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Brandschutz im Betrieb · Kosten

Wer zahlt die Brandschutzhelfer-Ausbildung, und was kostet sie?

Die Kosten der Brandschutzhelfer-Ausbildung trägt dein Betrieb selbst. Anders als bei der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer zahlt die Berufsgenossenschaft hier nicht. Denn: Brandschutz ist eine allgemeine Arbeitsschutzmaßnahme (§ 10 ArbSchG). Und deren Kosten darf der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Marktüblich liegen offene Seminare bei rund 80 bis 180 Euro pro Person, Inhouse-Schulungen bei rund 400 bis 900 Euro pauschal je Gruppe. Diese Spannen sind Marktbeobachtung Dritter zur Orientierung, keine Kurszeit-Preise.

Stand: 4. August 2026

Warum die BG hier nicht zahlt – der Unterschied zur Ersthelfer-Ausbildung

Viele Betriebe kennen die Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt dort die Lehrgangsgebühr, die ermächtigte Stelle rechnet direkt mit dem Träger ab. Diesen Reflex übertragen viele auf den Brandschutz. Das ist falsch.

Der Grund liegt in zwei verschiedenen Rechtskreisen: Ersthelfer gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist eine Aufgabe der Unfallversicherungsträger. Rechtsgrundlage ist § 23 SGB VII in Verbindung mit § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention". Weil das Gesetz die Ausbildung ausdrücklich dem Träger zuweist, finanziert der Träger sie auch.

Brandschutz gehört zum allgemeinen Arbeitsschutz. Die Pflicht, Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden, folgt aus § 10 ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände". Für diese allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen gilt § 3 Abs. 3 ArbSchG: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen." Eine dem § 23 SGB VII entsprechende Übernahme-Norm der Unfallversicherungsträger gibt es im Brandschutz nicht. Also bleibt die Kostenlast beim Arbeitgeber.

Einfach ausgedrückt: Bei Ersthelfern zahlt der Träger, weil das Gesetz es so vorsieht. Bei Brandschutzhelfern zahlt der Arbeitgeber, weil kein Träger dafür zuständig ist – und weil er die Kosten nicht auf seine Beschäftigten verschieben darf.

Die zwei Rechtskreise im direkten Vergleich

Betrieblicher ErsthelferBrandschutzhelfer
Wer zahlt die Ausbildung?Unfallversicherungsträger (BG/UK)Arbeitgeber selbst
Rechtsgrundlage der Finanzierung§ 23 SGB VII i. V. m. § 26 DGUV Vorschrift 1keine Übernahme-Norm; § 3 Abs. 3 ArbSchG (AG trägt die Kosten)
Rechtskreisgesetzliche Unfallversicherungallgemeiner Arbeitsschutz
Direktabrechnung mit dem Träger?ja, bei einer ermächtigten Stellenein – Rechnung geht an den Betrieb
Arbeitszeit / LohnfortzahlungArbeitgeberArbeitgeber

Wie die Kostenübernahme bei Ersthelfern genau funktioniert, steht im Artikel Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?.

Was die Brandschutzhelfer-Ausbildung kostet

Feste, amtlich vorgegebene Preise gibt es nicht. Der Markt bildet die Preise, und die schwanken nach Format, Region, Gruppengröße und danach, ob eine praktische Löschübung dabei ist.

Marktbeobachtung Dritter, keine Kurszeit-Preise: Die folgenden Spannen stammen aus öffentlich einsehbaren Preisangaben mehrerer deutscher Brandschutz-Fachanbieter (Stand der Recherche: August 2026). Es sind Marktpreise Dritter zur Orientierung – keine amtlichen Gebühren. Kurszeit nennt eigene Konditionen im Angebot.
FormatMarktübliche SpanneBezugsgröße
Offenes Seminar (externe Sammelveranstaltung)ca. 80–180 € pro Personje Teilnehmer
Inhouse-Schulung (Trainer kommt in den Betrieb)ca. 400–900 € pauschalje Gruppe, meist bis 15 Teilnehmer
Kombiniert (Online-Theorie + Präsenz-Löschübung)ca. 60–120 € pro Personje Teilnehmer

Zwei Dinge sind für die Kalkulation wichtig: Ab einer bestimmten Gruppengröße ist Inhouse günstiger. Rechne die Pauschale auf den Kopf herunter. Bei einer vollen Gruppe liegt die Inhouse-Schulung pro Person oft unter dem offenen Seminar – und der Betrieb spart zusätzlich die Wege der Beschäftigten.

Die praktische Löschübung ist der Kostentreiber und zugleich das Qualitätsmerkmal. Die ASR A2.2 verlangt eine praktische Ausbildung, nicht nur Theorie. Ein reiner Online-Kurs ohne Löschübung mit echtem Feuer erfüllt diese Anforderung nicht vollständig. Wer allein am Preis spart und die Praxis weglässt, spart an der falschen Stelle.

Arbeitszeit und Lohnfortzahlung – der zweite Kostenposten

Die Ausbildung findet während der Arbeitszeit statt und gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber vergütet sie. Sie darf nicht in die Freizeit der Beschäftigten verlagert werden. Grundlage ist auch hier § 3 Abs. 3 ArbSchG: Pflichtqualifizierungen des Arbeitsschutzes sind Arbeitszeit.

