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Betrieblicher Sanitätsdienst · Veranstaltungen

Sanitätsdienst für eine Veranstaltung: Wann ist er Pflicht, und wie plant man ihn?

Es gibt keine bundesweite gesetzliche Pflicht, für eine Veranstaltung einen Sanitätsdienst zu stellen. Ob du einen brauchst, entscheidet sich in Nordrhein-Westfalen auf zwei Wegen: über das Landesrecht – die Versammlungsstättenverordnung (in NRW geregelt in der Sonderbauverordnung, Teil 1) – und über eine Auflage der Genehmigungsbehörde im Einzelfall. Die Verordnung greift für Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern; ab mehr als 5.000 Besuchern kommen Anzeige- und Sicherheitskonzeptpflicht hinzu. Wie viele Sanitäter du brauchst, rechnet ein anerkanntes Bemessungsverfahren aus – verbindlich festgelegt oder geprüft wird das aber von der Behörde, nicht von dir.

Stand: 4. August 2026

Kurz vorweg: Es gibt keine bundesweite Pflicht

Wer nach „Sanitätsdienst Pflicht Veranstaltung" sucht, findet im Netz oft eine glatte Antwort – mal „ja, ab so und so vielen Besuchern", mal „nein, freiwillig". Beide sind falsch. Richtig ist: Der Bund regelt das nicht. Es gibt kein Bundesgesetz, das dir für dein Fest, dein Vereinsjubiläum oder dein Stadtfest einen Sanitätsdienst vorschreibt.

Geregelt wird das auf Landesebene – und in Nordrhein-Westfalen zusätzlich über die Auflagen, die deine Genehmigungsbehörde im Einzelfall macht. Das klingt unübersichtlich, ist aber beherrschbar, wenn du die zwei Wege kennst. Genau darum geht es hier.

Einordnung: Dieser Text erklärt die Rechtslage für NRW mit Blick auf den Raum Duisburg und Recklinghausen. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft deiner Behörde und keine Rechtsberatung. Die verbindliche Entscheidung trifft im Zweifel immer das zuständige Ordnungs- oder Bauamt.

Wann ist ein Sanitätsdienst Pflicht?

Weg 1: Das Landesrecht – die Versammlungsstättenverordnung. In NRW ist das Recht der Versammlungsstätten in der Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 1 „Versammlungsstätten" geregelt. Das ist Landesrecht – es gilt in NRW, andere Bundesländer haben eigene, teils abweichende Verordnungen. Die wichtigsten Schwellen:

SchwelleWas daraus folgtGrundlage
mehr als 200 BesucherDie Versammlungsstättenverordnung greift überhaupt erst ab hier. Darunter fällt eine Versammlungsstätte nicht unter Teil 1.§ 1 SBauVO NRW, Teil 1
mehr als 5.000 BesucherDie Veranstaltung ist den für Rettungs- und Sanitätswachdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.§ 41 SBauVO NRW, Teil 1
mehr als 5.000 BesucherplätzeEs ist ein Sicherheitskonzept aufzustellen; der Ordnungsdienst wird nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst abgestimmt.§ 43 SBauVO NRW, Teil 1

Für größere Versammlungsstätten – Mehrzweckhallen, Stadien – schreibt die Verordnung außerdem vor, dass ein ausreichend großer Raum für den Sanitätswachdienst vorhanden sein muss (§ 26 SBauVO NRW, Teil 1).

Wichtig – und ein häufiger Denkfehler: Die 5.000er-Schwelle betrifft die Anzeige- und die Sicherheitskonzeptpflicht. Sie ist nicht automatisch die Grenze, ab der ein Sanitätsdienst zu stellen ist. Es gibt in NRW keine feste Besucherzahl, ab der ein Sanitätsdienst zwingend vorgeschrieben ist. Ob und in welchem Umfang du einen brauchst, ergibt sich aus der Bemessung und aus der Behördenauflage – dazu gleich mehr.

Weg 2: Die Auflage der Genehmigungsbehörde. Unabhängig von der Verordnung kann deine Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde einen Sanitätsdienst zur Auflage deiner Veranstaltungsgenehmigung machen. Das ist der praktisch häufigste Fall – gerade für Veranstaltungen, die nicht in einer baulichen Versammlungsstätte stattfinden.

Denn ein Punkt wird oft übersehen: Die Versammlungsstättenverordnung regelt bauliche Versammlungsstätten – Hallen, Säle, Stadien. Dein Schützenfest auf der Wiese, der Umzug durch die Innenstadt, das Vereinsfest im Freien fällt oft gar nicht unter Teil 1. Solche Veranstaltungen laufen über eine Einzelgenehmigung mit Auflagen durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Kreisordnungsbehörde. Für Duisburg als kreisfreie Stadt und für den Kreis Recklinghausen heißt das: Die Behörde entscheidet im Einzelfall – auf Grundlage eines Sicherheits- und Sanitätsdienstkonzepts, das du vorlegst.

