dann verlängert werden muss, ist das Register immer eine Momentaufnahme.

Wie viele Stellen dürfen alle vier Ausbildungen anbieten?

Zum Stichtag 3. August 2026 waren es 11 von 1.998 ermächtigten Stellen bundesweit. Die Kurszeit GmbH ist eine davon.

Welcher Weg passt zu dir?

Kurszeit ist eine von 11 Stellen bundesweit mit der Ermächtigung für alle vier Ausbildungen. Wir zeigen dir, welcher Ausbildungsweg zu deiner Vorqualifikation passt.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.