Erste Hilfe im Betrieb · Kosten & BG/UK
Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für Unternehmen?
Die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer trägt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK). Voraussetzung ist die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt ab – für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab.
Stand: 14. Juli 2026
Warum die Frage nach dem Preis oft die falsche ist
Viele Betriebe fragen zuerst nach dem Preis. Bei der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung führt das in die Irre – denn die Lehrgangsgebühr für die vorgeschriebene Ausbildung trägt nicht der Betrieb, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
Wichtiger als der Preis ist deshalb eine andere Frage: Erfüllt der Anbieter die Voraussetzungen, damit die BG/UK überhaupt zahlt? Nur eine von der DGUV ermächtigte Stelle darf betriebliche Ersthelfer mit Kostenübernahme ausbilden.
Wie die Kostenübernahme funktioniert
- Die zuständige BG/UK übernimmt die Lehrgangsgebühr für die Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (9 UE).
- Ebenso übernimmt sie die Lehrgangsgebühr für die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (9 UE).
- Voraussetzung: Die Ausbildung erfolgt bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle.
- Ob und in welcher Höhe deine BG/UK übernimmt, klärst du direkt mit ihr.
- Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt ab – der Betrieb muss nicht in Vorkasse gehen und hat keinen Erstattungsaufwand.
Offener Kurs oder Schulung im Betrieb?
Das ist die Unterscheidung, die über deine Rechnung entscheidet:
- Offene Kurse – öffentlich ausgeschriebene Termine, zu denen du einzelne Beschäftigte anmeldest: Bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir direkt ab, für dich entstehen keine Kosten.
- Schulungen in deinem Betrieb – wir kommen mit dem Kurs zu euch: Hier hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab. Sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
Wofür kann Kosten entstehen?
Die Kostenübernahme gilt für die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung im vorgeschriebenen Umfang. In der Regel nicht übernommen werden:
- Ausbildungen, die über die reguläre Ersthelfer-Qualifikation hinausgehen und nicht zur betrieblichen Pflichtquote zählen (z. B. private Zusatzkurse)
- Verdienstausfall oder Freistellungskosten des Betriebs während des Kurses – das regelt der Arbeitgeber intern, nicht die BG/UK
- Fahrt- und Reisekosten, sofern sie über die üblichen Konditionen hinausgehen
Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.
Preis vergleichen? Qualität vergleichen.
Weil die Lehrgangsgebühr bei bestehender BG-Übernahme nicht beim Betrieb landet, entscheidet nicht der Preis, sondern die Qualität. Achte bei der Wahl auf:
- die DGUV-Ermächtigung des Anbieters
- die Abwicklung mit der BG/UK (nimmt sie dir den Verwaltungsaufwand ab?)
- die Qualifikation der Ausbilder
- Erfahrung und Beständigkeit des Anbieters
Diese Kriterien erläutert die Seite „Worauf kommt es bei der Wahl eines Anbieters an?“ ausführlich.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für den Betrieb?
Die Lehrgangsgebühr für die vorgeschriebene Ausbildung betrieblicher Ersthelfer trägt die BG/UK, wenn bei einer DGUV-ermächtigten Stelle ausgebildet wird. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.
Muss der Betrieb in Vorkasse gehen?
Bei unseren offenen Kursen nicht – bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir als ermächtigte Stelle direkt mit der zuständigen BG/UK ab, ohne Vorkasse durch den Kunden.
Gilt das auch für eine Schulung in unserem Betrieb?
Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab. Sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
Für wie viele Ersthelfer zahlt die BG/UK?
Für die gesetzlich vorgeschriebene Zahl. Diese richtet sich nach den anwesenden Versicherten: ab 2 mindestens 1 Ersthelfer, über 20 dann 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe).
Warum nennt ihr keinen festen Preis?
Weil die Lehrgangsgebühr für die betriebliche Ausbildung bei bestehender BG-Übernahme gar nicht beim Betrieb landet, sondern bei der BG/UK. Ein Listenpreis würde daran vorbeigehen.
Gilt die Kostenübernahme auch für die Auffrischung?
Ja. Die BG/UK übernimmt nicht nur die Grundausbildung, sondern auch die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (Erste-Hilfe-Training, 9 UE) – vorausgesetzt, sie findet fristgerecht und bei einer DGUV-ermächtigten Stelle statt.
Wie finde ich heraus, ob meine BG/UK übernimmt?
Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.
Ersthelfer ausbilden lassen
Ob und in welcher Höhe deine BG/UK die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Steht die Übernahme, rechnen wir bei unseren offenen Kursen direkt ab – für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab; sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.
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