Für die ehrliche Gesamtrechnung heißt das: Zur reinen Lehrgangsgebühr kommt der Ausfall der Arbeitszeit. Bei der 5-Prozent-Faustregel und rund 4 bis 6 Unterrichtseinheiten je Ausbildung ist das ein kalkulierbarer, aber realer Zusatzposten. Wer nur die Kursgebühr betrachtet, rechnet sich die Sache zu billig.

Wie viele Brandschutzhelfer dein Betrieb überhaupt braucht, klärt der Artikel Brauchen wir Brandschutzhelfer – und wie viele?.

Auffrischung: Wie oft, und ist das Pflicht?

Kurz und klar: Für die Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung gibt es keine feste Pflichtfrist. Die aktuelle ASR A2.2 (Punkt 7.3, seit der Änderung vom 23.05.2025) nennt bei normaler Brandgefährdung ein praxisbewährtes Intervall von 2 bis 5 Jahren. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre. Beides sind Empfehlungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber legt das konkrete Intervall selbst fest.

Verbindlich jährlich ist etwas anderes – die allgemeine Brandschutz-Unterweisung aller Beschäftigten. Das ist nicht dasselbe wie die Brandschutzhelfer-Auffrischung. Diese Unterscheidung erklärt der Artikel Brandschutzunterweisung – jährliche Pflicht, und wie oft auffrischen?.

Für die Kostenplanung ist der Punkt trotzdem wichtig: Auffrischungen fallen wiederkehrend an, und auch sie zahlt der Arbeitgeber.

Steuerlich: Betriebsausgabe, kein geldwerter Vorteil

Für deinen Betrieb sind die Aufwendungen für die Brandschutzhelfer-Ausbildung Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn, der Vorsteuerabzug richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

Für die Beschäftigten entsteht kein geldwerter Vorteil. Die Teilnahme erfüllt eine gesetzliche Arbeitgeberpflicht und liegt im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Damit ist sie kein Arbeitslohn.

Das ist der Grundsatz. Für Sonderkonstellationen im Einzelfall gilt: im Zweifel den Steuerberater fragen.

Nicht zu verwechseln: der Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzhelfer greift im Ernstfall zum Feuerlöscher – das ist die Rolle, um die es in diesem Artikel geht. Eine eigene, deutlich umfangreichere Rolle ist der Brandschutzbeauftragte: Er organisiert und überwacht den Brandschutz im ganzen Betrieb und ist keine Pflicht mit fester Quote, sondern hängt an Landesrecht, Bauauflage oder Versicherer. Wie sich beide Funktionen unterscheiden und wann ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht, steht im Artikel Was macht ein Brandschutzbeauftragter, und wann braucht ein Betrieb einen?.

Was Kurszeit anbietet

Kurszeit bildet Brandschutzhelfer für Betriebe aus – als Inhouse-Schulung direkt in deinem Betrieb, mit praktischer Löschübung an echtem Feuer und transparenter Pauschale. Kein Vorkasse-Aufwand mit einem Träger, weil es im Brandschutz keine BG-Übernahme gibt. Dafür klare Konditionen und ein Trainer, der zu dir kommt.

Einen Überblick über die Brandschutz-Formate findest du auf der Kursseite Brandschutz.

Grundlage: § 10 und § 3 Abs. 3 ArbSchG; § 23 SGB VII i. V. m. § 26 DGUV Vorschrift 1 (Kostenträgerschaft Ersthelfer, zur Abgrenzung); ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (Ausgabe Mai 2018, 3. Änderung GMBl 2025 S. 365 vom 23.05.2025); DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung, Kompetenzen, Qualifikation und Beauftragung".

Häufige Fragen

Zahlt die Berufsgenossenschaft die Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Nein. Den Brandschutz trägt der Arbeitgeber selbst (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die BG-Kostenübernahme gilt nur für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (§ 23 SGB VII i. V. m. § 26 DGUV Vorschrift 1). Das sind zwei verschiedene Rechtskreise.

Was kostet die Brandschutzhelfer-Ausbildung pro Person?

Marktüblich liegt ein offenes Seminar bei rund 80 bis 180 Euro pro Person, eine Inhouse-Schulung bei rund 400 bis 900 Euro pauschal je Gruppe. Das sind Marktbeobachtungen Dritter zur Orientierung, keine festen Preise. Genaue Konditionen nennt Kurszeit im Angebot.

Ist die Ausbildung Arbeitszeit?

Ja. Sie findet während der Arbeitszeit statt und wird vom Arbeitgeber vergütet. Sie darf nicht in die Freizeit verlagert werden.

Können wir die Kosten steuerlich absetzen?

Ja, als Betriebsausgabe. Für die Beschäftigten entsteht kein geldwerter Vorteil, weil die Schulung eine gesetzliche Arbeitgeberpflicht erfüllt. Sonderfälle klärt der Steuerberater.

Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

Es gibt keine feste Pflichtfrist. Die aktuelle ASR A2.2 (Punkt 7.3) nennt als Empfehlung 2 bis 5 Jahre, die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre. Das konkrete Intervall bestimmt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung.

Transparente Pauschale statt BG-Versprechen

Kurszeit bildet Brandschutzhelfer inhouse aus, mit Löschübung an echtem Feuer und klarer Pauschale – ohne falsches Versprechen zur BG-Abrechnung.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.