Findet deine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt – Volksfest, Umzug, Stadtfest –, kommt das Straßen- und Ordnungsrecht hinzu. Du brauchst dann in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis; bei übermäßiger Nutzung von Straßen durch Veranstaltungen greift zusätzlich § 29 Absatz 2 StVO. Der Sanitätsdienst wird in diesen Fällen typischerweise als Nebenbestimmung der Genehmigung verfügt.

Das Fazit zur Pflichtfrage: Frag früh bei deiner Behörde nach. Sie sagt dir, ob deine Veranstaltung unter die Versammlungsstättenverordnung fällt und welche Auflagen sie erwartet. Auf eine feste Besucherzahl kannst du dich nicht verlassen – die gibt es nicht.

Grundlage: Sonderbauverordnung NRW (SBauVO), Teil 1 „Versammlungsstätten": § 1, § 26, § 41, § 43; § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Wie viele Sanitäter braucht die Veranstaltung?

Auch hier zuerst die ehrliche Antwort: Es gibt kein amtliches, verbindliches Rechenwerk, mit dem du den Bedarf selbst festlegen kannst. Etabliert haben sich mehrere fachliche Bemessungsverfahren. Sie liefern Richtwerte – die verbindliche Zahl legt am Ende die Behörde fest oder sie prüft und genehmigt das Konzept, das dein Sanitätsdienstleister einreicht.

Die beiden bekanntesten Verfahren:

VerfahrenKernStärkeSchwäche
Maurer-SchemaWenige Eingaben: Besucherzahl, Art und Gefahrenneigung der Veranstaltung, VIP-Anteil, offen/geschlossen, Gewaltbereitschaft.Einfach, schnell, weit verbreitet.Rechnet den Bedarf oft zu hoch; ungeeignet für weiträumige Veranstaltungen; blendet örtliche Besonderheiten aus.
Kölner AlgorithmusIngenieurwissenschaftlich, mehrstufig; teilt das Gelände in Wachbezirke, plant nach Hilfsfrist- und Häufigkeitsmodell.Differenzierter und präziser, mehr Ergebniswerte.Komplex, nur für geschultes Personal, höherer Aufwand.

In alle Verfahren fließen dieselben Faktoren ein: Veranstaltungsdauer, gleichzeitig anwesende Besucher, Risiko der Veranstaltungsart, Alkohol, Wetter, Geländegeometrie und Publikumsstruktur. Ein Rockkonzert bei Sommerhitze wird anders bemessen als ein bestuhltes Kammerkonzert mit gleicher Besucherzahl.

Was das für dich als Veranstalter bedeutet: Rechne den Bedarf nicht selbst verbindlich aus. Die Verfahren sind ausdrücklich Richtwerte und müssen an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden. Lass die Bemessung von einem qualifizierten Sanitätsdienstleister erstellen und als Einsatzkonzept bei der Behörde einreichen. Die Behörde entscheidet dann – oder gibt dir ihre eigene Vorgabe.

Welche Qualifikation muss das Personal haben?

Ein Sanitätsdienst wird gestuft besetzt. Welche Stufen in welcher Zahl nötig sind, ergibt sich aus der Bemessung und der Behördenauflage. Von der Basis nach oben:

StufeAufgabe im Sanitätsdienst
Sanitätshelfer / SanitäterBasis der Sanitätswache: erweiterte Erste Hilfe, Versorgung kleinerer Verletzungen, Betreuung, Erstversorgung. Der Ausbildungsumfang ist je nach Hilfsorganisation unterschiedlich – er baut auf der Ersten Hilfe auf und umfasst mehrere Ausbildungstage.
RettungssanitäterQualifizierte präklinische Versorgung, Trupp-/Fahrzeugführung, Übergabe an den Rettungsdienst. Ausbildungsumfang: 520 Stunden.
NotfallsanitäterHöchste nichtärztliche Qualifikation, dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz. Erweiterte Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen.
(Notfall-)ArztÄrztliche Maßnahmen; eigener Einsatzabschnitt bei größeren oder besonders risikoreichen Veranstaltungen.

Für ein kleines Fest reicht oft ein Trupp aus Sanitätshelfern. Je größer und risikoreicher die Veranstaltung, desto eher kommen Rettungs- und Notfallsanitäter und – bei entsprechender Lage – ein Arzt hinzu.

Grundlage: Notfallsanitätergesetz (NotSanG); Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW).

Sanitätsdienst oder Rettungsdienst – wo ist der Unterschied?

Das ist der wichtigste Punkt zum Mitnehmen: Ein Sanitätsdienst ersetzt nicht den Notruf und nicht den öffentlichen Rettungsdienst.

Der Sanitätsdienst auf deiner Veranstaltung nimmt dem regulären Rettungsdienst die kleineren Fälle ab – Bagatellverletzungen, Kreislaufprobleme, Betreuung – und sorgt dafür, dass bei einem echten Notfall sofort qualifiziert eingegriffen wird, bis der Rettungsdienst da ist. Er überbrückt.

