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Andrea Wiegies

Lehrbeauftragte
Selbständige Kooperationspartnerin der Kurszeit GmbH

Kleine Handgriffe können Großes bewirken – lass uns gemeinsam Erste Hilfe lernen.

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Einsatzgebiete

Duisburg und Umgebung

Kursportfolio

Erste Hilfe

  • Ausbildung in Erster Hilfe für Betrieb und FührerscheinBetriebe & IndustrieFahrschüler:innen

    Für betriebliche Ersthelfende und für Fahrschüler:innen aller Führerscheinklassen. Ein Kursformat deckt beide Zwecke ab. Du lernst die theoretische und praktische Notfallversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26 Abs. 2); gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.

  • Erste-Hilfe-Training (Fortbildung)Betriebe & Industrie

    Die Auffrischung für ausgebildete betriebliche Ersthelfende, mit Fokus auf praktischen Übungen: lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wiederbelebung und stabile Seitenlage, Wundversorgung und Verbände, richtiges Verhalten am Unfallort und der Notruf sowie die Betreuung von Verletzten bei Schock, starken Blutungen und Knochenbrüchen. Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1 (§ 26); die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

  • Erste Hilfe am KindEltern & FamilieJugendliche

    Der Kindernotfallkurs für (werdende) Eltern, Großeltern und Geschwister ab 13 Jahren: kompakte Tipps, Übungen und Informationen zu kindspezifischen Notfällen, von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation. Rechtsgrundlage: Freiwilliger Kompaktkurs, keine formale Anerkennungspflicht.

  • Erste Hilfe in Bildungs- und BetreuungseinrichtungenKita & Erzieher:innenLehrkräfte

    Der Pflichtkurs für Personal in Kitas, Kindertagespflege und Grundschulen: kindspezifische Notfallversorgung von der kleinen Verletzung bis zur kritischen Situation, kompakt und praxisnah vermittelt. Rechtsgrundlage: Erfüllt die Anforderungen der Unfallkassen; DGUV Vorschrift 1.

Ausbilder & Trainer

  • Lehrkraft in der Ersten HilfeSAN-48 + M1 + M2Dauer: 13 Tage · Verkürzung möglich · Voraussetzung: Mindestens 18 Jahre und gute Deutschkenntnisse

    Medizinische und pädagogische Qualifizierung, um eigenständig Erste-Hilfe-Kurse zu geben. Danach ist eine neben- oder hauptberufliche Tätigkeit bei einer ermächtigten Stelle möglich. Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 304-001 (Kriterien für Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe).

  • Fortbildungen für Lehrkräfte & LehrbeauftragteM3 bis M6 · M11 + M11a · LB8 + LB9Dauer: 2 bis 3 Tage je nach Lehrschein · Voraussetzung: Gültiger Lehrschein. Lehrkraft Erste Hilfe: 2 Tage (M3 bis M6). Lehrkraft Betriebssanitätsdienst: 3 Tage (M11 + M11a). Lehrbeauftragte: 3 Tage (LB8 + LB9)

    Die regelmäßige Fortbildung für aktive Lehrkräfte und Lehrbeauftragte mit gültiger Qualifikation: Lehrkräfte Erste Hilfe (Module M3, M4, M5, M6; 16 UE), Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst (Module M11 + M11a) und Lehrbeauftragte (Module LB8 + LB9, 24 UE), jeweils alle drei Jahre bei einer anerkannten Stelle. Rechtsgrundlage: DGUV-Grundsätze 304-001 / 304-002 / 304-003.

Über mich

Hallo, ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und seit 2024 als Erste-Hilfe-Ausbilderin tätig. Mir ist es wichtig, Erste Hilfe praxisnah, verständlich und mit Freude zu vermitteln. Deshalb gestalte ich meine Kurse mit viel Gruppenarbeit, aktiven Übungen und einem offenen Austausch. So kann jeder das Gelernte direkt anwenden und mit einem sicheren Gefühl in den Alltag mitnehmen.