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Erste Hilfe im Betrieb · Kosten & BG/UK

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für Unternehmen?

Die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer trägt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK). Voraussetzung ist die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Bei unseren offenen Kursen rechnen wir bei bestehender BG-Übernahme direkt ab – für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab.

Stand: 14. Juli 2026

Warum die Frage nach dem Preis oft die falsche ist

Viele Betriebe fragen zuerst nach dem Preis. Bei der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung führt das in die Irre – denn die Lehrgangsgebühr für die vorgeschriebene Ausbildung trägt nicht der Betrieb, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.

Wichtiger als der Preis ist deshalb eine andere Frage: Erfüllt der Anbieter die Voraussetzungen, damit die BG/UK überhaupt zahlt? Nur eine von der DGUV ermächtigte Stelle darf betriebliche Ersthelfer mit Kostenübernahme ausbilden.

Wie die Kostenübernahme funktioniert

Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26 (Kostenträgerschaft der Unfallversicherungsträger); DGUV-Grundsätze 304-001 bis 304-003 (Ermächtigung von Ausbildungsstellen).

Offener Kurs oder Schulung im Betrieb?

Das ist die Unterscheidung, die über deine Rechnung entscheidet:

Wofür kann Kosten entstehen?

Die Kostenübernahme gilt für die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung im vorgeschriebenen Umfang. In der Regel nicht übernommen werden:

Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.

Preis vergleichen? Qualität vergleichen.

Weil die Lehrgangsgebühr bei bestehender BG-Übernahme nicht beim Betrieb landet, entscheidet nicht der Preis, sondern die Qualität. Achte bei der Wahl auf:

Diese Kriterien erläutert die Seite „Worauf kommt es bei der Wahl eines Anbieters an?“ ausführlich.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für den Betrieb?

Die Lehrgangsgebühr für die vorgeschriebene Ausbildung betrieblicher Ersthelfer trägt die BG/UK, wenn bei einer DGUV-ermächtigten Stelle ausgebildet wird. Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.

Muss der Betrieb in Vorkasse gehen?

Bei unseren offenen Kursen nicht – bei bestehender BG-Übernahme rechnen wir als ermächtigte Stelle direkt mit der zuständigen BG/UK ab, ohne Vorkasse durch den Kunden.

Gilt das auch für eine Schulung in unserem Betrieb?

Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab. Sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.

Für wie viele Ersthelfer zahlt die BG/UK?

Für die gesetzlich vorgeschriebene Zahl. Diese richtet sich nach den anwesenden Versicherten: ab 2 mindestens 1 Ersthelfer, über 20 dann 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe).

Warum nennt ihr keinen festen Preis?

Weil die Lehrgangsgebühr für die betriebliche Ausbildung bei bestehender BG-Übernahme gar nicht beim Betrieb landet, sondern bei der BG/UK. Ein Listenpreis würde daran vorbeigehen.

Gilt die Kostenübernahme auch für die Auffrischung?

Ja. Die BG/UK übernimmt nicht nur die Grundausbildung, sondern auch die reguläre Fortbildung/Auffrischung alle 2 Jahre (Erste-Hilfe-Training, 9 UE) – vorausgesetzt, sie findet fristgerecht und bei einer DGUV-ermächtigten Stelle statt.

Wie finde ich heraus, ob meine BG/UK übernimmt?

Ob und in welcher Höhe deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr.

Ersthelfer ausbilden lassen

Ob und in welcher Höhe deine BG/UK die Kosten übernimmt, klärst du direkt mit ihr. Steht die Übernahme, rechnen wir bei unseren offenen Kursen direkt ab – für dich entstehen keine Kosten. Bei Schulungen in deinem Betrieb hängt die Abrechnung von der Gruppengröße ab; sprich uns an, wir rechnen deinen Fall durch.

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.