Was beim öffentlichen Rettungsdienst bleibt: der Transport ins Krankenhaus und notarztpflichtige Maßnahmen. Das regelt in NRW das Rettungsdienstgesetz (RettG NRW). Der öffentliche Rettungsdienst bleibt für deine Veranstaltung jederzeit über den Notruf 112 erreichbar – der Sanitätsdienst entlastet ihn, ersetzt ihn aber nicht. Bei größeren Lagen ist er in das Sicherheitskonzept und die Abstimmung mit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei eingebunden.

Was du als Veranstalter praktisch vorbereiten musst

Der nützlichste Teil zum Schluss – die Reihenfolge, in der du vorgehst:

  1. Früh mit der Behörde klären. Ordnungsamt, Bauaufsicht oder Kreisordnungsbehörde: Braucht deine Veranstaltung eine Genehmigung? Fällt sie unter die Versammlungsstättenverordnung? Welche Auflagen sind zu erwarten? Diese Frage steht am Anfang, nicht am Ende der Planung.
  2. Besucher und Risiko einschätzen. Art der Veranstaltung, erwartete gleichzeitig anwesende Besucher, Dauer, Alkohol, Wetter, Geländezuschnitt. Das ist die Grundlage jeder Bemessung.
  3. Bemessung und Einsatzkonzept erstellen lassen. Durch einen qualifizierten Sanitätsdienstleister nach anerkanntem Verfahren – zur Vorlage bei der Behörde.
  4. Sanitätsdienst beauftragen. Mit Nachweis von Personalqualifikation, Material und Versicherung.
  5. Sicherheitskonzept aufstellen – ab den Schwellen der Versammlungsstättenverordnung oder auf Auflage. Inklusive Rettungswege, Zufahrten, Kommunikation und Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei.
  6. Zufahrten und Bewegungsflächen freihalten. Für Einsatzfahrzeuge; für Rettungskräfte von den Besucherzugängen getrennte Zugänge vorsehen.
  7. Ansprechpartner benennen und dokumentieren. Eine klar benannte Sanitätsdienstleitung, erreichbar über die gesamte Veranstaltung.

Die goldene Regel über allem: Fang früh an. Genehmigungen, Bemessung und Sicherheitskonzept brauchen Vorlauf – oft Wochen. Wer den Sanitätsdienst zwei Tage vorher organisieren will, steht schlecht da.

Sanitätsdienst im Raum Duisburg und Recklinghausen

Die Kurszeit GmbH bietet Sanitätsdienste für Veranstaltungen im Raum Duisburg und Recklinghausen an. Wenn du für dein Fest, dein Vereinsjubiläum oder deine Firmenveranstaltung einen Sanitätsdienst brauchst oder erst einmal klären willst, was auf dich zukommt: frag uns an. Wir besprechen mit dir die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Ist ein Sanitätsdienst auf meiner Veranstaltung gesetzlich Pflicht?

Es gibt keine bundesweite Pflicht. In NRW kann sich eine Pflicht aus der Versammlungsstättenverordnung (Sonderbauverordnung, Teil 1) oder aus einer Auflage deiner Genehmigungsbehörde ergeben. Ob das für deine Veranstaltung gilt, klärst du am besten früh mit dem zuständigen Ordnungs- oder Bauamt.

Ab wie vielen Besuchern brauche ich einen Sanitätsdienst?

Es gibt keine feste Besucherzahl, ab der ein Sanitätsdienst zwingend vorgeschrieben ist. Die oft genannte Zahl von 5.000 Besuchern betrifft in NRW die Anzeige- und die Sicherheitskonzeptpflicht – nicht automatisch die Stellung eines Sanitätsdienstes. Der konkrete Bedarf wird im Einzelfall bemessen und von der Behörde festgelegt oder geprüft.

Kann ich selbst ausrechnen, wie viele Sanitäter ich brauche?

Nur zur groben Orientierung. Es gibt fachliche Bemessungsverfahren wie das Maurer-Schema und den Kölner Algorithmus, aber kein amtlich verbindliches Rechenwerk. Die belastbare Bemessung erstellt ein qualifizierter Sanitätsdienstleister; verbindlich entscheidet die Behörde.

Ersetzt der Sanitätsdienst den Notruf 112?

Nein. Der Sanitätsdienst versorgt kleinere Fälle vor Ort und überbrückt bei Notfällen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Transport ins Krankenhaus und notarztpflichtige Maßnahmen bleiben Sache des öffentlichen Rettungsdienstes. Der Notruf 112 gilt weiter.

Welche Qualifikation muss das Sanitätspersonal haben?

Das hängt von der Bemessung und der Behördenauflage ab. Die Basis bilden Sanitätshelfer; je nach Größe und Risiko kommen Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und ein Arzt hinzu.

Was muss ich zuerst tun, wenn ich eine Veranstaltung plane?

Zuerst mit der Genehmigungsbehörde klären, ob deine Veranstaltung eine Genehmigung braucht und welche Auflagen zu erwarten sind. Erst danach lassen sich Bemessung, Sanitätsdienst und Sicherheitskonzept sinnvoll planen. Fang früh an – der Vorlauf beträgt oft Wochen.

Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.