Woraus sich die Pflicht ergibt
Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Brandfall vorzusorgen und dafür geeignete Beschäftigte als Brandschutzhelfer zu benennen. Die rechtliche Grundlage liefert § 10 ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023. Beide konkretisieren, wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb vorhalten sollte und welche Ausbildung sie durchlaufen müssen.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht dein Betrieb?
Anders als bei Ersthelfern gibt die ASR A2.2 keine feste, gesetzlich bindende Quote vor: Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und ein Anteil von in der Regel 5 % der Beschäftigten ist ausreichend. Die tatsächlich erforderliche Anzahl richtet sich nach der betrieblichen Brandgefährdung, der Anzahl der Beschäftigten, der Betriebsgröße und den räumlichen Gegebenheiten — sie wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei erhöhter Brandgefährdung, etwa in Produktionsbetrieben mit brennbaren Stoffen, kann eine höhere Quote erforderlich sein.
| Faktor | Auswirkung auf die Anzahl |
|---|---|
| Beschäftigtenzahl | Grundlage der 5-%-Faustregel |
| Brandgefährdung (Gefährdungsbeurteilung) | Bei erhöhter Gefährdung mehr Brandschutzhelfer nötig |
| Betriebsgröße / räumliche Verteilung | Mehrere Gebäude oder Etagen erfordern verteilte Präsenz |
| Anwesenheit im Schichtbetrieb | Ein Brandschutzhelfer muss in jeder Schicht anwesend sein |
Wie viele Brandschutzhelfer dein Betrieb nach der Faustregel braucht — zusammen mit Ersthelfern und Betriebssanitätern —, rechnet der Pflichten-Check für dich aus.
Zum Pflichten-CheckAusbildung: Dauer und Auffrischung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert in der Regel 4 bis 6 Unterrichtseinheiten. Du lernst die gesetzlichen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes, Flucht- und Rettungswege sowie den praktischen Umgang mit Feuerlöschern — trainiert wird mit echten Feuerlöschern, nicht nur in der Theorie. Eine feste Pflichtfrist für die Auffrischung gibt es nicht: Die aktuelle ASR A2.2 (Punkt 7.3) nennt bei normaler Brandgefährdung ein praxisbewährtes Intervall von 2 bis 5 Jahren, die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre. Das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. So sitzen die Handgriffe im Ernstfall.
Weitere Brandschutz-Leistungen
Neben der klassischen Brandschutzhelfer-Ausbildung bietet Kurszeit passend zu deinem Betrieb weitere Leistungen an:
- Brandschutzunterweisung mit Löschübung — die jährliche Pflichtunterweisung aller Beschäftigten, ergänzt um praktisches Löschtraining
- Evakuierungshelfer — Ausbildung für Personen, die im Ernstfall die geordnete Räumung von Gebäuden unterstützen