Kurszeit

Wiederbelebung unterrichten – Fortbildung für Lehrkräfte

Fortbildung für Lehrkräfte in NRW zum Reanimationsunterricht ab Klasse 7: Üben am Phantom mit Rückmeldung, ein halber Tag, offen oder an der Schule.

Termine und Buchung

Nächste Termine

  • Mo 08.02.2027 · 09:00–13:30 · Duisburg, Raum Grün · noch 20 PlätzeBuchen
  • Mo 30.08.2027 · 09:00–13:30 · Duisburg, Raum Grün · noch 20 PlätzeBuchen

Termine Stand 06.11.2026, 09:23 Uhr

Auf einen Blick

Umfang
ein halber Tag
Gruppengröße
20 Plätze je offenem Termin
Grundlage
Runderlass vom 1. Dezember 2025 (BASS 18-24 Nr. 1.3)

Das lernst du

  • Üben mit Rückmeldung am Phantom
  • Didaktik für die Doppelstunde in einer siebten Klasse
  • Auf Wunsch: Begleitung des ersten eigenen Durchgangs
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Seit dem Schuljahr 2026/27 werden in Nordrhein-Westfalen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 verpflichtend in Laienreanimation ausgebildet, und zwar in einer Doppelstunde, die in der Regel Lehrkräfte der eigenen Schule unterrichten (Runderlass vom 1. Dezember 2025). Der Erlass sieht vor, dass an allen weiterführenden Schulen mindestens zwei Lehrkräfte dafür befähigt werden. Zehn Reanimationsphantome je Schule, Lehrvideos und Unterrichtsmaterial stellt das Land bereit. Diese Fortbildung ergänzt das um das, was ein Video nicht leisten kann: Üben mit Rückmeldung am Phantom, Didaktik für die Doppelstunde in einer siebten Klasse und auf Wunsch die Begleitung des ersten eigenen Durchgangs.

Ergänzung zum kostenfreien Landesangebot: Üben mit Rückmeldung am Phantom, Didaktik für die Doppelstunde ab Klasse 7 und auf Wunsch Begleitung des ersten eigenen Durchgangs. Ein halber Tag bei euch im Haus, für so viele Lehrkräfte, wie ihr fortbilden wollt.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für unsere Schule?

Der Runderlass vom 1. Dezember 2025 (BASS 18-24 Nr. 1.3) verpflichtet die Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen, ihre Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 in Laienreanimation auszubilden. Er ist am 1. August 2026 in Kraft getreten. Förder- und Ersatzschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren, während Grundschulen im Erlass nicht genannt sind.

Was müssen die Schülerinnen und Schüler lernen?

Der Erlass sieht eine Doppelstunde „Prüfen, Rufen, Drücken“ vor: Die Jugendlichen lernen, einen Kreislaufstillstand zu erkennen, Hilfe zu aktivieren, den Rettungsdienst zu alarmieren und die Herzdruckmassage durchzuführen. Wie die Schule das organisiert, entscheidet sie selbst, sodass die Doppelstunde im Fachunterricht oder in einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden kann.

Wer darf die Doppelstunde unterrichten?

In der Regel unterrichten befähigte Lehrkräfte der Schule selbst, unabhängig von ihrer Fächerkombination. Weil der Erlass mindestens zwei befähigte Lehrkräfte je Schule vorsieht, entscheidet die Schulleitung über die Auswahl und beteiligt den Lehrerrat. Ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis ist keine Voraussetzung, idealerweise ist er vorhanden. Mit Einverständnis der Schulleitung dürfen auch anerkannte Hilfsorganisationen die Doppelstunde halten.

Müssen die Lehrkräfte dafür eine Fortbildung besuchen?

Eine Präsenzfortbildung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, weil sich die Fachkompetenz auch mit Schulungsvideos oder Selbstlernkursen erwerben lässt. Das Land bietet Präsenzfortbildungen der Bezirksregierungen und einen Online-Kurs an. Wer zusätzlich am Phantom üben und Rückmeldung bekommen möchte, kann unsere Fortbildung buchen.

Was lerne ich in der Fortbildung bei Kurszeit?

Du übst am Phantom und bekommst Rückmeldung, während du die Didaktik für die Doppelstunde in einer siebten Klasse kennenlernst. Auf Wunsch begleiten wir deinen ersten eigenen Durchgang.

Wie lange dauert die Fortbildung, und wo findet sie statt?

Sie dauert einen halben Tag. Die offenen Termine finden in Duisburg bei Bildung am Dellplatz statt, mit 20 Plätzen je Termin. Uhrzeit, Raum und freie Plätze stehen bei jedem Termin in der Terminliste dieser Karte. Den Inhouse-Termin halten wir an deiner Schule, sodass niemand anreisen muss.

Offener Termin oder Inhouse: Was passt zu uns?

Der offene Termin passt, wenn einzelne Lehrkräfte teilnehmen, weil du ihn direkt buchst und keine Gruppe zusammenbringen musst. Sollen mehrere Lehrkräfte gemeinsam fortgebildet werden, kommen wir für einen halben Tag zu euch ins Haus, für so viele Lehrkräfte, wie ihr fortbilden wollt. Die Anfrage dafür stellst du über Kurs zusammenstellen.

Wer trägt die Kosten?

Die Zusage der Unfallkasse NRW aus dem Erlass von 2021 gilt für die Erste-Hilfe-Ausbildung der Lehrkräfte. Für die Fortbildung zum Reanimationsunterricht sieht der Runderlass vom 1. Dezember 2025 (BASS 18-24 Nr. 1.3) keine Kostenübernahme durch die Unfallkasse vor. Die aktuell gültigen Preise nennen wir bei der Anmeldung, damit du immer den Stand siehst, der gerade gilt.

Noch eine Frage zum Kurs?

Schreib uns an info@kurszeit.de oder sieh dir alle Formate der Rubrik Erste Hilfe an.