Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer ausbilden: 4 bis 6 Unterrichtseinheiten mit Löschtraining an echten Feuerlöschern, offen in Duisburg und Saarlouis oder im Betrieb.
Auf einen Blick
- Umfang
- 4 bis 6 Unterrichtseinheiten
- Grundlage
- DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2
- Gültigkeit
- Wiederholung alle 2 bis 5 Jahre (ASR A2.2), keine feste Pflichtfrist
Das lernst du
- Gesetzliche Grundlagen
- Prävention von Entstehungsbränden
- Betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege
- Löschtraining mit echten Feuerlöschern
Mehr zu diesem Format
Gesetzliche Grundlagen, Prävention von Entstehungsbränden, betriebliche Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege, ergänzt durch praktische Übungen mit Feuerlöschern im Löschtraining. Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2, ArbSchG § 10 Abs. 2. Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Regel reicht ein Anteil von 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer aus.
Häufige Fragen
Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb?
Ja, Brandschutzhelfer sind für Arbeitgeber grundsätzlich Pflicht. Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und in der Regel reicht ein Anteil von 5 % der Beschäftigten. Mehr im Artikel Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb.
Wie lange dauert die Ausbildung, und was lerne ich?
Die Ausbildung dauert 4 bis 6 Unterrichtseinheiten. Du lernst die gesetzlichen Grundlagen, die Prävention von Entstehungsbränden, die betrieblichen Gegebenheiten sowie Flucht- und Rettungswege und übst das Löschen mit echten Feuerlöschern.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer auffrischen?
Eine feste Pflichtfrist gibt es nicht. Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung 2 bis 5 Jahre, die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre, und das konkrete Intervall legt dein Betrieb anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Einzelheiten im Artikel Brandschutzunterweisung und Auffrischung.
Ist die jährliche Brandschutzunterweisung dasselbe wie die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Das sind zwei Pflichten. Die Unterweisung betrifft alle Beschäftigten und ist mindestens einmal jährlich fällig, während die Ausbildung die benannten Brandschutzhelfer betrifft. Beides erklärt der Artikel Brandschutzunterweisung und Auffrischung.
Wer zahlt die Ausbildung?
Die Kosten trägt dein Betrieb selbst, weil es im Brandschutz keine Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger gibt; auf die Beschäftigten darfst du sie nicht abwälzen. Aktuell gültige Preise siehst du bei der Anmeldung. Nachzulesen im Artikel Wer zahlt die Brandschutzhelfer-Ausbildung?.
Brauchen wir zusätzlich einen Brandschutzbeauftragten?
Das ist eine eigene Rolle: Ein Brandschutzbeauftragter organisiert, berät und überwacht den vorbeugenden Brandschutz im ganzen Betrieb. Wann ein Betrieb einen braucht, steht im Artikel Was macht ein Brandschutzbeauftragter?.
Kommt ihr zu uns in den Betrieb?
Ja, neben den offenen Terminen in Duisburg und Saarlouis gibt es die Ausbildung inhouse. Die Anfrage stellst du über Kurs zusammenstellen.
Noch eine Frage zum Kurs?
Schreib uns an info@kurszeit.de oder sieh dir alle Formate der Rubrik Brandschutz an.