Kurszeit GmbH
Kosten prüfen lassen

Erste Hilfe im Betrieb · Kosten & BG/UK

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für Unternehmen?

Für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer entstehen dem Betrieb in der Regel keine Kosten – die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK) übernimmt die Lehrgangsgebühr. Voraussetzung ist die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Die Kurszeit GmbH rechnet die Gebühr direkt mit der BG/UK ab, sodass der Betrieb nicht in Vorleistung gehen muss.

Warum die Frage nach dem Preis oft die falsche ist

Viele Betriebe fragen zuerst nach dem Preis. Bei der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung führt das in die Irre – denn für die vorgeschriebene Ausbildung zahlt der Betrieb meist gar nichts. Die Kosten trägt die gesetzliche Unfallversicherung.

Wichtiger als der Preis ist deshalb eine andere Frage: Erfüllt der Anbieter die Voraussetzungen, damit die BG/UK überhaupt zahlt? Nur eine von der DGUV ermächtigte Stelle darf betriebliche Ersthelfer mit Kostenübernahme ausbilden.

Wie die Kostenübernahme funktioniert

Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26 (Kostenträgerschaft der Unfallversicherungsträger); DGUV-Grundsätze 304-001 bis 304-003 (Ermächtigung von Ausbildungsstellen).

Wofür kann Kosten entstehen?

Die Kostenübernahme gilt für die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung im vorgeschriebenen Umfang. In der Regel nicht übernommen werden:

Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Die Kurszeit GmbH prüft für dich vorab, ob und in welchem Umfang die BG/UK übernimmt – bevor Kosten überhaupt zum Thema werden.

Preis vergleichen? Qualität vergleichen.

Weil die Ausbildung für den Betrieb meist kostenfrei ist, entscheidet nicht der Preis, sondern die Qualität. Achte bei der Wahl auf:

Diese Kriterien erläutert die Seite „Worauf kommt es bei der Wahl eines Anbieters an?" ausführlich.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für den Betrieb?

Für die vorgeschriebene Ausbildung betrieblicher Ersthelfer entstehen dem Betrieb in der Regel keine Kosten – die BG/UK übernimmt die Lehrgangsgebühr, wenn bei einer DGUV-ermächtigten Stelle ausgebildet wird.

Muss der Betrieb in Vorkasse gehen?

Bei der Kurszeit GmbH nicht – sie rechnet als ermächtigte Stelle direkt mit der zuständigen BG/UK ab, ohne Vorkasse durch den Kunden.

Für wie viele Ersthelfer zahlt die BG/UK?

Für die gesetzlich vorgeschriebene Zahl. Diese richtet sich nach den anwesenden Versicherten: ab 2 mindestens 1 Ersthelfer, über 20 dann 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe).

Warum nennt ihr keinen festen Preis?

Weil die Kosten für die betriebliche Ausbildung in der Regel gar nicht beim Betrieb liegen, sondern bei der BG/UK. Statt eines Listenpreises klärt die Kurszeit GmbH mit dir konkret die Kostenübernahme.

Gilt die Kostenübernahme auch für die Auffrischung?

Ja. Die BG/UK übernimmt nicht nur die Grundausbildung, sondern auch die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (Erste-Hilfe-Training, 9 UE) – vorausgesetzt, sie findet fristgerecht und bei einer DGUV-ermächtigten Stelle statt.

Wie finde ich heraus, ob meine BG/UK übernimmt?

Frag die Kurszeit GmbH – sie prüft das für dich vorab. Schreib an info@kurszeit.de.

Kostenübernahme durch die BG/UK prüfen lassen

Die Kurszeit GmbH klärt vorab, ob und in welchem Umfang deine BG/UK die Ausbildung übernimmt – und rechnet direkt ab.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.