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Erste Hilfe im Betrieb · Pflichtfrage

Verbandbuch im Betrieb: Was muss hinein, und wie lange wird es aufbewahrt?

Von Johannes Wischerhoff

Stand: 20. Oktober 2026

Lesezeit: 5 Min.

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb wird dokumentiert, auch die kleinste, und die Aufzeichnung bleibt fünf Jahre lang verfügbar.

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So steht es in § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1, die außerdem verlangt, dass die Dokumente vertraulich behandelt werden. Weil das gebundene Verbandbuch der DGUV inzwischen als zurückgezogen geführt wird, empfiehlt sich ein Einzelblatt je Fall, etwa aus dem Meldeblock DGUV Information 204-021 oder aus unserem digitalen Verbandbuch.

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Woraus die Pflicht folgt

Die Pflicht steht in der Unfallverhütungsvorschrift, die für jeden Betrieb gilt, unabhängig von seiner Größe. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 lautet: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.“ Die DGUV schreibt dazu, dass auch der kleinste Unfall aufgezeichnet werden muss, damit keine Verletzung durchs Raster fällt, die sich später als folgenreicher herausstellt.

Grundlage: § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“; DGUV Fachbereich Erste Hilfe, „Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen“.

Was in den Eintrag gehört

Die DGUV gibt für die Aufzeichnung einen Dokumentationsbogen heraus, dessen Felder zeigen, was ein vollständiger Eintrag enthält. Wer diese Felder ausfüllt, hat später alles beisammen, während ein Eintrag mit Lücken im Streitfall wenig beweist:

FeldWas du einträgst
Verletzte oder erkrankte PersonName
Unfall oder GesundheitsschadenDatum und Uhrzeit, Ort im Unternehmen, Hergang, Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung
ZeugenNamen der Personen, die den Unfall gesehen haben
Erste-Hilfe-LeistungDatum und Uhrzeit, Art und Weise der Maßnahmen
ErsthelferName der Person, die Erste Hilfe geleistet hat
Grundlage: DGUV, Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1), Formular, Stand 01/2023.

Mit unserem digitalen Verbandbuch trägst du einen Fall in fünf Schritten ein und druckst ihn als Einzelblatt oder speicherst ihn als PDF, während die Angaben in deinem Browser bleiben.

Zum digitalen Verbandbuch

Warum sich der Eintrag für die Beschäftigten lohnt

Der Eintrag schützt in erster Linie die verletzte Person, weil er belegt, dass die Verletzung bei der versicherten Tätigkeit entstanden ist. Die DGUV betont, dass diese Aufzeichnungen sehr wichtig sein können, wenn Spätfolgen eintreten, sodass ein Eintrag über einen scheinbar harmlosen Sturz Jahre später den Ausschlag für die Anerkennung als Arbeitsunfall geben kann. Für den Betrieb sind die Einträge zugleich eine Informationsquelle, damit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die Unfälle auswerten können, die nicht meldepflichtig sind.

Fünf Jahre verfügbar und vertraulich

Fünf Jahre lang muss die Dokumentation griffbereit sein, während sie zugleich vertraulich zu behandeln ist. Die Einträge enthalten personenbezogene Gesundheitsdaten, weshalb die DGUV verlangt, sie gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern und die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Ihr Formular empfiehlt, die ausgefüllten Blätter an einem Ort zu sammeln, an dem Unbefugte nicht hingelangen.

Ein gebundenes Buch, das offen neben dem Verbandkasten liegt, passt dazu schlecht, weil jeder neue Eintrag die alten sichtbar macht. Die DGUV führt das frühere Verbandbuch, DGUV Information 204-020, deshalb als zurückgezogen und bietet als Alternative den Meldeblock DGUV Information 204-021 an, dessen Blätter einzeln herausgetrennt werden. Das Einzelblatt kann beim Erste-Hilfe-Material liegen, damit es im Ernstfall zur Hand ist, während die ausgefüllten Blätter unter Verschluss gesammelt werden.

