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KRITIS · Resilienz & Notfallorganisation

KRITIS – welche Erste-Hilfe- und Resilienzpflichten bringt das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) systematisch zu erhöhen – dazu gehört auch, das eingebundene Personal durch Schulungen und Übungen mit den Resilienzmaßnahmen vertraut zu machen. Die bestehenden Erste-Hilfe-Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 (betriebliche Ersthelfer nach § 26, Betriebssanitäter nach § 27) bleiben davon unberührt und bilden weiterhin das Fundament. Das Dachgesetz ergänzt sie um eine Resilienz- und Notfallperspektive.

Worum geht es beim KRITIS-Dachgesetz?

Kritische Anlagen sind Betriebe und Anlagen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung gefährden würde – etwa in den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und Ernährung (insgesamt zehn Sektoren). Das KRITIS-Dachgesetz (amtlich: Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen, KRITISDachG) ist seit dem 17. März 2026 in Kraft (verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 66). Es setzt die europäische CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in deutsches Recht um und erhöht die physische Widerstandsfähigkeit von Betreibern kritischer Anlagen gegen Ausfälle, Störungen und Krisen. Welche Anlagen im Einzelnen erfasst sind, konkretisiert eine noch zu erlassende Rechtsverordnung.

Was das Gesetz von Betreibern verlangt

Das KRITIS-Dachgesetz verlangt von Betreibern kritischer Anlagen unter anderem:

Zuständig für diese Meldungen ist das BBK – für die IT-/Cybersicherheit (NIS-2) bleibt dagegen das BSI verantwortlich.

Die Verbindung zu Erster Hilfe und Betriebssanitätsdienst

Erste Hilfe ist der Punkt, an dem Resilienz konkret wird: Wenn im Betrieb etwas passiert, zählen die Menschen, die vor Ort handeln können. Die bestehenden DGUV-Pflichten bleiben dabei die Basis:

Grundlage: §§ 26/27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention".

Für KRITIS-Betreiber stellt sich zusätzlich die Frage, wie diese Kräfte in einer Großschadenslage oder bei Infrastrukturausfall funktionieren – wenn Strom, Telefon oder Aufzug ausfallen und mehrere Verletzte gleichzeitig zu versorgen sind. Genau hier setzt die Resilienzperspektive an: nicht der Einzelnotfall, sondern die Ausnahmesituation.

Wie die Kurszeit GmbH das Thema begleitet

Die Kurszeit GmbH bildet seit 2004 in Erster Hilfe und im betrieblichen Sanitätsdienst aus und ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen. Die besonderen Anforderungen kritischer Infrastrukturen – Notfallorganisation und Resilienz – bezieht sie aktiv in ihre fachliche Arbeit ein: Sie entwickelt derzeit KRITIS-spezifische Qualifizierungsformate. Diese befinden sich in Vorbereitung und sind noch nicht als feste Kurse buchbar. Für eine Einordnung deiner bestehenden Pflichten sprich uns an.

Wichtig zur Einordnung: Eine ergänzende Resilienz- oder Notfallschulung würde die vorgeschriebene DGUV-Ersthelfer-Ausbildung und deren Auffrischung nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die DGUV-Pflichten bleiben in jedem Fall die Basis.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Das KRITIS-Dachgesetz wird durch eine Rechtsverordnung weiter konkretisiert – prüfe vor Entscheidungen den aktuellen Stand oder ziehe fachkundigen Rat hinzu.

Häufig gestellte Fragen

Verändert das KRITIS-Dachgesetz die Erste-Hilfe-Pflicht?

Nein. Die Erste-Hilfe-Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 (§§ 26/27) bleiben unverändert bestehen. Das Dachgesetz ergänzt sie um Resilienz- und Schulungsanforderungen.

Müssen KRITIS-Betreiber zusätzlich schulen?

Ja, im Rahmen der Resilienzpflichten: Betreiber müssen das an den Resilienzmaßnahmen beteiligte Personal durch Informationsmaterialien, Schulungen und Übungen mit diesen Maßnahmen vertraut machen (§ 13 Abs. 3 Nr. 6 KRITISDachG). Das ist eine eigenständige Pflicht neben – nicht anstelle – der Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1.

Was ist der Unterschied zwischen Ersthelfer und Resilienzschulung?

Der Ersthelfer erfüllt die DGUV-Pflicht zur Erstversorgung. Eine Resilienzschulung bereitet zusätzlich auf Großschadenslagen und Infrastrukturausfall vor – sie ersetzt die DGUV-Ausbildung aber nicht.

Gilt das Gesetz für meinen Betrieb?

Das Gesetz erfasst Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren (u. a. Energie, Wasser, Gesundheit, Transport, Ernährung). Ob und ab welcher Größe eine Anlage konkret erfasst ist, richtet sich nach sektorspezifischen Schwellenwerten – der Regelwert liegt bei 500.000 von einer Anlage versorgten Einwohnern (§ 5). Die genaue Zuordnung legt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung fest. Bis dahin lohnt eine frühzeitige Einordnung. Für die Erste-Hilfe- und Betriebssanitäter-Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 gilt die Größe deines Betriebs unabhängig davon.

Bietet die Kurszeit GmbH KRITIS-Schulungen an?

Die Kurszeit GmbH bildet in Erster Hilfe und im Betriebssanitätsdienst aus und entwickelt derzeit KRITIS-spezifische Formate. Diese befinden sich in Vorbereitung und sind noch nicht als feste Kurse buchbar. Für eine Einordnung deiner bestehenden Erste-Hilfe-Pflichten kannst du dich jederzeit an uns wenden.

Wer hilft mir, meine Erste-Hilfe-Pflichten einzuordnen?

Schreib an info@kurszeit.de – die Kurszeit GmbH ordnet mit dir die bestehenden DGUV-Pflichten (Ersthelfer, Betriebssanitäter) ein. Verbindliche Rechtsfragen zum KRITIS-Dachgesetz klärst du mit einem Rechtsanwalt oder der zuständigen Behörde.

Erste Hilfe und Resilienz zusammendenken

Die Kurszeit GmbH bildet seit 2004 in Erster Hilfe und im Betriebssanitätsdienst aus und begleitet Betreiber bei der Einordnung ihrer Pflichten.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.