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Betriebliche Gesundheitsförderung · Kassenzuschuss

Zahlt die Krankenkasse Gesundheitskurse im Betrieb?

Teilweise ja, aber es kommt darauf an, welchen Weg du meinst. Das Gesetz trennt zwei Dinge, die im Alltag ständig durcheinandergeraten: die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V, bei der die Kasse den Betrieb beim Aufbau gesunder Strukturen berät und unterstützt, und den einzelnen zertifizierten Präventionskurs nach § 20 Absatz 5 SGB V, den eine beschäftigte Person belegt und für den die Kasse anteilig zahlt. Einen direkten Geldzuschuss gibt es nur auf dem zweiten Weg. Und der ist an eine Bedingung geknüpft: Den Kurs muss eine Person durchführen, deren Angebot von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist.

Zwei Wege, die ständig verwechselt werden

Wenn jemand sagt "die Krankenkasse zahlt Gesundheitskurse", meint er meistens zwei völlig verschiedene Regelungen gleichzeitig. Genau hier entstehen die falschen Erwartungen. Deshalb zuerst die saubere Trennung:

Weg 1, die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V: Hier geht es um den Betrieb als Ganzes. Die Kasse erhebt gemeinsam mit dir, den Beschäftigten und, wo vorhanden, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Lage, entwickelt daraus Vorschläge und begleitet die Umsetzung. Das ist eine Sach- und Beratungsleistung an den Betrieb. Es fließt kein Geld an einzelne Beschäftigte.

Weg 2, der individuelle Präventionskurs nach § 20 Absatz 5 SGB V: Hier geht es um die einzelne Person und ihr Verhalten. Eine beschäftigte Person belegt einen Kurs, etwa zur Stressbewältigung, und ihre Kasse erstattet einen Teil der Gebühr. Nur für diesen Weg gibt es die Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, und nur hier gibt es die bekannte Rückerstattung.

Weg 1: Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Nach § 20b SGB V fördern die Krankenkassen den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen im Betrieb. In der Praxis heißt das: Analyse der Belastungen, Vorschläge, Begleitung. Die Kassen arbeiten dabei mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger und den Arbeitsschutzbehörden zusammen und bieten Betrieben über gemeinsame regionale Koordinierungsstellen Beratung an. Diese Koordinierungsstellen klären auch, welche Kasse im Einzelfall zuständig ist, wenn deine Belegschaft bei mehreren Kassen versichert ist.

Ein direkter Zuschuss an einzelne Mitarbeitende ist auf diesem Weg nicht vorgesehen. Der Nutzen liegt in der Beratung, im Zugang zu Programmen und in der Struktur. Für den Betrieb kann sich zusätzlich ein Bonus lohnen: Nach § 65a SGB V sollen die Kassen in ihrer Satzung vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten können. Ob und in welcher Höhe, steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.

Weg 2: Der einzelne Präventionskurs (§ 20 Absatz 5 SGB V)

Das ist der Weg, den die meisten meinen. Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention richten sich an einzelne Menschen und ihr Verhalten. Der GKV-Spitzenverband ordnet sie vier Handlungsfeldern zu: Bewegung, Ernährung, Stress und Ressourcen sowie Suchtmittelkonsum. Entspannungsverfahren wie Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung gehören in das Handlungsfeld Stress.

Damit die Kasse zahlt, muss der Kurs zertifiziert sein. Diese Prüfung übernimmt im Auftrag der Kassen die Zentrale Prüfstelle Prävention. Eine Zertifizierung gilt in der Regel drei Jahre. Wie viel deine Kasse erstattet und für wie viele Kurse im Jahr, legt sie in ihrer Satzung fest. Frag dort konkret nach, die Regelungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Die entscheidende Klarstellung: Die Zertifizierung hängt an der Person

Hier ist der Punkt, den viele Anbieter verschweigen: Zertifiziert wird nicht "ein Unternehmen" und nicht "eine Kursmarke", sondern das konkrete Kursangebot einer konkreten Kursleitung. Die Qualifikation der Trainerin oder des Trainers ist Teil der Prüfung. Ein Betrieb kann also nicht pauschal davon ausgehen, dass jeder Kurs eines Anbieters bezuschussbar ist. Es kommt darauf an, wer den Kurs gibt.

Was heißt das bei Kurszeit?

Ein Teil unserer Entspannungskurse wird von zertifizierten Trainerinnen und Trainern durchgeführt. Ob für deinen konkreten Kurs ein Kassenzuschuss möglich ist, hängt von der Kursleitung, vom Format und von deiner Kasse ab. Das klären wir vorab mit dir, bevor du buchst, damit du eine belastbare Auskunft hast und keine falsche Erwartung. Ein pauschales Versprechen "die Kasse zahlt" wäre unseriös, denn es hängt an genau den Bedingungen, die oben stehen.

Grundlage: § 20b SGB V (Betriebliche Gesundheitsförderung); § 20 SGB V, insbesondere Absatz 2 und Absatz 5; § 20c SGB V (Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren); § 65a SGB V (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten); Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Kasse auch, wenn der Kurs direkt im Betrieb stattfindet?

Der Ort allein entscheidet nicht. Für die Erstattung nach § 20 Absatz 5 SGB V zählt, ob das Kursangebot zertifiziert ist und die Bedingungen deiner Kasse erfüllt sind. Ein zertifizierter Kurs kann auch inhouse laufen.

Ist das dasselbe wie der Steuerfreibetrag von 600 Euro?

Nein. Der Kassenzuschuss (die Kasse erstattet der beschäftigten Person Gebühren) und der Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 34 EStG (der Betrieb gibt steuerfrei Geld aus) sind zwei getrennte Dinge. Sie können sich ergänzen, sind aber rechtlich verschieden.

Was hat die Berufsgenossenschaft damit zu tun?

Die gesetzliche Unfallversicherung, also deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ist für den Arbeitsschutz und die Prävention arbeitsbedingter Gefahren zuständig, nicht für die Gesundheitskurse der Krankenkasse. Nach § 20c SGB V arbeiten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zusammen, das sind aber zwei verschiedene Töpfe.

Ob ein Kassenzuschuss möglich ist, klären wir vorab

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Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.