Papier oder digital

Die Form schreibt die Unfallverhütungsvorschrift nicht vor, sodass du zwischen Papier und Bildschirm wählen kannst. Laut DGUV ist die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen auch elektronisch möglich, wobei dieselben Anforderungen gelten: fünf Jahre verfügbar, vertraulich, gegen Unbefugte gesichert. Unser digitales Verbandbuch ist darauf ausgelegt, weil es jeden Fall als eigenes Blatt erzeugt und nichts an uns überträgt. Du füllst es im Browser aus, druckst es oder speicherst es als PDF und legst es dort ab, wo eure übrigen vertraulichen Unterlagen liegen.

Verbandbuch, Durchgangsarzt und Unfallanzeige

Der Eintrag ist der erste Schritt, während zwei weitere Pflichten von der Schwere der Verletzung abhängen. Nach § 24 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1 wirkt der Unternehmer darauf hin, dass Verletzte einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, es sei denn, der erstbehandelnde Arzt stellt fest, dass die Verletzung nicht über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung voraussichtlich nicht länger als eine Woche dauert.

Ist eine versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder stirbt sie an den Folgen, zeigt der Unternehmer den Unfall seinem Unfallversicherungsträger an (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Die Frist beträgt drei Tage, nachdem er von dem Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4 SGB VII). Der Eintrag im Verbandbuch ersetzt diese Anzeige nicht, obwohl er dieselben Angaben enthält; er erleichtert sie aber, weil Hergang, Zeugen und Zeitpunkt schon festgehalten sind.

Häufige Fragen

Muss jede kleine Erste-Hilfe-Leistung ins Verbandbuch?

Ja. Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 wird jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert, auch das Pflaster nach einem kleinen Schnitt. Die DGUV schreibt dazu, dass auch der kleinste Unfall aufgezeichnet werden muss, weil sich eine Verletzung später als folgenreicher herausstellen kann.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Fünf Jahre. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird, damit sie bei Spätfolgen als Nachweis dienen kann. Die Dokumente sind in dieser Zeit vertraulich zu behandeln.

Darf das Verbandbuch digital geführt werden?

Ja. Laut DGUV kann die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen auch elektronisch erfolgen. Weil die Aufzeichnungen personenbezogene Gesundheitsdaten enthalten, gehören sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert, und die Datenschutz-Grundverordnung ist zu beachten.

Ersetzt der Eintrag im Verbandbuch die Unfallanzeige?

Nein. Ist eine versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder stirbt sie, zeigt der Unternehmer den Unfall dem Unfallversicherungsträger an, und zwar binnen drei Tagen, nachdem er davon erfahren hat (§ 193 Abs. 1 und 4 SGB VII). Das Verbandbuch kommt dazu, während die Unfallanzeige ein eigener Schritt bleibt.

Ersthelfer für deinen Betrieb ausbilden lassen

Ein gut geführtes Verbandbuch zeigt schnell, wo und wie oft Erste Hilfe gebraucht wird. In der Ausbildung in Erster Hilfe üben deine Ersthelfer bei uns jeden Handgriff selbst, damit sie im Ernstfall sicher helfen und danach wissen, was dokumentiert wird.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Quellen

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 24 Abs. 4 und 6, Fassung gültig ab 1. Januar 2015, Nachdruck 2023, veröffentlicht von der BGN, abgerufen am 20.10.2026.
  • DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen. dguv.de/fb-erstehilfe, abgerufen am 20.10.2026.
  • DGUV: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1), Formular mit Verfahrenshinweis, Stand 01/2023. publikationen.dguv.de, abgerufen am 20.10.2026.
  • DGUV Information 204-021 „Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen“, Ausgabe 01/2023; dort als Alternative zum zurückgezogenen Verbandbuch DGUV Information 204-020 geführt. publikationen.dguv.de, abgerufen am 20.10.2026.
  • § 193 SGB VII – Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer, Abs. 1 und 4. gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html, abgerufen am 20.10.2026.

Weitere Ratgeber

Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.