Kurszeit

Weitere Brandschutz-Leistungen

Brandschutzunterweisung, praktische Löschübungen und Evakuierungshelfer für deinen Betrieb, auf Anfrage und passend zu eurem Gebäude.

Auf einen Blick

Umfang
auf Anfrage
Grundlage
ArbSchG § 10 und ASR A2.2
Gültigkeit
Brandschutzunterweisung mindestens einmal jährlich

Das gehört dazu

  • Brandschutzunterweisung der Beschäftigten
  • Praktische Feuerlöschübungen
  • Ausbildung von Evakuierungshelfern
Mehr zu diesem Format

Brandschutzunterweisung der Beschäftigten und praktische Feuerlöschübungen sowie die Ausbildung von Evakuierungshelfer. Diese Leistungen gibt es auf Anfrage, passend zu deinem Betrieb. Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10 Abs. 1+2, ASiG, Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.3 / A2.2 / A2.3 / A3.4, Musterbauordnung § 14.

Häufige Fragen

Was gehört zu den weiteren Brandschutz-Leistungen?

Die Brandschutzunterweisung der Beschäftigten, praktische Feuerlöschübungen und die Ausbildung von Evakuierungshelfern. Wir stellen sie auf Anfrage passend zu deinem Betrieb zusammen.

Wie oft müssen wir unterweisen?

Beschäftigte sind vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Nachzulesen im Artikel Brandschutzunterweisung und Auffrischung.

Was tun Evakuierungshelfer?

Evakuierungshelfer unterstützen im Ernstfall die geordnete Räumung von Gebäuden. Eine Übersicht der Leistungen steht im Artikel Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb.

Wie hängt das mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung zusammen?

Die Ausbildung der benannten Brandschutzhelfer ist ein eigenes Format von 4 bis 6 Unterrichtseinheiten. Du findest es auf der Seite Brandschutzhelfer.

Wie frage ich die Leistung an?

Die Leistungen gibt es inhouse und auf Anfrage. Die Anfrage stellst du über Kurs zusammenstellen.

Noch eine Frage zum Kurs?

Schreib uns an info@kurszeit.de oder sieh dir alle Formate der Rubrik Brandschutz an.