
Erste Hilfe muss sitzen – nicht nur im Kopf, sondern im Ernstfall.
Für betriebliche Ersthelfende und für Fahrschüler:innen aller Führerscheinklassen. Ein Kursformat deckt beide Zwecke ab. Du lernst die theoretische und praktische Notfallversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26 Abs. 2); gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.
Die Auffrischung für ausgebildete betriebliche Ersthelfende, mit Fokus auf praktischen Übungen: lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wiederbelebung und stabile Seitenlage, Wundversorgung und Verbände, richtiges Verhalten am Unfallort und der Notruf sowie die Betreuung von Verletzten bei Schock, starken Blutungen und Knochenbrüchen. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26); die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Der Kindernotfallkurs für (werdende) Eltern, Großeltern und Geschwister ab 13 Jahren: kompakte Tipps, Übungen und Informationen zu kindspezifischen Notfällen, von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation. Rechtsgrundlage: Freiwilliger Kompaktkurs, keine formale Anerkennungspflicht.
Der Pflichtkurs für Personal in Kitas, Kindertagespflege und Grundschulen: kindspezifische Notfallversorgung von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation, kompakt und praxisnah vermittelt. Rechtsgrundlage: Erfüllt die Anforderungen der Unfallkassen; DGUV Vorschrift 1.
Erste-Hilfe-Ausbildung und Brandschutzhelfer-Ausbildung in einem gemeinsamen Termin. Ideal, wenn dein Betrieb beide Qualifikationen effizient abdecken möchte. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Information 205-023.
Gesetzliche Grundlagen, Prävention von Entstehungsbränden, betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege, ergänzt durch praktische Übungen mit Feuerlöschern im Löschtraining. Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2. Arbeitgeber müssen mindestens 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfer:innen qualifizieren.
Altersgerechte Brandschutzaufklärung für Kita und Grundschule: Was tun, wenn es brennt? Notruf üben, Gefahren erkennen, richtiges Verhalten im Ernstfall, spielerisch und ohne Angst zu machen. Umfang und Inhalte passen wir an Alter und Einrichtung an.
Brandschutzunterweisung der Beschäftigten und praktische Feuerlöschübungen sowie die Ausbildung von Evakuierungshelfer:innen. Diese Leistungen gibt es auf Anfrage, passend zu deinem Betrieb. Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10 Abs. 1+2, ASiG, Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.3 / A2.2 / A2.3 / A3.4, Musterbauordnung § 14.
SAN-48 (48 UE) ist die notfallmedizinische Grundausbildung als Eingangsvoraussetzung für die Lehrkraft-Laufbahn Erste Hilfe. SAN-16 (16 UE) ist das eigene Auffrischungsformat für medizinisch Vorgebildete, die seit mindestens drei Jahren nicht mehr notfallmedizinisch tätig waren. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Mindestvoraussetzung für die Lehrkraft-Ausbildung).
Seit dem Schuljahr 2026/27 ist Reanimationsunterricht an Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen verbindlich: 90 Minuten mindestens einmal in Klasse 7, 8 oder 9, dazu zehn Reanimationsphantome und zwei fortgebildete Lehrkräfte je Schule (Erlass vom 1. Dezember 2025). Phantome, Lehrvideos und Unterrichtsmaterial stellt das Land kostenfrei bereit. Diese Fortbildung ergänzt das um das, was ein Video nicht leisten kann: Üben mit Rückmeldung am Phantom, Didaktik für die Doppelstunde in einer siebten Klasse und auf Wunsch die Begleitung des ersten eigenen Durchgangs.
Ich habe meine Ausbildung zur Lehrkraft in Erster Hilfe bei der Kurszeit GmbH abgeschlossen. Weil ich noch genau weiß, worüber Teilnehmende stolpern, erkläre ich an genau diesen Stellen in Ruhe nach. Kein Kurs, der einfach abgespult wird.